Waffenannahme verweigern!

    • Erster Beitrag

    Hallo ihr lieben,


    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe meine Waffensachkunde nun seit ca. einem 3/4 Jahr.
    An jedem Arbeitstag bekomme ich eine andere Waffe (die gerade frei ist) und muss mich dementsprechend mit den Problemen herumschlagen.


    1. Waffen sind verdreckt ohne ende.
    (Wollmäuse am Spannhahn und grober Schmutz im Lauf)


    2. Waffen haben teilweise defekte
    (Patronenlager ist wackelig oder ist behelfsmässig befestigt)


    3. Waffen passen teilweise nicht richtig ins Holster
    (mal nen 357 Weihrauch Kurzläufig mal eine mit sehr langem Lauf)


    Nun habe ich nachgefragt ob ich nicht eine eigene Waffe bekommen könnte, da mir das Sicherheitsrisiko zu hoch ist, im Fall des Falles mich eher damit selber zu erschiessen. Ich kann auch nich jeden Tag früher kommen, nur um die Waffe zu reinigen. Als Antwort bekam ich: Nein, du bist noch nicht lange genug hier und deine Waffensachkunde ist noch zu frisch...


    ??? WTF, zu frisch für eine eigene Waffe, aber lang genug da um jegliche andere Waffe mitzunehmen? Ich bestehe nichtmal auf ein bestimmtes Modell, will nur eine saubere SICHERE Waffe haben!!!


    Jetzt das eigentliche Problem!!! Kann ich mich weigern, jeden Tag eine neue Waffe zu bekommen und zu sagen, dann geh ich lieber OHNE Waffe raus?


    1. Ich bin Auszubildender und bräuchte eigentlich gar keine!
    2. So redet man sich alles gut und schickt mich zum GAA (Nicht als 3er oder 4er Mann sondern als 2er oder allein auf Störung zum GAA!!!)


    Das Punkt 2 nicht korrekt ist, weiss ich und ich bin gerade dabei mich komplett gegen den Schmarn zu wehren.


    Wäre für Antworten dankbar

  • Dann läuft das wenigstens korrekt :p
    Ist leider jeden Tag ein Kampf bei uns und jedesmal was neues Oo
    Bin erstmal froh das ich jetzt ne eigene Waffe habe.


    Ich danke euch für die Antworten!

  • Hallo ReFlex.


    Zur Klarstellung des Umstandes, daß Dein Name in dem Waffenschein nicht aufgeführt werden muß, kann ich folgende Erklärung liefern:


    Rechtsgrundlage für das Waffenführen im Sicherheitsgewerbe ist das Waffengesetz.
    Hier § 28 WaffG: "Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehemr und ihr Bewachungspersonal.


    Erforderliche Erlaubnisse werden in Form der Waffenbesitzkarte (Erwerb und Besitz von Schußwaffen) und des Waffenscheines (Führen von Schußwaffen) erteilt.


    Der (Firmen-) Waffenschein wird dem Bewachungsunternehmer oder dem Geschäftsführer erteilt.


    Die jeweiligen Voraussetzungen der waffenrechtlichen Erteilungen (siehe § 4 WaffG i.V.m. § 28 WaffG)) müssen sowohl vom Unternehmer/ Geschäftsführer, als auch von dem Bewachungspersonal erfüllt werden.


    Der Bewachungsunternehmer muß gem. § 28 WaffG die Wachpersonen, welche auf Grund eines Arbeitsverhältnisses (nicht eines Ausbildungsverhältnisses!!!) Schußwaffen nach seinen Weisungen besitzen oder führen sollen, der zuständigen Behörde benennen.


    Die zuständige Behörde prüft daraufhin die benannten Personen hinsichtlich den Anforderungen des § 4 Abs. 1 Nr. 1 - 3 WaffG (= zuverlässig, persönlich geeignet und sachkundig).


    Wenn die zuständige Behörde der Benennung nach Prüfung zugestimmt hat, darf der Unternehmer diese Personen mit Schußwaffen und Munition einsetzen.


    Der (Firmen-)Waffenschein für Wachpersonal kann auf zweierlei Art von der Behörde ausgestellt werden:


    1. Für jeden angestellten Waffenträger namentlich (§ 28 Abs. 3 WaffG)


    2. Für alle angestellten Waffenträger nach ihrer Funktion (§ 28 Abs 4 WaffG).


    Dies ist unter "Dieser Waffenschein glit auch für:" gesiegelt von der Behörde auf Seite 3 des Waffenscheins einzutragen.


    Also entweder:


    zu 1: Vorname Name, Geburtsdatum, Geburtsort und aktueller Wohnort.


    zu 2: "alle von der "Zuständigen Behörde" gem. § 28 Abs. 3 geprüften und benannten
    Bewachungspesonen der Angst und Bang Security GmbH"


    Unter "Auflagen und Beschränkungen" auf Seite 4 des Waffenscheins trägt die zuständige Behörde ein, zu welchen Zwecken die Schußwaffen und Munition geführt werden dürfen.


    Dies kann aktuell nur sein:


    Einsatz von bewaffnetem Bewachungspersonal zur Begleitung von Geld- und Werttransporten; zum Personenschutz, ferner zur Bewachung von gefährdeten Betrieben, Gebäuden und Anlagen aller Art (= Objektschutz). (vgl. BT-Drucks VI/2678, S. 32).


    Als mach Dir keine Sorgen, wenn Du nicht auf dem Waffenschein eingetragen bist.


    Dein ausbildendes Unternehmen hat Dich gem. der Unterrichtungspflicht gewiß vorher über die geplante Benennung an die Behörde unter Hinweis auf die Notwendigkeit der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeklärt und Du hast dem sicherlich nicht aktenkundlich widersprochen.
    In dem Benennungsantrag war sicherlich nur die Ausbildung und Unterweisung in die dienstlich eingesetzten Schußwaffen im Rahmen der rechtlich zulässigen Berufsausbildung als waffenrechtliche Umgangsform eingetragen, denn der Einsatz von nicht ausgebildetem Personal, speziell Azubis ist im WaffG nicht vorgesehen.


    Du nimmst somit im Rahmen Deiner fachpraktischen Ausbildung lediglich als an Bewachungshandlungen unbeteiligter Azubi teil.
    Da dies für außenstehende Täter nicht erkennbar ist, führst Du im Rahmen der gesetzlich gerechtfertigten Eigensicherung zu deinem eigenen Schutz ebenfalls eine Schußwaffe.


    Last but not least:


    Gem. den entsprechenden gesetzlichen Regelungen dürfen Schußwaffen nur dann eingesetzt werden, wenn keine Zweifel an deren Handhabungs- und Funktionssicherheit bestehen.
    Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß Schußwaffen bereits bei dem Verdacht auf Mängel hinsichtlich der Handhabungssicherheit (durch Büchsenmacher) geprüft werden!

    Eine verdreckte Schußwaffe mit Korrosionsspuren an wesentlichen Teilen bzw. "wackelnde" wesentliche Teile darf vom Unternehmer nicht eingesetz werden.


    Ich hoffe ein wenig weiter geholfen zu haben.


    Gruß


    Stoiker


    P.S.: Vor dem Gang zur Behörde sollte man sich über alle rechtlichen Konsequenzen im klaren sein. Ein Schuß aus der Hüfte geht ohne absolute forensische Verifikation immer nach hinten los!

  • Zitat

    Unter "Auflagen und Beschränkungen" auf Seite 4 des Waffenscheins trägt die zuständige Behörde ein, zu welchen Zwecken die Schußwaffen und Munition geführt werden dürfen.


    Dies kann aktuell nur sein:


    Einsatz von bewaffnetem Bewachungspersonal zur Begleitung von Geld- und Werttransporten; zum Personenschutz, ferner zur Bewachung von gefährdeten Betrieben, Gebäuden und Anlagen aller Art (= Objektschutz). (vgl. BT-Drucks VI/2678, S. 32).


    Wie sieht dass dann bei bewaffneten Alarmverfolgern aus?

  • Hallo Einsatz24.


    Schußwaffeneinsatz für Alarminterventionskräfte fällt entweder unter den Bedürfnisgrund Objektschutz oder Personenschutz.
    Objektschutz muß nicht immer personell stationär organisiert sein, sondern kann auch mittels technischer Sicherungsmaßnahmen durch GMA erfolgen. Die Intervention erfolgt dann bei entsprechender Gefährdungsindikation durch bewaffnete SMA.
    Dito für Wohnobjekte von gefährdeten Personen.


    Viele Grüße


    Stoiker

  • Hallo, ich habe auch schon eine Waffe verweigert,weil sie klapperte .Ich wollte entweder eine andere Waffe oder sie soll Fachmännisch kontrolliert werden.Wurde auch gemacht,aber erst als ich richtig Stress verbreitet hatte und zum Chef gegangen bin.Man muß es sogar verweigern,wenn man einen Unfall oder ähnliches verhindern möchte.Außerdem lernt man es doch schon in der Ausbildung,so etwas gar nicht erst anzunehmen.Nut Mut!
    Gruß Simona!

  • Genau, um sicher arbeiten zu können muss man auf Mißstände aufmerksam machen, notfalls würde ich einfach mal bei der Revisionsgesellschaft der Versicherer anrufen, im GWT wirst du wissen wie die heissen und auch die einzelnen Mitarbeiter kennen weil die Firma richtig schön Schiß vor den Revisoren hat.

  • Das du die Waffe verweigerst ist absolut in Ordnung, um ins Detail zu gehen wenn du einen Schuss abfeuerst, entsteht schon so ein hoher Druck , das ich mich über das Verhalten deines Vorgesetzten wundere, das kann er gar nicht abwegen, zumal hast du wenn ich es richtig sehe nicht viel Erfahrung.


    Ist schon richtig so und deine Firma Abenteuerlich :o :rolleyes:

    Nachdem ich im Familieren Betrieb gearbeitet hatte und mich später mit Saisonarbeit "durchgeschlagen" habe, hat es mich später in das Sicherheitsgewerbe verschlagen wo ich seit mittlerweile gut 15 Jahre tätig bin.

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