Botschaftsbewachung

  • Hallo Leute
    mich würde mal einfach interessieren warum z.B. in einer Botschaft schwer bewaffnete Soldaten des jeweiligen Landes die Bewachung durchführen können/dürfen ohne irgendwelche Berechtigungen vom Land Deutschland! Das Botschaften und auch das Personal Immunität und Vorrechte genießen ist ja klar, aber obwohl das Gastgeberland noch Machtvollkommen macht keiner was! Kennt sich jemand damit aus? Also im WÜ-D kann ich auch nicht wirklich gute Infos finden :bö:


    Stretscho!

  • schau mal hier rein


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir_htm/wued_18-04-1961.htm">http://www.datenbanken.justiz.nrw.de/ir ... 4-1961.htm</a><!-- m -->


    insbesondere der Artikel 22
    Artikel 22
    (1) Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.
    (2) Der Empfangsstaat hat die besondere Pflicht, alle geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Räumlichkeiten der Mission vor jedem Eindringen und jeder Beschädigung zu schützen und um zu verhindern, dass der Friede der Mission gestört oder ihre Würde beeinträchtigt wird.
    (3) Die Räumlichkeiten der Mission, ihre Einrichtung und die sonstigen darin befindlichen Gegenstände sowie die Beförderungsmittel der Mission genießen Immunität von jeder Durchsuchung, Beschlagnahme, Pfändung oder Vollstreckung.


    also können die in ihrer Botschaft so ziemlich alles machen, was sie wollen
    auch die eigene Bewachung regeln

  • Grundsätzlich ist für die Aussenbewachung die host nation (das Gastgeberland) der Botschaft zuständig.
    Für die Innenbewachung ist bei Deutschen Botschaften die Bundesrepublik Deutschland verantwort sich.
    Die Bundespolizei stellt Hausordnungsdienste (HOD), zusätzlich kann es einheimische Sicherheitsmitarbeiter geben.
    Ob die HOD bewaffnet sind, liegt an den bestehenden Verträgen der Bundesrepublik Deutschland mit dem jeweiligem
    Gastgeberland.
    Innerhalb des Botschaftsgeländes herrscht deutsches Hoheitsrecht und somit die deutsche Gesetzgebung,
    die Gesetze des Gastgeberlandes sind trotzdem zu beachten.

  • Ok, das sind wirklich super Infos, super Forum hier :ok:


    Ich verstehe jedoch eins nicht, der Missionsleiter (Botschafter) muss also beim Gastgeberland nach der Erlaubnis fragen bevor er sein Personal mit Waffen ausstatten darf!?


    Stretscho

  • Hi in einem muss ich wiedersprechen. Die Botschaft und das Gelände dazu, ist exterritoriales Gebiet da gilt kein deutsches Recht und Gesetz!!! Was Kyoshi da behauptet ist falsch. Da ich selbst an Botschaften arbeite, eingesetzt durch die Berliner Polizei, bin ich speziell dahingehend unterwiesen worden. Das wir als Polizeiangestellte sogar mit Waffe auf das Gebiet der Botschaft dürfen, ist eine Absprache des LKA und dem Botschafter! Wir Deutsche werden nur geduldet und müßen der Gesetzbarkeit der jeweiligen Land unterwerfen!!

  • @ Methu140562


    Ich weis nicht wer da was ausgebildet hat, Fakt ist
    - auf dem Botschaftsgelände herrscht deutsches Recht
    (wie können sonst Einheimische in der Botschaft Asyl beantragen / ihre Ausreise fordern ?)
    - wie kommen die Waffen ohne Genehmigung des Gastlandes auf das Botschaftsgebiet ?
    - diplomatische Immunität ?


    vergleiche auch
    Lexikon der Diplomatie
    Diplomatische Immunität
    Auswärtiges Amt


    Ich war selber für einen langen Zeitraum an einer deutschen Botschaft in einem Krisengebiet als Diplomat eingesetzt.
    u.a. gehörte genau dieser Themenbereich zu meinem Job.

  • Sorry Kyoshi ich muss heut früh mit dem Klammerbeutel gepudert sein worden! Natürlich hast du Recht, ich weis net wat ich heut früh quer gelesen habe. Also nochmal sorry!
    Man sollte geschlafen haben wenn man liest.

  • Kyoshi
    eine Frage habe ich , ein Satz ist mir ins Auge gefallen >Diplomatische Immunität ist der Schutz von Diplomaten vor strafrechtlicher, zivilrechtlicher oder administrativer Verfolgung in einem fremden Staat.


    Heißt das Diplomaten können sogar eine Straftat begehen und denn passiert nichts ?


    Totti

  • Methu und Kyoshi


    meint ihr nicht eigentlich das gleiche, redet aber von verschiedenen Dingen ?
    Kyoshi : deutsche Botschaften im Ausland - deutsches Recht
    Methu : ausländische Botschaften in Deutschland - "da gilt kein deutsches Recht"


    also habt ihr doch beide Recht, wenn ich das völlig übermüdet noch richtig analysiere :zw:

  • Zitat von "totti"


    Heißt das Diplomaten können sogar eine Straftat begehen und denn passiert nichts ?


    Totti


    ausländische Diplomaten kann man ausweisen, und dann werden sie in ihrer Heimat vor Gericht gestellt, oder auch nicht... :wein:


    bei inländischen Diplomaten kann man die Aufhebung der Immunität beantragen, dann sind sie ebenfalls "dran"


    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.bpb.de/wissen/MM2NLH,0,0,Grunds%E4tze_in_Immunit%E4tsangelegenheiten_und_in_F%E4llen_der_Genehmigung_gem%E4%DF_%A7_50_Abs_3_StPO_und_%A7_382_Abs_3_ZPO_sowie_bei_Erm%E4chtigungen_gem%E4%DF_%A7_90b_Abs_2_%A7_194_Abs_4_StGB.html">http://www.bpb.de/wissen/MM2NLH,0,0,Gru ... _StGB.html</a><!-- m -->

  • ... es ist eigentlich alles zum Thema gesagt worden. Um die Sache aber abzurunden, kann man sich ja nochmal den Begriff "Indemnität" zu Gemüte führen:



    Quelle: <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.juraforum.de/lexikon/indemnitaet">http://www.juraforum.de/lexikon/indemnitaet</a><!-- m -->