Urlaubsstörung

  • Ich hab' das Problem und benötige hierzu Rat:


    Wenn ich mich recht erinnere habe ich doch als AN das Recht auf einmal 14 Tage am Stück Urlaub ohne irgendeine Störung, richtig? Was für Ansprüche kann ich geltend machen, wenn meine liebe EL beschließt, mich doch an drei Tagen Arbeiten zu lassen, weil es "anders nicht geht und ihnen ja auch sehr leid tut."? Dazu sind das noch Nachtschichten, so dass effektiv der Tag draufs auch noch im Eimer ist.


    Und um den Hund noch so richtig fett zu machen sind das drei Einzeldienste, also nichtmal am Stück, was das ganze gleich nochmal beschissener macht. Und dann haben die Jungs auch noch die Dreistigkeit mich heute auch noch anzurufen und fragen ob ich nicht noch einen zusätzlichen Tag machen kann. Da hab' ich ihnen dann doch was gehustet.


    Mich langweilt das gewaltig. Da freut man sich auf seinen Urlaub, hat ein paar Sachen vor, denkt man hat genug geleistet und sich eine Ausszeit verdient und dann sowas. Bei allem was recht ist... :?

  • Zitat

    Wenn ich mich recht erinnere habe ich doch als AN das Recht auf einmal 14 Tage am Stück Urlaub ohne irgendeine Störung, richtig?


    Nein, falsch!


    Bundesurlaubsgesetz


    § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs


    (2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.


    Dringend betrieblich ist im Übrigen nicht, wenn ein Kollege krank geworden ist.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Richtig und wenn das keine zusammenhängenden Tage sind bist Du drei mal aus dem Urlaub gehohlt worden. Und somit stehen Dir 3 Tage zusätzlicher Urlaub zu.
    Und waren das nicht 18 Tage zusammenhängend???????? Kann mich auch täuschen.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.


  • Verstehe ich das jetzt richtig: 12 zusammenhängende Tage müssen es dann also doch sein?

  • Hallo Dwight,


    um hier nicht "Seitenweise" Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes posten zu müssen,hier mal kurz das wesentliche daraus:
    Als "Erholungs-Urlaub" im Sinne des Bundesurlaubsgesetzes
    gilt nur ein Zeitraum von mindestens 14 Kalendertagen,an dem der Arbeitnehmer OHNE Unterbrechung Arbeitsfrei hat.....


    Kann dieses aufgrund "dringender Betrieblicher Bedürfnisse" nicht gewährleistet werden,so hat der Arbeitnehmer einen
    Anspruch auf "zusätzliche" Urlaubstage (auf Kosten des AG) damit ihm mindestens 14 Kalendertage zusammenhängender Urlaub
    gewährt werden können.



    Ich empfehle daher immer,eine Reise zu buchen..... 8)
    Denn in diesem Falle wird der AG "schadenersatzpflichtig",wenn er einen einmal genehmigten Urlaub wiederruft........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Ich empfehle auch immer, irgendwas zu Buchen. So wird der Chef garantiert nicht nerven. Er braucht ja nicht zu Wissen, das man nur 2 Tage Disney-Park Paris gebucht hat und die restlichen 3 Wochen am Balkon sitzt ;-)

  • Ich habe mal ein höchst richterliches Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Thema gelesen (mir fehlt leider die Quelle)
    sinngemäß:
    1. Urlaub darf nicht unterbrochen werden
    2. dringende betriebliche Erfordernisse sind Ereignisse die den Bestand des Unternehmens Betriebes gefährden können
    Beispiel: Absturtz des Computersystems und Du bist der Chef-Admin.


    Krankheit o.ä ist kein Grund Urlaub zu unterbrechen

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Hallo S.L.



    NEIN....so einfach ist das nicht leider.............:-(


    Um es mal an 2 Beispielen aus unserem Bereich zu verdeutlichen.........:


    1. Wachdödel Hein Duckdich ist "Postgänger" und verteilt jeden Tag Post im Objekt.....
    Urlaubsunterbrechung wegen Ausfall der Verrtretung wäre nicht zulässig,da "einfache Tätigkeit" die von
    jedem anderem Wachdödel gemacht werden kann....


    2. Geldtransportfahrer Willi Münze ist einer von 6 Kollegen,die bei der Bank "Klaugut" ALLE Filialien beliefern darf....
    Während seines Urlaubes fallen 2 Kollegen wegen eines Überfalles aus.....Willi Münze MUSS seinen Urlaub unterbrechen,
    da sein Arbeitgeber ansonsten den Auftrag verliert und damit auch Willi Münze`s Arbeitsplatz wegfallen würde.....
    ABER....für den unterbrochenen Urlaub steht Willy Münze natürlich "Entschädigung" zu......(Hotelkosten usw.)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.