eine vorläufige festnahme durch jedermann (§ 127 StPO) ist, wie der name sagt, jedem bürger gestattet, wenn der täter fluchtgefahr zeigt, nachdem er beim begehen einer rechtswidrigen tat ertappt worden ist.
hier liegt es speziell auf fluchtgefahr. die ist scheinbar akut, solange eine eindeutige identifizierung des täters nicht gegeben ist. sollte der täter aber nun seinen perso, seinen führerschein, whatever dem SM zeigen, muss ihn dieser loslassen und quasi "von dannen" ziehen lassen, da nun kein fluchtverdacht mehr gegeben ist.
soweit, so gut.
demnacht müsste man nun den herbeibestellten polizisten die personalien aushändigen, die die straftat dann weiter verfolgen.
aber, was ist, wenn ich nun den täter beim begehen einer straftat mit verbotenen gegenständen (messer o.ä.) beobachtet und ihn daraufhin im sinne der notwehr/notstandes entwaffnet und vorläufig festgenommen habe? muss ich ihn dann auch laufen lassen, wenn ich seine personalien habe, oder soll ich ihn, aufgrund der schwere des tatbestandes weiterhin festhalten, bis die polizei eintrifft? wäre es mir nebenbei gestattet, den festgenommenen zu durchsuchen, also auf eventuelle weitere waffen, ganz speziell auch als eigensicherung?
und muss ich auch den festgesetzen über den grund der festsetzung, sowie dem rechtlichen hintergrund aufklären (tatbestand, jedermannsrecht)? bzw. würde ich mich ansonsten strafbar machen?
und schlussendlich: sollte ich nun von dem täter verlangen, sich auszuweisen, und er zeigt mir einen ausweiß, der in meinen augen aber scheinbar nicht echt ist, bzw. nicht ihm gehört, oder ich einfach zweifel habe, dass es sich um seine personalien handelt...darf ich ihn dann weiterhin festhalten, oder sollte er mich deswegen verklagen können?
danke;)
edit: und wie schaut es mit der verhältnismäßigkeit aus? wann darf ich handschellen anlegen, bzw. wie darf ich ihn überhaupt festhalten?