Mal wieder Frage eines Newbies
Mein Bekannter erklärte mir heute, dass er jetzt für den Jahreswechsel für jeden Tag den er nicht arbeitet einen Urlaubsschein schreiben muss, auch/obwohl es dann Sa/Silveter/Neujahr wäre. Natürlich kriegt er dann Urlaubsgeld, aber darum geht es mir nicht.
Wenn jeder Tag den er nicht arbeitet automatisch Urlaub ist, dann würde es ja andersrum heissen, dass er 365 Tage Dienst haben könnte oder eben 52 Wochen durchgehend?
Nun hat er ja normalerweise x Tage Dienst, und dann eben ein oder zwei Tage frei, das kann auch Sa/So sein, ist manchmal unter der Woche und auch manchmal ein Feiertag. Das sind seine regulären "Ruhetage", nix Urlaub und wird naturgemäss nicht bezahlt.
Wie ist das jetzt normalerweise geregelt?
Bei einem normalen AN ist es ja so: Mo-Fr Arbeit, dann Wochenende frei (=Ruhetage), dann beginnt Mo der Urlaub...
Würde das bei Euch nicht auch so ähnlich sein? Also Arbeit über x Tage, dann die regulären Tage frei (die er ja sonst auch hat) und dann x Tage Urlaub?
Das heisst über den Jahreswechsel habe ich automatisch schonmal drei Tage frei, dann beginnt der Urlaub und er muss schon vom ersten Tag an Urlaub nehmen?
Und wenn er quasi auch an den Feiertagen bzw. übers Jahr 365 Tage Dienst hätte, dann müsste ja auch in der Urlaubsgeldberechnung der Zuschlag rein oder? Sonst bereichert sich ja eigentlich der AG, wenn er den AN nicht arbeiten lässt (also die Zuschläge spart), ihn zwangsweise in Urlaub schickt (und dann aber nur "standard"-Urlaubsgeld zahlt), ihn seiner normalen Ruhetage "beraubt" und den AN quasi allzeit zur Arbeit verpflichten könnte?
Stimmt das so oder wird er verar....?
danke juschka