Hallo Leute
ich habe mal prinzipielle Fragen, die ich nicht verstehe und gerne erklärt haben möchte.
Thema Arbeitszeitgesetz:
In der Sicherheitsbranche sind ja 12 Stunden-Schichten üblich...wie geht das? Angeblich steht das in einem Manteltarifvertrag (ich finde den Link aber nicht) - stimmt das?
1) Gilt der auch, wenn AG und AN nicht zu Ihren jeweiligen Verbänden gehören und auch der Arbeitsvertrag sich nicht an einem Tarifvertrag anlehnt (wir z.B. kommen aus Bayern)
2) Wenn 12 Stunden wirklich erlaubt sind, was ist dann mit 16 oder 13 Stunden-Schichten? (Ein Mitarbeiter, kein Kollege, keine Pause, keine Ablöse)
3) Was ist mit der normalerweise gesetzlichen Anweisung auf mind. 11 Stunden Ruhepause? Gilt das auch nicht? Könnt ihr also z.B. nach einer 12 Stunden-Schicht nach bsp. 8 Stunden Pause wieder zum Dienst beordert werden?
4) Kann ein AG z.B. nach einer 12 Stunden-Schicht verlangen, dass der AN noch zum Stammort der Firma fährt und dort ein Personalgespräch führt (nichts akutes, also nicht wegen einem Vorfall oder so?) und wieder heim? Macht z.b. 3 Stunden extra Zeit unterwegs. Wird weder Fahrt- noch Arbeitszeit gezahlt. Und die Ruhepausenzeit verkürzt sich noch mehr...ist sowas rechtens?
Es kann doch nicht sein, dass die Gewerbeaufsichtsämter nicht ihre Pappenheimer kennen oder? Die wissen doch sicher das hier malocht wird ohne Ende.
Das keiner da gross aufmuckt bei den Stundenlöhnen und froh ist über seinen Job ist mir klar. Mir geht es auch nicht um den kleinen Mann, der ist ne arme S..... und froh wenn er 12 Stunden machen darf und nicht nach 8 nach Hause muss...aber vom Gesetz her...die Gewerbeaufsichtsämter wissen das doch sicher oder?
Kann mir einer ein paar Basics zu dem Thema geben?
Danke und tschau juschka