In diesem Forum geht es um alle Bereiche des Deutsches Rechts, Gesetze, usw.
Moderiert wird dieses Board von stinkefuchs
In diesem Forum geht es um alle Bereiche des Deutsches Rechts, Gesetze, usw.
Moderiert wird dieses Board von stinkefuchs
hallo zusammen
Laut IHK wird in dem vorbereitungskurs zur sachkundeprüfung das BGB durchgenommen, meine frage ist ob man das ganze BGB können muss oder nur bestimmte Paragraphen.
danke für die hilfe im vorraus
Natürlich kommt nicht das gesamte BGB in der Prüfung vor...
Wenn Du mal in den Stoffplan schauen magst, findest Du dort eine "grobe" Übersicht.
stinkefuchs danke für die antwort, aber mein problem ist das ich keine möglichkeit hab vor dem 20. April ein vorbereitungskurs zu machen und nicht weiß wie ich jetzt auf die schnelle die unterlagen her bekommen soll.
ich hab mir heute das buch "Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft Band 2" geholt aber ich denke nicht das das reichen wird um durch die prüfung zu kommen, hast du vielleicht ein tip woher man lernstoff bekommen kann und ob man die prüfung überhaupt schaffen kann wenn man den kurs nicht besucht?
danke nochmal
Aus dem BGB muss gewusst werden:
Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe (§226 ff.)
Besitz (§§ 854 ff.)
Inhalt des Eigentums (§§903 - 905)
Mit ein bisschen Glück sollte das reichen.
Eugene Vidoq würd es sich lohnen sich das BGB zu kaufen oder weißt ob man das auch im internet nachschlagen kann? ich hoffe mal das du recht hast und das alles so klappt wie ich mir das vorstelle.
:respekt: :respekt:
ohhh, danke, das finde ich ja toll, daß es das BGB in seiner Gesamtheit gibt. Hab vorher immer über Google einzelne Sachen gesucht.
Weißt Du, ob es auch die StPO und das StGB in dieser Form gibt???
Gruß
charlytango
Davon abgesehen kosten die Bücher nicht viel und bsw über Amazon.de hat mna die schon am nächsten Tage
Mein Tipp wäre sich auch Kommentare zu besorgen, da nur der reine Text nichts über Bedeutung und Anwendung sagt.
Grüsse Sitetrainer
Hier findet man alles:
http://www.gesetze-im-internet.de/aktuell.html
Allerdings - soweit ich das überblicken kann - ohne Kommentare.
Wenn du nicht weisst, wie du eine Tatbestandsmäßigkeit begründest, nutzt dir der reine Gesetzestext wenig.
Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.
Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.