Anspucken und Ohrfeigen

  • Ohrfeigen


    Zitat

    §223 StGB Körperverletzung:


    (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Der Versuch ist strafbar.


    Derjenige der dir, die Ohrfeige gibt, mißhandelt dich körperlich und er schädigt dich an der Gesundheit, da du evtl. nach der Ohrfeige etwas benommen bist... blabla



    Anspucken


    Zitat

    §185 StGB Beleidigung:


    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Hier ist die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen worden...

  • Zitat von Der Generaldirektor

    Sicher ?


    Keine Einwände ?


    Zumindestens nicht grundsätzlich.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,



    auch "Anspucken" kann Körperverletzung sein.........denn weist du,was der Betreffende so alles an "Gästen" in seinem
    Körper mitführt ???.........
    so zum B. Papilloma-Viren....Im Volksmund auch "Warzen" genannt.........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Klingt nachvollziebar.
    Es gibt mir allerdings zu denken wie die Warze an den Arsch von Sangestall gekommen ist ? :shock:

  • Zitat von Frank


    auch "Anspucken" kann Körperverletzung sein


    Allerdings wird man mehr Urteile finden, bei denen bei Ohrfeigen auf tätliche Beleidigung entschieden worden ist, als umgekehrt. Und die Warzenviren taugen erst zur KV wenn sie da sind und zweifelsfrei dem Spucker zu zuordnen sind.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Der Generaldirektor

    Vielen Dank für die Info


    Hast Du wieder Probleme, mit Deinem türkischen Vorarbeiter?
    Es ist schon so, wie die anderen geschrieben haben aber denk dran "Recht haben und Recht bekommen ist ein Unterschied", sagt eine alte Weisheit.
    Ach so, Tritte in den A..... sind theoretisch auch Körperverletzung gem. § 223 StGB, außer bei Dir, da sind sie Notwendigkeiten damit Du richtig putzt

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat von Frank

    Hallo,



    auch "Anspucken" kann Körperverletzung sein.........denn weist du,was der Betreffende so alles an "Gästen" in seinem
    Körper mitführt ???.........
    so zum B. Papilloma-Viren....Im Volksmund auch "Warzen" genannt.........


    Da muss ich Eugene zustimmen. Außerdem müsste man in deinem beschriebenen Fall auch noch prüfen, ob er von der Krankheit wusste, denn wenn das zu trifft, dann würde er ja evtl. sogar eine gefährliche KV begehen...


    §224 Absatz 1 Satz 1 StGB Gefährliche Körperverletzung:


    Wer die Körperverletzung


    1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen
    .
    .
    .


    begeht.



    :todlachen:

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