• Mal wieder Frage eines Newbies
    Mein Bekannter erklärte mir heute, dass er jetzt für den Jahreswechsel für jeden Tag den er nicht arbeitet einen Urlaubsschein schreiben muss, auch/obwohl es dann Sa/Silveter/Neujahr wäre. Natürlich kriegt er dann Urlaubsgeld, aber darum geht es mir nicht.
    Wenn jeder Tag den er nicht arbeitet automatisch Urlaub ist, dann würde es ja andersrum heissen, dass er 365 Tage Dienst haben könnte oder eben 52 Wochen durchgehend?
    Nun hat er ja normalerweise x Tage Dienst, und dann eben ein oder zwei Tage frei, das kann auch Sa/So sein, ist manchmal unter der Woche und auch manchmal ein Feiertag. Das sind seine regulären "Ruhetage", nix Urlaub und wird naturgemäss nicht bezahlt.


    Wie ist das jetzt normalerweise geregelt?
    Bei einem normalen AN ist es ja so: Mo-Fr Arbeit, dann Wochenende frei (=Ruhetage), dann beginnt Mo der Urlaub...
    Würde das bei Euch nicht auch so ähnlich sein? Also Arbeit über x Tage, dann die regulären Tage frei (die er ja sonst auch hat) und dann x Tage Urlaub?
    Das heisst über den Jahreswechsel habe ich automatisch schonmal drei Tage frei, dann beginnt der Urlaub und er muss schon vom ersten Tag an Urlaub nehmen?
    Und wenn er quasi auch an den Feiertagen bzw. übers Jahr 365 Tage Dienst hätte, dann müsste ja auch in der Urlaubsgeldberechnung der Zuschlag rein oder? Sonst bereichert sich ja eigentlich der AG, wenn er den AN nicht arbeiten lässt (also die Zuschläge spart), ihn zwangsweise in Urlaub schickt (und dann aber nur "standard"-Urlaubsgeld zahlt), ihn seiner normalen Ruhetage "beraubt" und den AN quasi allzeit zur Arbeit verpflichten könnte?


    Stimmt das so oder wird er verar....?


    danke juschka

  • Also: Grundsätzlich wie bei der Feiertagssproblematik.


    Gesetzlich steht einem 24 Werktage Urlaub zu. Werktage sind Montag bis Samstag. Nun kommt es drauf an was (arbeits- oder tarifvertraglich) vereinbart ist. Wenn Arbeitstage, dann kommt es auf die Schichtplanung an. Wenn es kein Jahresschichtplanung gibt, dann wird ersatzweise die 5-Tage Woche angenommen. Zwar kann dann der Sonntag theoretisch Arbeitstag sein, aber wenn der Urlaub auf einem Freitag endet sind Sa und So frei. Wie auch immer: Für beide Parteien ist das beste eine Regelung nach Werktagen zu vereinbaren, egal wann der Urlaub beginnt fangen die Urlaubstage an zu rattern, unterbrochen lediglich von Sonn- und Feiertagen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Hallo Juschka,


    in Bayern war der "alte Manteltarifvertrag allgemeinverbindlich, d.h. er gilt für alle
    in Bayern beschäftigten Arbeitnehmer in allen Betrieben.
    Das war(ist) das Papier. Im "richtigen" Leben sieht es allerdings anders aus. Viele Betriebe,
    so wie der Betrieb deines Bekannte kümmern sich einen feuchten Dreck darum.Denn nur
    wenn sie ihre Leute bescheissen, können sie die ordentlich arbeitenden und kalkulierenden
    Betriebe unterbieten.


    Die Regelung im neuen Manteltarifvertrag ist gleichgeblieben, mit kleinen Änderungen
    bei den Fristen für Zusatzurlaubstage. Der neue Tarifvertrag soll auch allgemeinverbindlich
    werden. Das hilft vor dem Arbeitsgericht, da verliert jeder Arbeitgeber, der den TV
    nicht einhält, wenn er allgemeinverbindlich ist.


    Also die Fakten:


    Grundurlaubstage: 32 Tage, nach 3 Jahren Betriebszugeh. plus 3, nach5 Jahren plus 6, nach
    7 Jahren plus 8, nach 9 Jahren plus 10 Tage.


    Der Urlaub muß mindestens 14 aufeinander folgende Kalendertage umfassen.
    Dabei werden Sonn und Feiertage die in den Urlaub fallen, als Urlaubstage mitgerechnet.
    Der Betrieb deines Bekannten kann verlangen, daß Resturlaubstage im alten Jahr genommen
    werden müssen, er ist nicht verpflichtet, sie in das neue Jahr zu übernehmen. Das machen viele Betriebe so, um keine Bilanzrückstellungen für nicht genommenen Urlaub bilden zu müssen. Alles andere ist unzulässig.
    Ich kenne natürlich die Problematik. Da hat man in einem Monat zu wenig Stunden für seine Mitarbeiter, dann werden Urlaubstage genommen, um es auszugleichen, und der Betrieb braucht keine Ersatzkraft einzuplanen.
    Hoffe ich habe dir ein wenig geholfen.


    Gruß


    hmoerser

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