Gesetzestexte, Übersetzungen in normalverständlicher Sprache

  • Hallo,


    gerade angemeldet uns schon eine Frage, die über die Suchfunktion und eigensuche nicht zu finden war.


    Wie ich schon in meiner Vorstellung schrieb, mache ich gerade die Sachkundeprüfung 34 a. Ist ne Menge Stoff die in vier Wochen rein muss, aber das ist nicht das Problem.
    Das Problem liegt viel mehr darin, dass die meisten der Teilnehmer (teilweise) Schwierigkeiten mit den Gesetzestexten haben. (wie auch ich)
    Wir haben Lehrmaterial von der IHK, wo manche §§ erleutert b.z.w. "übersetzt" sind. Mit der Übersetzung meine ich, dass die Gesetzestexte in ein "normalverständliches Deutsch" dargestellt sind. Leider trifft dies aber nicht auf alle §§, Abs. oder Art. zu.
    Die §§ werden natürlich auch so verstanden, allerdings ist die mündliche Widergabe schwierig, da dieses "Beamtendeutsch" eine Welt für sich ist. Wir haben am 12.10.06 die Prüfungen in Emden und da man einen unterbrechungsfreien Redefluss bei der mündlichen Prüfung haben sollte, ist das so eine Sache.


    Im Netz konnte ich bislang noch keine "Übersetzung" für Gesetzestexte finden, daher möchte ich gern euch fragen, ob es soetwas überhaupt gibt und wenn ja wo?


    Gruß,


    Tom

  • ich empfehle dir da mal eher, dich an die fallbeispiele zu halten.
    der vorteil dabei-im gegensatz zum auswendig lernen von "übersetzungen"- liegt darin, dass du es dann auch wirklich verstanden hast und in der mündlichen das ganze besser referieren kannst. sitzt einfach besser- find ich! 8)

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • HI Tom,


    ja, wie schon bambam meint, Fallbeispiele sind sehr wichtig.....
    du sollst ja den text nicht auswendig können, es muß sichtbar sein, daß du den inhalt verstanden hast!
    Und wenn Du bei der Sachkundeprüfung, Dich auf einige Fallbeispiele berufst, wir es klappen....
    Schreib mich mal per PN an..... hab da ein sehr gutes Buch für die Sachkundeprüfung, welches ich Dir empfehlen würde.....

  • Hi,


    schon mal vielen Dank, nur auswendig lernen funktioniert nicht. Selbstverständlich muss man wissen, um was es geht und man muss ebenfalls in der Lage sein, das auch umzusetzen was man lernt. Zu diesen beiden Sachen, bin ich auch völlig in der Lage, ging eben nur um das mündliche "rüberbringen"....
    Mit Fallbeispielen habe ich auch schon gemerk, das funktioniert recht gut. Ich weiß allerdings nicht, ob auch Beispiele in der mündlichen Prüfung ausreichen werden. Ist aber schon plausibel wenn der Inhalt richtig erklärt wird.


    Gruß,


    Tom


    P.s. : Auch ein freundliches HALLO

  • Bin zwar auch noch nicht so lange hier und mache nächste Woche selbst erst die Prüfung 34a, würde trotzdem gern einen Kommentar zu deiner Frage posten..


    Also, die Paragraphen auswendig lernen schön und gut, aber du solltest dich auf die Kernpunkte orientieren und sie auch verstehen.. meiner Meinung nach viel wichtiger gerade für die Mündlich Prüfung.. z.B:


    § 223 StGB einfache Körperverletzung... Die Kernpunkte liegen hier

    1.) Einer Person
    a) körperliche Mißhandlung ( nur schmerzen z.B: eine Ohrfeige )
    b) gesundheitliche Schädigung ( das Opfer MUSS Ärztlich behandelt werden)


    zufügen!


    Wenn Du jetzt noch verstehst, das § 224 StGB gefährliche Körperverletzung nur die Tatbegehung ( also WIE? ) als Erschwernistatbestände bearbeitet, bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.


    Ich habe in meinem Lehrgang auch ein paar Leute die die Paragraphen zwar auswendig lernen, aber den Sinn und den Inhalt noch nicht richtig verstanden haben. Und gerade darauf kommt es doch an.Was bringt´s die Dinger runterrasseln zu können wie ein Held aber nicht zu wissen wann,wieso und weshalb ich den § überhaupt anwenden darf?


    Falls ich damit falsch liegen sollte könnt ihr mir ja bescheid sagen, bin immer offen für anregungen und andere Meinungen aber ich denke so kommst du erstmal ne ganze Ecke weiter..


    Gruß hondo

    Die meisten Probleme erledigen sich von allein, für den der Lang genug warten kann. LEO TOLSTOI

  • Das richtige Wort heißt subsumieren (von sub wie unter und summa wie Ergebnis).


    Das funzt wie Schlüssel (der Fall) und das Schloss (der Paragraph des Gesetzes).


    A haut B eine Backpfeife, die Wange ist sichtlich gerötet.


    §223 StGB Körperverletzung Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, Schüssel passt, nächstes Schloss


    §224 Gefährliche Körperverletzung Wer die Körperverletzung durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht... Schüssel passt nicht, kein Gift, die Backpfeife geschah mit der flachen Hand und nicht mit der Tischtenniskelle usw.


    § 226 Schwere Körperverletzung. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert, ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt,... Schüssel passt wieder nicht, B kann noch gucken, sprechen, hören, poppen, hat alle Arme und Beine und ist nicht enstellt. Lediglich die Wange ist rot aber das vergeht wieder.


    Verstanden?

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von TSP

    Hallo,


    Wir haben am 12.10.06 die Prüfungen in Emden


    Tom


    wäre interessant zu erfahren, wie`s gelaufen ist :wink:


    gruß ins Friesland :D

    Manche halten das für Erfahrung, was sie Jahrelang falsch gemacht haben.


  • Hi,


    ersetze einfach den Begriff "Kernpunkte" durch "Tatbestandsmerkmale", dann hast Du akkurat das, was ich im Augenblick in mich reinpumpe. (Prüfung SSK schrftl. am 20.). Wollte eigentlich sagen: Es ist richtig, auswendig lernen von Gesetzestext (auch in "Übersetzung") bringt nichts, wenn man den Inhalt nicht rafft. Und eine gute Form, diesen zu kapieren ist die Aufspaltung in TBM. Dann braucht man bloss noch prüfen, ob alle TBM erfüllt sind, bzw. wenn der Gesetzgeber ein "oder" rein gesetzt hat, eine Aternative erfüllt ist, und sollte zu einem Ergebniss kommen (Straftat Ja oder Nein). Also das, was Eugene Vidoq mit Schlüssel-Schloss-Prinzip erklärt hat.


    MFG


    Jens

    "Das Universum und die menschliche Dummheit sind unendlich, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher" A. Einstein

  • Hallo Jens,



    Zitat


    Und eine gute Form, diesen zu kapieren ist die Aufspaltung in TBM. Dann braucht man bloss noch prüfen, ob alle TBM erfüllt sind, bzw. wenn der Gesetzgeber ein "oder" rein gesetzt hat, eine Aternative erfüllt ist, und sollte zu einem Ergebniss kommen (Strafttat Ja oder Nein)


    Wenn das alles soo einfach wäre..........:-)
    Nicht umsonst müssen deutsche Juristen eine ziemlich lange Ausbildungszeit durchlaufen,bis sie das 2.Juristische Staatsexamen
    in der Tasche haben und auf die "Menschheit" losgelassen werden (als Richter,Staatsanwälte oder Verteidiger(Rechtsänwalte)).

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat

    Wenn das alles soo einfach wäre..........


    Es ist so einfach. Und selbst wenn es schwer ist, wäre es der einzig richtige Weg.
    Das die Ausbildung zum Dipl.-Iur oder Ass. Iur. so lang ist liegt daran, dass sie sich neben den lächerlichen ~100 für den gewerblichen Sicherheitsdienst relevanten §§ mit Baurecht, Verwaltungsrecht. Medienrecht, u.v.a.m. beschäftigt. So nennt z.B. die "Vorschriftensammlung für den Werkschutz und private Sicherheitsdienste" 24 Paragraphen des BGB, welches insgesamt über 2400 Paragraphen umfasst.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo,



    wie wäre es mal mit allgemeingültigen Bezeichnungen???........:-)


    Nach dem 1. Staatsexamen allgemein "Referendar" (oder in einigen Bundesländern "Jurist(Universität)"


    Nach dem 2. Staatsexamen allgemein " Assessor" (oder je nach der dann eingeschlagenen Beruflichen Karriere
    Richter,Staatsanwalt,Rechtsanwalt)




    Und einfach ist es überhaupt nicht....dazu fehlt es bei vielen alleine schon an den Grundvoraussetzungen......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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