objektzulage

  • hallo zusammen


    weiß jemand ob bei einer objektzulage auch die prozente für nacht, sonn und feiertage bezahlt werden?
    laut meiner letzten abrechnung sind die prozente nicht auf den ,50 cent objektzulage bezahlt worden!
    würde mich freuen wenn ihr mir weiter helfen würdet und vieleicht einen tip geben könnten wo genau drin steht wie es gehandhabt wird damit ich meinen chef mal was unter die nase halten kann!
    arbeite in nrw!
    arbeitgeber hat seinen sitz in osnabrück


    gruß stiffler

  • @
    de jura ist objektzulage ein obulus, der dir nicht zusteht, aber gezahlt wird... :twisted:
    soweit ich den tarif begriffen habe solltest du die füsse still halten!
    - und froh über die zulage sein!
    hast du schon einmal gehört, dass nacht.. sonn- und feiertagszuschläge doppelt aufzurechnen sind?
    es gilt immer der "maximale" zuschlag alles andere kann, muss aber nicht sein!
    bedeutet in der praxis.. ich arbeite am feiertag in der nacht... bekomme meinen feiertagzuschlag von..x.%
    alle darunter liegenden vergütungen kannst du in dem fall knicken!,

  • @
    Sorry ... Korektur gefällig...
    Die "Prozente" sind fester Bestandteil in Tarif
    Objektzulagen sind als Sondervergütung und aussertarifliche Zusatzleistungen zu bewerten...

  • Hallo Stiffler,


    Zitat


    weiß jemand ob bei einer objektzulage auch die prozente für nacht, sonn und feiertage bezahlt werden?
    laut meiner letzten abrechnung sind die prozente nicht auf den ,50 cent objektzulage bezahlt worden!
    würde mich freuen wenn ihr mir weiter helfen würdet und vieleicht einen tip geben könnten wo genau drin steht wie es gehandhabt wird damit ich meinen chef mal was unter die nase halten kann!
    arbeite in nrw!
    arbeitgeber hat seinen sitz in osnabrück



    Objektzulage = Tariflich korrekte Bezeichnung lautet "Außertarifliche Zulage" (ATZ).......wie der Name ja schon sagt,wird dieses
    "Zulage freiwillig" gezahlt (in Wahrheit aber meistens weniger als dem Wachmann tatsächlich zustehen würden....sprich Tariflohn zum B. 8,6 € ,Arbeitgeber zahlt 7,15 € und "Großzügig" noch 1 € ATZ und "sackt" sich die 0,45 € ein.....).


    In NRW gilt ein als ALLGEMEIN Verbindlich Erklärter Tarifvertrag,das heißt der AG kann in Japan residieren.....es gilt der LTV
    NRW ......
    Nach diesem LTV wird die "Nachtzulage" immer in der Zeit von 22 bis 6 Uhr gezahlt.......
    Sonn-und Feiertagszulage gibt es jeweils von 0 Uhr bis 24 Uhr,wobei allerdings nur die jeweils zutreffende gezahlt wird,
    also am Feiertag NUR die Feiertagszulage.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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