Waffentrageverbot in Öffentlichen Veranstaltungen

  • @
    Passt scho secusta...
    Gehe davon aus, dass Du nicht von Kindheit an deutsch geschrieben & gesprochen hast, aber lieber einen (-nicht falsch verstehen!) grauenhaften Schreibstil, als ein grauenhaftes Niveau, gepaart mit gleichlautender Gesetzkenntnis!
    Ich gehöre dazu, ich mache ebenfalls den Job gern und habe auch mit 6,## Teuronen in Sachsen Spass.
    Die andere Seite der Branche kenne ich, und habe die, trotz wesentlich besserem Verdienst (vor Steuer... :lol: ) schon lange hinter mir gelassen!
    Die "Guten" machen ihren Job unauffällig, - soweit es geht. Die anderen sorgen mit Heldenmut und Übereifer für die schon oft zitierten Schlagzeilen

  • Also ich möchte mich jetzt mal hier einklinken.
    Was hier zum Teil geschrieben wird ist nicht richtig.
    Generell sind an öffentlichen Veranstaltungen alle Waffen verboten, dazu gehören auch z.B. Schlagstöcke.
    Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen. Kann man die Notwendigkeit des Führens einer Waffe an einer Veranstaltung begründen(Personenschutz, Bewachung der Einnahmen-nur für diese Tätigkeiten zählt dann die Genehmigung)und die Zuverlässigkeit der betroffenen Personen ist gegeben, wird in der Regel die Genehmigung erteilt.

  • Zitat von SAH

    Also ich möchte mich jetzt mal hier einklinken.
    Was hier zum Teil geschrieben wird ist nicht richtig.
    Generell sind an öffentlichen Veranstaltungen alle Waffen verboten, dazu gehören auch z.B. Schlagstöcke.
    Es gibt aber Ausnahmegenehmigungen. Kann man die Notwendigkeit des Führens einer Waffe an einer Veranstaltung begründen(Personenschutz, Bewachung der Einnahmen-nur für diese Tätigkeiten zählt dann die Genehmigung)und die Zuverlässigkeit der betroffenen Personen ist gegeben, wird in der Regel die Genehmigung erteilt.



    so ist es ja aber manche denken man darf es überall tragen aber das sollen sie selber entscheiden :wink:

  • Recht ist einzig und allein das was im Waffenschein und/oder in der jeweiligen Sondergenehmigung steht und nicht wie man ein Gesetz interpretiert. Kann doch nicht so schwer sein. Für die Auslegung von Gesetzen sind wir nicht zuständig. Es sei denn hier postet ein Richter mit. Macht Euch nen Kopp wegen Sachen die uninteressant sind. Einfach lesen, steht alles drin.

  • Zitat von Faultier

    @
    Passt scho secusta...
    Gehe davon aus, dass Du nicht von Kindheit an deutsch geschrieben & gesprochen hast, aber lieber einen (-nicht falsch verstehen!) grauenhaften Schreibstil, als ein grauenhaftes Niveau, gepaart mit gleichlautender Gesetzkenntnis!
    Ich gehöre dazu, ich mache ebenfalls den Job gern und habe auch mit 6,## Teuronen in Sachsen Spass.
    Die andere Seite der Branche kenne ich, und habe die, trotz wesentlich besserem Verdienst (vor Steuer... :lol: ) schon lange hinter mir gelassen!
    Die "Guten" machen ihren Job unauffällig, - soweit es geht. Die anderen sorgen mit Heldenmut und Übereifer für die schon oft zitierten Schlagzeilen


    ich versteh nicht was so undeutlich ist aber wer was sagt weiss ich auch nicht, es kommt vor das ein buchstabe fehlt wie bei allen anderen auch, aber die leute wollen es nicht verstehen tun so.


    ich hab von kindheit an deutsch gesprochen und geschrieben ich möcht hier nichts falsches sagen od schreiben
    die fragen sind doch eindeutig genauso wie in den anderen themen es passt eben den leuten nicht wenn ich ein thema reinbring die überschrift ist kurz und meiner meinung nach eindeutig von daher naja

  • Ich habe zwar die Waffensachkundeprüfung nicht gemacht, aber ich habe festgestellt, das die Sicherheitsperson auf privatem Grund sich befindet. Ich denke dies wirft noch mal einen ganz anderen Blick auf die Situation. Die Versammlungstättenverordnung nimmt hierbei den Eigentümer mit in die Pflicht. Der Eigentümmer wird warscheinlich die Brauerei sein u. die hat bestimmt die Sicherheitfirma beauftragt für einen bestimmten Bereich einen Waffenträger einzusetzen.
    Euer Jörg

  • Zitat

    Ich denke dies wirft noch mal einen ganz anderen Blick auf die Situation.


    Nein, wirft es nicht.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • WaffG § 39 (1): ”Wer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen teilnimmt, darf keine Schußwaffen, Hieb- oder Stoßwaffen führen.“



    WaffG § 39 (2): ”Die zuständige Behörde kann für den Einzelfall eine Ausnahme von Absatz 1 zulassen, wenn


    1. der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt,
    2. ein Bedürfnis nachgewiesen ist und
    3. Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht entstehen.“


    WaffG § 39 (3): ”Unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 können Ausnahmen widerruflich auf die Dauer von höchstens fünf Jahren für Vereinigungen zugelassen werden, bei denen es Brauch ist, aus besonderem Anlaß Waffen zu tragen, wenn gewährleistet ist, daß die erforderliche Sorgfalt beachtet wird.“


    Und da ja offensichtlich von dieser Firma hier keiner anwesend ist, werden wir wohl auch nicht erfahren ob eine Genehmigung vorlag! :roll:

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.

  • Zitat von schottersherrif

    [Und da ja offensichtlich von dieser Firma hier keiner anwesend ist, werden wir wohl auch nicht erfahren ob eine Genehmigung vorlag! :roll:


    Richtig...


    Zudem ein älterer Thread...


    ..und wen kümmerts eigentlich ob Genehmigung vorgelegen hat oder nicht??


    Fakt ist die Plempe war da und eventuell anwesende (oder auch nicht) hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft hat es wohl nicht interessiert.


    ..und die Frage ob der mal kurz für`s Photo geposed hat....naja... :?

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @
    Hatte nicht gedacht das dieses "alte Ding" nochmal aktuell wird
    Also EAV war Spitze...
    Desweiteren das Handling von SDI vor Ort auch, muss man zugestehen, professionell!
    Der Typ mit der Knarre im Bild kann wirklich nur vor der Veranstaltung... oder am Folgetag aus Werbezwecken in's Bild geraten sein.
    Am Veranstaltungsabend jedenfalls wären, sicherlich wie auch im im Vorjahr, noch mindestens 100 Gäste mit auf dem Photo.
    Wird aber so gewesen sein wie vermutet... vor der ersten Schleuse war die Kasse.. und der Herr Kollege mit Waffe , also vor dem Veranstaltungsobjekt, zuständig für die Kohle... demzufolge kein "Lapsus" / Oder?

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