Dienstbereitschaft

  • hallo ich bräuchte bitte hilfe zu einigen sachen:


    1. habt ihr einen link wo ich den tarifvertrag von thüringen her bekomme


    2. weis jemand ob es speziel ein arbeitszeitgesetz(das schlimme wort :D ) fur das wachgewerbe gibt bzw speziel für die bundesländer


    3. weis jemand wo eine dienstbereitschaft für das wachgewerbe verankert ist im günstigsten fall auch auf thüringen bezogen,


    erläuterung zu 3. ich fahre revierdienst von 18-6 uhr und habe von 6-18 uhr rufbereitschaft bei einer 7 schichten woche doch sehr schlaf raubend teilweise


    für hilfe wäre ich dankbar gruß mibu

  • Hallo MiBu,


    also für mich hört sich das nicht rechtens an.



    Sorry mit Links kann ich Dir nicht weiterhelfen. Aber hier im Forum gibt es einige die darin ganz fitt sind. wenn mich nicht täuscht dürfte da "Faultier" (oder wie sie alle sich nennen) nicht lange auf sich warten.


    Bei Deiner Schicht von 18-6 Uhr, hast du da Pausen? oder bist non stopp unterwegs?



    Gut wie auch immer, letztendes ist jeder selber schuld.
    Also ich mache bei mir im Betrieb auch viel mit. bei mir muss man jedoch sagen ich mache es freiwillig und es ist mein Leben.
    Wenn ich dieses nicht so wollte müsste ich eben die Firma wechsel.


    Naja wie auch immer. Denke hier wird noch einiges Sinnvolles folgen.


    Bis dann

    Gruß saw1977


    wer Rechtschreibfehler findet, darf diese behalten ^^
    hier noch ein paar Satzzeichen ....,,,,,!!!!!!??????

  • Hallo MiBu,


    Zitat


    erläuterung zu 3. ich fahre revierdienst von 18-6 uhr und habe von 6-18 uhr rufbereitschaft bei einer 7 schichten woche doch sehr schlaf raubend teilweise


    Als Revierfahrer unterliegst du mehreren gesetzlichen Vorschriften.....die entscheidende ist
    die EU-Richtlinie für Fahrpersonal im Straßenverkehr.
    Als Kraftfahrer hast du bestimmte Mindestruhezeiten einzuhalten,in denen du KEIN Fahrzeug steuern darfst...
    Genau aus diesem Grunde ist laut Tarifvertrag im Bewachungsgewerbe bei Fahrtätigkeit die maxima mögliche Monatsarbeitszeit
    176 Stunden höchstens.
    Nach einer 12-Stunden-Schicht MUST DU mindestens 11 Stunden Ruhezeit haben...
    Außerdem muß auch nach spätestens 90 Stunden Fahrtätigkeit (also bei 12 Std-Schichten nach spätestens 7 Tagen ) eine ausreichend lange "Erholungsperiode" von mindestens 5 Vollen Tagen gewährleistet sein.




    [/b]

    jo mei.....iss denn scho Zahltag???..........

  • @
    Also wenn ich so lieb aufgefordert werde....
    hier denn: LTV nach BDWS Stand 01.07.2006 für Thüringen
    solltet Ihr nicht im BDWS sein, was ich fast vermute... sieht es vielleicht noch schlimmer aus!


    (GÖD.[SCHEISSE] - Laufzeit bis 31.12.2006)


    Du hast zwar nur nach FSD gefragt, aber zur Freude von allen anderen hier mal der komplette "Preis" der "Grenzgänger..."


    SK/Sep: 4.40;
    FSD/Rev: 4.82;
    IKK WSFK: 6.21;
    Veranstaltungsdienst: 4.38;
    BW 4.90 bei 24h-Dienst, sonst 5.13;
    NSL: 5.42;
    SIPO: 6.32;
    GuW 6.17;
    Kurier: 4.87;
    GVA 4.47....
    NZ von 22.°° Uhr - o6.°° Uhr = 10%
    -> Meinung???.. lieber nicht...
    Zu den Dir zustehenden Ruhezeiten und "Freizeitausgleich"-> Guck: Vorpost! und versuche mal an den allgemeinverbindlichen MTV ranzukommen, sollte der AG haben, wenn kein BR existent, und muss ihn auch aushändigen...


    Hoffnungsschimmer: Bayern als oberchristliches Bundesland hat sich offen gegen ein weiteres Zusammengehen mit der GÖD
    ausgesprochen.
    GÖD: = Christlich, sozial orientierte Gewerkschaft.-> :kotz:
    Hätte ich an Gott geglaubt, könnte ich es nur deswegen nichtmehr...
    Aber vielleicht war deren Gott nur der AG... :mrgreen:

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