Waffenschein

  • Hallo zusammen


    Heute mußte ich einen herben Rückschlag mit meiner Existenzgründung und Zukunft hinnehmen.
    Vor etwas mehr als zwei Monaten habe ich die Zusagen für einen Waffenschein bekommen (leider telefon.).
    Heute die neue Aussage, da es hier in NRW, laut Aussage der Kreispolizeibehörde, sehr schwierig ist einen Waffenschein zu bekommen, sollte alles auf Ausnahmegenehmigung laufen. Dann kamen heute noch weitere Auflagen hinzu. Ich soll nachweisen das ich Kunden oder Auftraggeber habe, die den bewaffneten Schutz brauchen.
    Wie soll ich an Kunden oder Auftraggeber kommen wenn ich den Waffenschein nicht vorweisen kann???
    Das habe ich den Herrn bei der Polizei auch versucht zu erklären (keinen Waffenschein-keine Kunden/Auftraggeber). Da bringen fast 18 Jahre Erfahrung beim Staat und im privaten Bereich keine Vorteile.
    Frage an euch, wie und wo habt ihr euren Waffenschein bekommen und welche Auflagen mußtet ihr erfüllen?
    Könnt ihr mir da vielleicht ein paar Tipps, Ratschläge und Infos geben?


    Vielen Dank


    Gruß op30

  • Zitat

    Ich soll nachweisen das ich Kunden oder Auftraggeber habe, die den bewaffneten Schutz brauchen.


    So steht es im Gesetz.

    § 28

    Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal


    (1) Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern.


    § 19


    Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen


    (1) Ein Bedürfnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe und der dafür bestimmten Munition wird bei einer Person anerkannt, die glaubhaft macht,


    1. wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet zu sein und


    2. dass der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern.


    (2) Ein Bedürfnis zum Führen einer Schusswaffe wird anerkannt, wenn glaubhaft gemacht ist, dass die Voraussetzungen nach Absatz 1 auch außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums vorliegen.


    Zitat

    Könnt ihr mir da vielleicht ein paar Tipps, Ratschläge und Infos geben?


    Der Anteil an bewaffneten Diensten ohne Geld-und Wertransporte und Bewachung militärischer Liegenschaften liegt bei unter 1%, d. h. dass ca. 3.960.000.000,00 € Umsatz pro Jahr ohne Waffen erzielt werden. Versuch doch erst einmal dort das eine oder andere Promille abzugreifen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau


  • Nun , da bist Du im allgemeinen Kreisverkehr gelandet. Kein Waffenschein - kein Kunde - kein - Waffenschein. Das ist altbekannt und liegt zum Teil im Ermessen des Sachbearbeiters. Die geforderten Aufträge stellen Dein Bedürfniss da!!!.Obwohl im Waffengesetz steht, dass man nur nachweisen muss solche Aufträge übernehmen zu wollen, fordern viele Behörden einen direkten Auftragsnachweis. Das dient in erster Linie dem Schutz der großen Firmen..so eine Art Absprache....
    Einen Rat: Such Dir ein Sicherheitsunternehmen das einen WS besitzt und lass Dir von diesem einen Bedürfnissnachweis ausstellen. Ein formlosen Schreiben genügt. Sozusagen ein Subunternehmerwaffenschein. Mit dem kannst Du dann erstmal arbeiten und Dich bewerben bis Du eigene Aufträge hast und läßt Dir dann die Auflage ( nur für Firma xy) entfernen. D.H WBK Und WS laufen zwar auf Deinen Namen, darfst aber offiziell nur als Subunternehmer für den Bedürfnissaussteller arbeiten. Kräht aber kein Hahn danach ( im Vetrauen :wink: ). Auf jeden Fall kannst Du dann erstmal bewaffnete Aufträge annehmen........Soll aber auch Sachbearbeiter geben die nicht mal Subunternehmeraufträge als Bedürfniss gelten lassen. Ist zwar nicht rechtens aber das sind die ganz linken. Dann kannst Du zwar dagegen klagen aber das kann bis 2 Jahre dauern bringt also nix. In diesem Fall hilft nur eine Firmensitzverlegung. Widerspruch und Klagen sind zu teuer und vor allem zu Zeitaufwendig. Bis dahin bist Du pleite.

  • Also ich finde es super das nicht jede "Habe vom AA 34a Sachkunde IchAG" einen WS bekommt. Sonst gibt es bald an jeder Kaufhaustür Schüsse auf Ladendiebe.


    Das einzige was funktioniert ist der Tip von Eddie mit Subvertrag.
    Nur der WS wird auf den Namen und Firma deines Partners ausgestellt und DU hast die selben Auflagen wie ein Arbeitnehmer. Je nach Land und Behörde musst Du den Schein, WBK und Waffe beim Partner aufbewahren und führen nur im Dienst bei einem Auftrag den ER angemeldet hat.


    Und jedes Fehlverhalten kann bei Kontrollen der Polizei, Ordnungsamt oder Gewerbeamt an das Licht kommen. Selbst unsere selbständige Chefs vom Sub mit WS ohne weitere Auflagen, lagern ihre Waffen bei uns und ausser Dienst an gemeldeten Objekte transpotieren sie ihre Waffen zum Stand oder an anderen Objekten und führen sie nicht.


    Auch von Intresse: Hessen und RLP stellen bei neue Firmen (sollten sie einen WS bekommen!) den Schein nur für Objekt und Wertschutz aus. Da jeder Auftrag von der Unteren Waffenbehörde genehmigt werden muss, wird bei einem PS Auftrag eine Einzelgenehmigung erteilt.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • vielen Dank für die zahlreichen Antworten und Tipps


    digimoments
    Ich stimme dir vollkommen zu das nicht jeder Hinz und Kunz einen Waffenschein bekommt und bekommen darf. Es kann nicht streng genung sein.
    Kurz zu meiner Person, ich war etwas mehr als vier Jahre beim BGS und danach wechselte ich zur Bundeswehr, wo ich 10 Jahre als Feldjäger (Personenschutz, Ausbilder WSV) tätig war. Des Weiteren sammelte ich im privaten Schutz und Sicherheitsbereich sehr viel Erfahrung. Bin im Besitz von zwei WBKs , bin also nicht unerfahren im Umgang mit Waffen. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Behörde mir als Existenzgründer einen WS anvertrauen und genehmigen kann.
    In meinem Fall fühle ich mich von den Behörden so richtig verschaukelt. Zuerst Zusage, dann neue Auflagen.


    Danke nochmals an alle und weiter so in einem so interessanten Forum wie hier


    Gruß
    op30

  • Moin,
    üblicherweise wird man um den Nachweis von Aufträgen (oder zumindest einem) nicht herumkommen, da es glaubhaft gemacht werden muss, dass solche Aufträge übernommen werden sollen. Denn, nicht jeder, der sich P-Schützer, Bodyguard oder sonstwas nennt, wird auch wirklich entsprechende Aufträge bekommen. Man kann sich mehr oder minder von der Backe putzen, dass man mit seinen Kampfqualitäten, seinem Fitnesstudio-Abo und ner dunklen Sonnenbrille Aufträge von derart extrem gefährdeten Personen bekommt, dass sie einerseits nicht schon ne kostenlose Truppe vom BKA bekommen, andererseits aber genügend Geld auszugeben bereit sind, sich jemand für den persönlichen Schutz zu leisten. Läuft nicht, braucht man gar nicht erst versuchen. Basta. (Das bezieht sich übrigens nicht auf den Threaderöffner sondern auf die Kollegen der "Das kann ich auch"-Fraktion )
    Man bekommt solche Aufträge IMHO eigtl. nur, wenn man entweder bekannt dafür ist, solche Aufträge brauchbar durchführen zu können (denn Qualität spricht sich durchaus herum) oder Leute kennt, die einem Jobs vermitteln (das sind dann gerne mal Leute mit fettigen Haaren und/oder der ein oder anderen Vorstrafe, die man ab und an blitzlichtartig im Fernsehen als "Berufsgenossen" *würg* vorgeführt bekommt). Oder aber ein Riesenschei**glück hat... *gg*:
    Die Masche, sich nen Schein von einem anderen Unternehmen ausstellen zu lassen kann funktionieren, muss es aber nicht (da es da nicht unbedingt um selbständige Tätigkeiten gehen muss, kurz gesagt, das ist IMHO vom Amt abhängig).
    Die Begrenzung eines WS auf Geld- und Werttransport ist IMHO nur zulässig, wenn das bedürfnisbegründende Element ein Geldtransportauftrag wäre. Wird das Bedürfnis anhand eines P-schutzauftrages nachgewiesen, würde ich dies nicht akzeptieren.
    Apropos: Wer erzählt eigtl. immer, dass jeder Auftrag gemeldet werden müsse?
    Kleines Beispiel meines Amtes: Riesenaufstand von wegen "wir haben nur drei Scheine im ganzen Landkreis!" (es handelte sich hierbei um den örtlichen mittelständischen Geldtransporteur, früher auch gern genannt "Die Spritler", einen ortsansässigen Juwelier und noch einen, den ich nicht kannte)... Antwort eines aufstrebenden, hochqualifizierten, sehr souverän auftretenden und einfach nur guten Sicherheitsdienstleisters (also mir gg*): "Dann werdens eben vier werden..."
    Naja, es ging hin und her, bis aufgrund einiger Debatten (unter anderem mit dem LKA "Geben Sie dem Mann endlich den Schein, die brauchen hier gute Leute..." und dem Regierungspräsidium ;) ) der Bescheid und der Schein fertig waren.
    Begrenzung: Nur für Tätigkeiten, die Bewaffnung erfordern.
    Entscheider: Einzig und allein der oben erwähnte hochqualifizierte Sicherheitsdienstleister. 8)
    Und alle halbe Jahr geb ich nen Zettel ab, was ich so gemacht hab, keine grossartigen Erklärungen oder Meldungen, nur damit das Amt weiss, dass ich noch lebe, äh, bewaffnet arbeite. ;)
    Fertig.


    Allerdings: Weiss das Amt, dass ich keinen Schmu mache und nicht wegen nem 500 Euro- "Geldtransport" die Kanone ins Holster packen würde. Was vermutlich nicht der Fall wäre, wenn ich mir meinen Schein über den GuW-transport für nen anderen Laden geholt hätte (so ganz dämlich sind die auf dem Amt ja nun auch nicht)


    Und um auch wirklich ein bisschen praktische Hilfestellung zu leisten:
    Mein Tip wäre, das als eine Art Bewährungsprobe zu sehen, da PSler ja auch flexibel, intelligent und durchsetzungsfähig sein sollen: Wenn Du es nicht innerhalb von drei Monaten geschafft haben solltest, einen WS für PS-Aufträge zu kriegen, suchst Du Dir halt andere Einsatzgebiete, davon gibt es schliesslich ja genügend, welche man ohne Waffe abarbeiten kann. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Apropos: Wer erzählt eigtl. immer, dass jeder Auftrag gemeldet werden müsse?


    Leider unsere OA. Bezieht sich aber selbstverständlich nur auf PS und Objektschutz. Aber in Bayern gehen ja die Uhren etwas anders. Vor ein paar Jahren war wohl der Kreis MSP sehr beliebt bei SDL. Preiswert und sehr wenig Bürokratie.


    Leider ist die Durchführung im letzten Jahr wieder verschärft worden. MA müssen nach Dienst den Schein abgeben, die WBK mitführen, Schein wird nur auf den Firmeninhaber ausgestellt (MA wird innen eingetragen) und bei einem neuen Schein für MA wird PS in zivil nicht mehr eingetragen. Aber unsere zivile Objektsicherung inc. Semi PS ist beim OA angemeldet.


    Oftopic zum Behördenstress: Bekannter ist selbständiger Einmannbetrieb mit Partner, macht alles mit seinem eigenen Schein BOS, PS, GWT. Anfang des Jahres Betriebsprüfung vom Gewerbeamt. Überprüfung der Versicherung, Aufträge, WBK usw. Sein Büro ist in seiner Wohnzimmerecke. Er wurde schon hellhörig als er das Wort "Sonderzugang" und Gewerberäume hörte. Allen Anschein habe die ein Problem wenn Privat und Gewerbeunterlagen in einem Büro bzw. Wohnung sind. Naja jetzt wohlen sie ihn zu einem "richtigen" Büro zwingen. Mal sehen wie es ausgeht.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Zitat von digimoments

    Leider unsere OA. Bezieht sich aber selbstverständlich nur auf PS und Objektschutz. Aber in Bayern gehen ja die Uhren etwas anders. Vor ein paar Jahren war wohl der Kreis MSP sehr beliebt bei SDL.
    Leider ist die Durchführung im letzten Jahr wieder verschärft worden. MA müssen nach Dienst den Schein abgeben, die WBK mitführen, Schein wird nur auf den Firmeninhaber ausgestellt (MA wird innen eingetragen) und bei einem neuen Schein für MA wird PS in zivil nicht mehr eingetragen.
    Oftopic zum Behördenstress: Bekannter ist selbständiger Einmannbetrieb mit Partner, macht alles mit seinem eigenen Schein BOS, PS, GWT. Anfang des Jahres Betriebsprüfung vom Gewerbeamt. Überprüfung der Versicherung, Aufträge, WBK usw. Sein Büro ist in seiner Wohnzimmerecke. Er wurde schon hellhörig als er das Wort "Sonderzugang" und Gewerberäume hörte. Allen Anschein habe die ein Problem wenn Privat und Gewerbeunterlagen in einem Büro bzw. Wohnung sind. Naja jetzt wohlen sie ihn zu einem "richtigen" Büro zwingen. Mal sehen wie es ausgeht.


    Hat das OA überhaupt eine rechtliche Grundlage angegeben, wonach sie die Meldung von Aufträgen verlangen dürfen?


    Und was Bayern betrifft, mein Amt war noch nie sehr liberal was WS angeht, und ich habe ja persönlich auch kein Problem damit, wenn Auflagen gemacht werden, die den Vorschriften entsprechen. Also so z.B. das Mitführen der WBK, das ist ja obligatorisch, aber dass der WS nach Dienstende abgegeben werden soll allerdings würde mir wieder sauer aufstossen, da das nur ein ungefährliches Stück Papier ist, dessen Gültigkeit ja jederzeit nachgeprüft werden kann.


    Und, dass das Büro nicht in der Wohnung sein darf, da bezweifle ich, dass es da eine gesetzliche Vorschrift für geben sollte. Das man Unterlagen natürlich sicher aufbewahrt sollte klar sein. Hm, müsste man mal nachkucken. (Naja, und evtl. wäre es hilfreich sich gegen überzogene Behördenauflagen zur Wehr zu setzen, auch wenn man glaubt "die" sässen am "längeren Hebel")


    Alles sehr seltsam heutzutage in diesem Lande, vielleicht sollte man doch auswandern. ;)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Hat das OA überhaupt eine rechtliche Grundlage angegeben, wonach sie die Meldung von Aufträgen verlangen dürfen?


    Gute Frage? So richtig beantworten könnte es mir auch noch niemand.


    Nur in meinem WS haben sie sinngemäss das selbe reingeschrieben: Bei OS in Uniform an der Behörde gemeldete Objekte. Bei PS in zivil XXXXXXXXXXX (kann ich durch den Knick nicht mehr lesen. Der WS ist fast 9Jahre alt :wink: ) aber IIRC "bei genehmigten".



    Zitat

    Und was Bayern betrifft, mein Amt war noch nie sehr liberal was WS angeht,


    Was zum lachen? Stand 1993!
    Mein Chef will eine Sicherheitsfirma gründen. Alle Unterlage plus Aufträge für WS vorhanden. FFM sagt alleine für die Zulassung nach §34 brauchen sie 4-6 Wochen, wenn das passiert ist können sie alles weitere beantragen. Fahrt nach MSP. Gewerbe nach 1 Tag fertig, WS und WBK nach 4 Wochen für den Chef. Gebühren overall ca. 60% unter FFM.


    Naja zum Glück bin ich AN und muss mich nicht mit dem SC**** rumärgern.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Hallo zusammen


    Das sind alles sehr interessante Informationen die man sonst von keinem erfährt, wenn man sich nicht damit beschäftigt oder Nachfragen stellt.
    Ich war im letzten jahr auf einer Reservistenübung (alles Feldjäger) und habe dort mit einigen gesprochen die selbstständig waren. Ich konnte es garnicht Glauben das es so große Unterschieden in den einzelnen Bundesländer gibt. Der Eine hat keine Probleme mit dem WS gehabt und bei dem Anderen war es unmöglich. Der Witz an der Sache ist, dass die Kreispolizeibehörde nicht nur Namen von Firmen und Aufträge haben wollen, sie wollen auch Namen der zu Beschützenden/Betreuenden um eine Nachfrage der Gefährdungsstufe zu stellen????
    Das mit dem Büro im Haus ist vom Finanzamt abgesegnet worden. Ich habe sechs Zimmer und eines davon wird zum Büro umgebaut. Alles geht in Ordnung und passt, vom Büro bis zum Fahrzeug. Nur das mit dem WS läuft schief. Ich denke selber besser ohne Waffe als mit, doch wenn man Aufträge mit Bewaffnung bekommen kann, warum nicht.


    Grüße


    op30

  • Moin,
    Unterschiede gibt es wohl, ich habe gehört, im Osten der Republik soll es teilweise ziemlich easy sein, einen WS zu bekommen, hier in der Gegend ist es äusserst schwierig bis unmöglich.
    Letzteres liegt aber IMHO auch an dem doch stark begrenzten Umfang des Marktes und der übermässig hohen Zahl von Leuten, die glauben sie müssen/können/sollten sich auf diesem Feld tummeln.
    Ich schätze dass der Markt pro Jahr nicht mehr als einer dreistelligen Zahl von PSlern (und damit meine ich nicht grade die hohen dreistelligen zahlen *g*) Arbeit gibt (lassen wir die konzerneigenen PS-Abteilungen mal aussen vor). Gleichzeitig bildet der grosse Markt der Ausbildungs- und Weiterbildungsinsitute, (alá Hand, Plumbum, GefildeFischSecurityschule und wie sie alle heissen) meines Erachtens jedes einzelne Jahr mehr Leute zum "Personenschützer" ein, als der Markt überhaupt fassen kann. (und von denen in den wieter oben nichtbeachteten Konzernabteilungen keiner wegen, sondern , wenn überhaupt, höchstens trotz seines tollen PS-Zertifikates eingestellt werden dürfte)
    Dass sich dann einige Behörden fragen, wieso sie waffenrechtliche Erlaubnisse erteilen sollen, von denen der weitaus grösste Teil mangels Aufträge nie legal genutzt werden dürfte, leuchtet irgendwo schon ein bisschen ein.
    Ärgerlich ist bei der Geschichte nur ein wenig, dass man dann bei Kunden mitunter gegen Kollegen anargumentieren muss, die 13 Teuro/Stunde oder weniger für bewaffneten PS verrechnen wollen, und man sich selbst erstmal fragt, wie das funktionieren soll.
    Abschliessend: Wobei ich mich wiederum frage, was das Finanzamt nun wieder mit dem Büro zuhause und der Gewerbeausübung zu tun haben soll (ausser natürlich der steuerlichen Verrechnung des Büroraumes und der Anfrage wegen der steuerlichen Zuverlässigkeit)? Oder bin ich irgendwo aus der Kurve getragen worden, was das Gewerberecht betrifft? *kopfkratz*


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat

    Gute Frage? So richtig beantworten könnte es mir auch noch niemand.


    Da es keine Verordnung und keine Verwaltungsvorschrift gibt (und auch nicht geben wird) legt jede Behörde das Gesetzt nach eigenem Ermessen aus. Insbesondere in NRW geistert noch der Unsägliche MD Brenneke durch die Beamtenköpfe und von dem stammt die Wiederauflage des aus dem III. Reich stammenden Spruch: "So wenig Waffen wie möglich ins Volk!"


    Zitat

    im Osten der Republik soll es teilweise ziemlich easy sein


    Ich weiß nicht wie es in den vor 3 (?) Jahren gegründeten Kreiswaffenrechtsstellen ist, davor musste man zum PolPräs und zumindestens im Präsidium Potsdam war ein WS für PS ein absolutes No Go.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Ich weiß nicht wie es in den vor 3 (?) Jahren gegründeten Kreiswaffenrechtsstellen ist, davor musste man zum PolPräs und zumindestens im Präsidium Potsdam war ein WS für PS ein absolutes No Go.


    Hm, ich kenne zwei Kollegen aus der Gegend (also Neufünfländer, nicht Potsdam ), da schien es wohl ziemlich einfach gelaufen zu sein. Auf dem einen Amt fragte der Sb wohl sogar ganz unbedarft, ob er die Flinte auch gleich mit auf den Schein schreiben sollle... *gg*
    Aber da wird`s dann wohl auch Unterschiede geben wie es scheint.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

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