Pfefferspray erlauben ?

  • Wenn man einfach zu einem TW1000 Händler geht, und dass Gerät ordert.
    Den Beleg habe ich hier zu hause liegen. ich trage dass gerät so dass nur der Bügel rausschaut.
    So kann ich sofort fassen und habe es richtig in der Hand.
    Ich bin schon so oft an Polizeibeamte vorbei gelaufen und die guckten nur. Mehr nicht.


    Außerdem wenn Ich ne waffensachkundeausbildung mache die mit der Polizei und einem Schießausbilder durchgeführt wird, und er selbst mitbekommt wie Leute dieses Gerät hätte er da schon eingreifen müssen.


    Desweiteren weiß ich ja nicht ob dies allen bekannt ist, das RSG4 in Behördenversoin, ist für Privatleute nur mit der Normalkonzentrierten Pfefferversion erhältlich.
    Dass heisst man bekommt nur die Rot Gelben Kartuschen und nicht wie die Polizei mit Grün Rot dieses ist nämlich höher konzentriert!!!!


    Als letztes möchte ich mich dem Bereich Erlaubnis widmen.
    Das RSG fällt nicht unter Erlaubnispflicht!!!!
    lediglich diese ähnlichen Feuerlöschartigen Pullen mit Pfefferspray wie halbstarke namens DOG- Kopfgeldjäger sie tragen sind genehmigungspflichtig!!!
    Und warum?
    da die reichweite und SprühtDauer nicht begrenzt ist.
    400ml pfefferspray mit ner Wurfweiter von sieben metern ist für mich eine Waffe!!!!
    Daher sind diese Verboten
    Das RSG fällt noch immer unter Nahkampfwaffe, da es nur eine effektive reichweite von 3 max. 4 Metern besitzt.


    Desweiteren habe ich schon Gespräche mit Polizei und BKA geführt, und dieses Gerät ist frei!!!

  • @ Froschi


    Das RSG 4 ist definitiv nicht frei.


    BKA Wiesbaden
    0611 / 55 183 12
    Abteilung: SO 11


    Nochmals: Aussage vom BKA keine Erlaubnis an Sicherheitsdienste.


    Bei der Nachfrage beim Händler wurde mir mitgeteilt dass ein Verkauf nur möglich ist mit einem Erlaubnisschein vom BKA. Der Händler muss jeden Verkauf an das BKA melden.


    Also wer gibt jetzt hier falsche Informationen weiter :?::?::?:

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ein RSG wird für private nur als Tierabwehrspray abgegeben. Alle anderen Varianten hauen nicht hin.


    Da die Firma Hornecke ihr RSG4 nicht als solches kennzeichnet gibt es keine Möglichkeit für Private es legal zu führen.....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Dass ist richtig so meinte ich es auch,


    Es ist nur als Tierabwehrspray zugelassen, und zu so einem und auch nur zu diesem Zweck ist es auch gedacht.


    habe ja nie behauptet dass es anders ist,
    Andersrum wäre es in einer notwehrsituation wenn man mit einem Messer angegriffen wird.
    Steht in diesem Fall kein geeignetes , milderes Mittel zur Verfügung darf, man auch einen Menschlichen Angriff damit abwehren.


    Sicher wird vieles Hochgepuscht, und heißer gegessen als es gekocht wird sollte man sich genau überlegen was man tut. Denn wie schnell sind wir bei der Überschreitung der Notwehr???
    Und dann sitzen gegenüber vom Staatsanwalt auf der Anklagebank.
    Ich muss sagen dass ich dieses Gerät seit 1 Jahr besitze und Gott sei dank einmal gegen ein Hund einsetzen musste, und einmal als ich mich gegen 4 Angreifer Verteidigen musste und ich war mir beide male sicher dass ich im Bereich der Notwehr verhältnismäßig gehandelt habe.
    Beim Hund war es eine Notstands Situation, da Tiere ja als Sachen vorm Gesetz gewertet werden.


    Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt, aber ich kein Mensch der das Zeug wild in der Gegend versprüht sondern Gewissensmäßig handelt. Ich finde einfach nur dass dieses Spray dass wirksamste ist und auch dass mildeste.


    So eine Teleskopstange kann einen höheren schaden anrichten, zb. Knochenbrüche mit Splitterung und so was...



    Vielen Dank an das LKA Wiesbaden, ich meinte dass normal zugelassene gerät gegen die Tierabwehr, nicht das wir uns da falsch verstehen.

  • hallo,


    die pfeffersprays sind als "tierabwehrsprays" zugelassen und können von privatpersonen erworben werden. auch das führen von "tierabwehrsprays ist nicht verboten, allerdings sind diese nur wie es der name sagt zur tierabwehr gedacht und müssen eine bka zulassung haben. diese ist dann auf dem pfefferspray angegeben.



    gruß


    mike

  • Hallo Mike


    Du hast vollkommen Recht.


    Hier wurde etwas gelöscht. Denn Froschi bezog sich auf das RSG 4 der Fa. Hoernecke und hat auch diesen Link gesetzt.


    http://www.tw1000.com/index.cg…in&template=produkte_rsg4


    Nur dass dieses Produkt eben nicht als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist und somit unter das Waffengesetz fällt. Um dieses Produkt bei der Fa. beziehen zu können bedarf es einer Genehmigung durch das BKA. Vom BKA aber wurde mir dann mitgeteilt dass es für Sicherheitsdienste niemals für dieses Produkt eine Erlaubnis geben würde.


    Und die Fa. Hoernecke hat mir dann weiter mitgeteilt dass Sie mir dieses niemals verkaufen würden ohne die entsprechende Bescheinigung des BKA.


    Sorry Froschi


    Deine Geschichte ist recht amüsant. Aber dass Du mit verbotenen Gegenständen hantierst und die Polizei noch uninteressiert wegschaut kann ich dir nicht glauben. Denn es ist nicht Legal zu erwerben.


    In diesem Sinne

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ´rictig genau das mein ich, dieses ist bei uns in hamm und zwischenzeitlich auch bei egun erhältlich.
    Bei mir auf dem Gerät ist auch ein Aufkleber:


    Und darauf steht dass es als Tierabwehrspray zugelassen. Ich habe einen weißen Aufkleber mit schwarzer schrift.
    Was ich aber schon oft gesehen habe dass Polizeibeamte andere Kartuschen haben und einen Schwarzen Aufkleber mit weisser schrift.


    Desweiteren ist die Zivilversion dieses Gerätes überall im internet bestellbar.
    Ich möchte nochmals bekannt geben,


    Ich habe dass Abgestufte Pfefferkonzentrat, die polizei ein Sträkeres mittel an die man nur mit einem Nachweis kommt.
    Dass gehgäuse ist egal es ändert nichts ob man einen Metallbügel oder Plastikbügel dran hat.


    Es geht immernoch darum welche Kartusche drin enthalten ist.
    ausserdem haben diese geräte keine 5 meter reichweite wie überall geschrieben wird. nach drei metern fällt der Strahl in tröpfchen auf den boden und auch auf dem Gerät steht max. reichweite 4 Meter!!!!

  • Kurz zum RSG 4:


    Die normale Zivilversion hat einen gelben Deckel und nur einen Plastikclip, der allerdings recht schnell abbricht.


    Die Behördenversion hat einen schwarzen Deckel und einen Metallclip, der um einiges mehr taugt, als der Plastikclip der Zivilversion.


    Und jetzt zum Punkt:


    Man kann als Zivilist das Gehäuse der Behördenversion mit dem schwarzen Deckel und dem Metallclip bei Hoernecke bestellen, welche dann die zivile Kartusche enthält und als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist. Das ganze kostet dann 1,00 EUR mehr, zumindest als ich damals dort bestellt habe.


    Das RSG 4 verfügt nämlich über eine wechselbare Kartusche und die Kartusche für zivile Anwender passt auch in die Behördengehäuse, so dass es für Hoernecke kein Problem darstellt, das Behördengehäuse mit ziviler Kartusche und als Tierabwehrspray deklariert auszuliefern.


    Nur das RSG 4, welches auch die Behördenkartusche enthält, wird man als ziviler Anwender nur mit Ausnahmegenehmigung seitens des BKA bekommen.


    Weshalb das so ist?


    Die herstellerseitige Widmung ist entscheidend. Die zivilen Kartuschen sind herstellerseitig zur Tierabwehr gewidmet und produziert worden. Die behördlichen Kartuschen werden auf Bestellung der Behörde geliefert und sind demgemäß, da behördlicher Anwender, zum Einsatz gegen Menschen gewidmet.


    Sind die Kartuschen herstellerseitig zur Tierabwehr gewidmet, sind sie vom WaffG ausgenommen.


    Sind sie hingegen zur Abwehr von Menschen gewidmet, wie eben die behördlichen Kartuschen, unterfallen sie dem WaffG und müssten mit einem vorgeschriebenen Prüfverfahren getestet werden (z. B. hinsichtlich etwaiger Dauerschäden oder der Letaldosis). Da diese Tests aber auf Tierversuchen basieren, welche heute nicht mehr erlaubt sind, können diese Tests nicht durchgeführt werden, so dass eine Freigabe nach dem WaffG nicht erfolgen kann und auch in naher Zukunft nicht erfolgen können wird.


    Da mithin das behördliche Spray dem WaffG unterfällt, eine allgemeine Freigabe aber mangels Testmöglichkeit nicht erfolgen kann, benötigt man als ziviler Interessent für die Behördenversion eine Ausnahmegenehmigung, die man aber i. d. R. nie erhalten wird.


    Einzig und allein, weil die im WaffG vorgeschriebenen Prüfverfahren für Abwehrsprays nicht durchgeführt werden können, müssen die Hersteller den Umweg gehen, ihre Sprays als Tierabwehrsprays zu produzieren und zu widmen, damit diese nicht dem WaffG unterliegen.


    Hoffe für etwas Aufklärung gesorgt zu haben.


    In diesem Sinne...

    Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • @ Jermaine


    Ich denke das wissen schon alle. Im Bezug von der Aussage von Froschi was leider zum teil gelöscht wurde, sagt er folgendes


    Zitat

    @ Froschi


    Ich besitze ein RSG 4 wie es auch die Polizei besitzt legal erworben.


    Und das ist eben nicht richtig.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • @ Jermaine



    Vielen dank, besser hätte ich es nicht verfassen können. Du hast dass Verfasst was ich versuche hier erklären ich denke dass hier jetzt alles gesagt wurde.


    Nochmals dank an dich!!!


    MFG
    Froschi

  • Man kann da Jermaine auch noch konkretisieren:


    Um die Zulassung als Waffe zu bekommen muß die gesundheitliche Unbedenklichkeit durch ein Gutachten des Institut für Aerobiologie der Fraunhofer-Gesellschaft vorliegen (§ 10/III 1.VO WaffG, seit 1. 12. 2003 aufgehoben, aber gemäß § 35 der Verordnung vom 27. 10. 2003 (BGBl. I S. 2123) weiterhin anzuwenden). Das Prüfverfahren dafür sieht Tierversuche vor (Anlage 2 zur 1.VO WaffG).Tierversuche zur Erprobung von Waffen sind aber nach § 7/IV des Tierschutzgesetzes verboten.


    Da die Sicherheitsbehörden aber nicht den Beschränkungen des WaffG entsprechen müssen können sie OC Sprays halt auch legal für den Einsatz am Menschen verwenden.


    Interessant wird das dann vor allem bei Situationen in denen keine Notwehr gegeben war die den Einsatz eines Tierabwehrsprays gegen Personen "legitimiert".
    Auch für die Bewertung von Schadensersatzansprüchen Unbeteiligter, Stichwort Schmerzensgeld, wird das dann lustig.....


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @Klar ist, daß im PSD beschäftigte Personen das "verbotene" (weil nicht als Reizstoff zugelassene) PS (genau wie auch das "erlaubte" CS) nicht als Mittel des unmittelbaren Zwangs anwenden dürfen.


    In Notwehrlagen (bei Gefahr für Leib und Leben !!) stellt sich die Sache bekanntermaßen anders dar.


    Insoweit bin ich sogar froh, daß PS (OC) kein zugelassener Reizstoff ist. Die gegenwärtige Rechtslage erlaubt mir deshalb ja das Spray etwa auch bei Veranstaltungen zu führen, ohne auf "nervige" waffenrechtliche Aspekte achten zu müssen.


    Ich kann jetzt an dieser Stelle leider kein Aktenzeichen angeben, aber ich habe schon Gerichtsurteile gelesen, in denen Richter den Einsatz von OC als legitimes (und auch verhältnismäßig mildes) Mittel zur Abwehr eines körperlichen Angriffs gewertet haben. 1 Stunde tränende Augen und Lidschluß sind allemal besser als einen Aggressor "auszuknocken".


    Der gegenwärtige rechtliche Status von OC nützt uns als SMA eher, als er uns schadet !

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