Bezahlung

  • Hallo,
    ich hab hier mal ein paar Fragen und wollte mal hören ob das so alles seine Richtigkeit hat.


    Mein Mann arbeitet seit 3 Monaten bei einer Sicherheisfirma. Er ist dor nach Vertrag als Ordner angestellt.
    Im Vertag vereinbart sind 180 Std im Monat.
    Jetzt haben sich folgende Fragen ergeben:
    1. Als Ordner stehen ihn da keine Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Nachtschichtzulagen zu?
    2. Wir wohnen in NRW er war jetzt zwei mal für je 4 Tage auf einer Veranstallung in Rheinland-Pfalz. Dort musste zur Unterbringung jeder sein Zelt von zu Hause mitbringen und sich dort selbst versorgen. Steht einem da wirklich keine Spesen zu.
    3. Wenn im VErtrag 180 Std vereinbard sind und dann nur 160 Std gearbeitet wird, da der Dienstplan so gemacht wurde, ist es dann in der Sicherheit wirklich so üblich das nur 160 Std bezahlt werden?

  • Hallo Carter,


    Zu deiner ersten Frage muß man schauen, ob ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, der
    diese Art der Zuschläge regelt.
    In NRW hätten wir dazu den allgemeinverbindlichen Manteltarifvertrag.


    Auslöse ist dort nicht geregelt
    allerdings Fahrtkostenerstattung für Einsätze in Objekten, die mehr als 30 km vom Wohnort des AN entfernt sind
    zusätzlich kann dein Mann steuerlich Ansprüche geltend machen (Verpflegungsmehraufwand)
    <!-- m --><a class="postlink" href="http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm">http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0120.htm</a><!-- m -->
    bei einem Einsatz in Rheinland Pfalz gilt dann allerdings der dort gültige , ebenfalls allgemeinverbindliche Manteltarifvertrag (nach dem Grundsatz des Erfüllungsortprinzips)



    Sind im Arbeitsvertrag 180 Std vereinbart, der AG "bietet" aber nur 160 an,
    kann unter der Vorraussetzung, daß dein Mann seine Arbeitskraft trotzdem anbietet -
    und nicht "stillschweigend" damit Einverständnis signalisiert
    (<!-- m --><a class="postlink" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/294.html">http://dejure.org/gesetze/BGB/294.html</a><!-- m -->), wobei ein mündliches Angebot ausreicht (<!-- m --><a class="postlink" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/295.html">http://dejure.org/gesetze/BGB/295.html</a><!-- m --> )
    der AG in Annahmeverzug kommen, was bedeutet, er müsste die fehlenden 20 Std trotzdem bezahlen, auch wenn er sie nicht "abruft" (<!-- m --><a class="postlink" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html">http://dejure.org/gesetze/BGB/615.html</a><!-- m -->),
    dein Mann müsste sie in diesem Fall auch nicht "nacharbeiten"


    diese Regelungen gelten unabhängig davon, was im Bewachungsgewerbe "üblich" ist oder nicht


    zu bedenken ist allerdings, daß nach 3 Mo Betriebszugehörigkeit noch kein Kündigungsschutz besteht, sprich : wer aufmuckt, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgemäß gekündigt werden

  • Zitat von "kriegsrat"

    ...........
    zu bedenken ist allerdings, daß nach 3 Mo Betriebszugehörigkeit noch kein Kündigungsschutz besteht, sprich : wer aufmuckt, kann jederzeit ohne Angabe von Gründen fristgemäß gekündigt werden


    Darf ich anmerken:
    Auch in NRW können Sicherheitsfirmen nach dem "DGB / iGZ -Tarifwerk" abschließen; sie müssen nur das Deckmäntelchen "Zeitarbeit" umhängen. Damit können bei Neueinstellungen sämtliche Zulagen entfallen, und das mit Ver.di - Einverständnis!


    Das leidige Thema "Annahmeverzug" nach BGB ist, wie richtig im letzten Absatz angemerkt, auch im Wach- und Sicherheitsgewerbe Schall und Rauch.
    Ankündigungen beim Einstellungsgespräch über Nichtbefristung des Arbeitsverhältnisses oder Vollbeschäftigung sind im Regelfall lediglich dazu geeignet, dem Bewerber die Stelle schmackhaft zu machen und ob der tollen Aussichten sich den Stundenlohn drücken zu lassen. Auch wenn einer einen solchen Vertrag bekommt z.B. als Objektleiter blabla, kann er von heute auf morgen gefeuert werden. "Erdreistet" er sich dann, möglicherweise sogar aufgestachelt von einer Gewerksschaftsdame, die sich als rechtskundig ausgibt, jedoch auch nicht mehr weiß als eine belesene Friseurin, vors Arbeitsgericht zu ziehen, dann ist der Gute meist weg vom Fenster in der Branche. Mir sind sogar Fälle bekannt, in denen spätere Arbeitgeber bei der Anmeldung des neuen Mitarbeiters im zuständigen Ordnungsamt darauf hingewiesen wurden, dass dieser neue Mann "seine Arbeitgeber anzuschwärzen pflegt". Die Folgen kann sich wohl vorstellen...

  • Zitat von "spectator"


    Auch in NRW können Sicherheitsfirmen nach dem "DGB / iGZ -Tarifwerk" abschließen; sie müssen nur das Deckmäntelchen "Zeitarbeit" umhängen. Damit können bei Neueinstellungen sämtliche Zulagen entfallen, und das mit Ver.di - Einverständnis!


    .


    na ja, im direkten Vergleich MTV/LTV Bewachung - IGZ/DGB Tarifvertrag Zeitarbeit
    wüsste ich jetzt nicht unbedingt, welcher so besonders schlechter/besser wäre


    die nehmen sich nicht viel unter dem Strich