Vorläufige Festnahme nach § 127 (1), ja oder nein?

    • Erster Beitrag

    Ich bin auf der Suche nach einer rechtssicheren Auskunft zum § 127 (1) StPO.


    Folgendes findet statt:
    Eine gemeinschaft von Detektiven beobachtet in Kaufhäusern/Fußgängerzonen Ladendiebe.
    Detektiv A beobachtet den Dieb und informiert Detektiv B (was wurde wo gestohlen, mit Täterbeschreibung)
    Detektiv B stellt den Dieb auf offener Straße und ruft die Polizei hinzu (was natürlich etwas dauert)


    Nun die Frage: Ist diese vorgehensweise mit "auf frischer Tat verfolgt" nach § 127 StPO vereinbar?
    Ich habe verschiedene Aussagen gehört, aber noch nirgends ein Urteil oder ähnliches dazu gefunden!


    Also, wer weiß mehr?


    Gruß
    trainer

  • Hallo Schattenmann,


    eigendlich wollte ich es dabei bewenden lassen. Aber nee .... das mit dem Halbwissen, das kann ich so nicht auf mir sitzen lassen. Wenn Du Dir vielleicht mal die Mühe machst, und zwei Seiten weiter vor blätterst, wirst Du gleich als erstes die ursprüngliche Fragestellung lesen. Von der Situation ausgehend ist eine Inanspruchnahme des § 127 (1) StPO nicht notwendig und außerdem nicht wünschenswert da mit zuvielen Problemen behaftet. Hier in diesem Fall zieht nun mal der §229 BGB als Rechtfertigungsgrund und ist völlig ausreichend. Mehr muss nicht sein ! Macht es euch doch nicht immer komplizierter als es ist ! Manchmal ist ein Ladendieb einfach nur ein Ladendieb und wird als solcher behandelt. Festsetzen extra nicht festnehmen ( kein Problem da Fluchtgefahr von vornherein durch vorangegangenes Handeln begründet, und mit der Fluchtgefahr ist auch die Vereitelung der Durchsetzung des zivilrechtlichen Anspruchs begründet ( übrigens musste ich das nicht erst nachschauen :P )), Polizei anrufen, Anzeige wegen Diebstahls schreiben, abwarten, übergeben und fertig. Wo ist denn das Problem ?

    Triff Deine Entscheidung und steh dazu !

  • Edit: Hier stand nochmal der Beitrag von Jermaine komplett als Zitat eingefügt. 90 Zeilen Zitat und dann ein "Me too" müssen nicht sein!!


    Gruss L.


    sehr gute Ausführung:-)

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von rolf0404

    Edit: Hier stand nochmal der Beitrag von Jermaine komplett als Zitat eingefügt. 90 Zeilen Zitat und dann ein "Me too" müssen nicht sein!!


    Gruss L.


    sehr gute Ausführung:-)


    Das war aber kein "Mee too", sondern ein HInweis darauf, dass es eien sehr gute Ausführung war. Du aknsst meinen Forumsbeitrag heir auch gerne ganz löschen, weil "sehr gute Ausführung" ohne Zitat ja wohl keinen Sinn macht.

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Der Beitrag steht nur einen Mausklick entfernt.....deshal steht dein Beitrag überhaupt noch drin.


    Die Dauer-Zitiererei ist im übrigen durchaus dein Ding wir mir bei der Lektüre einiger Beiträge der letzten Zeit auffällt, es ist nicht nötig immerzu den direkt drüberstehenden Beitrag komplett zu wiederholen, ehrlich....der Leser findet auch so heraus das es eine Antwort sein soll!!


    Ich hab mich sonst nicht so mit der Netiquette aber manchmal nervt es einfach nur noch. Ebenso mehrere Beiträge direkt nacheinander als Nachchtrag oder wie auch immer, dafür gibt es den "Bearbeiten" Button.


    Inhaltlich will ich dich damit nicht kritisieren nur stilistisch.


    Gruss L.


    PS: Diskussion gerne per PN, hier wieder Topic!!

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @
    Ich würde den Fred gern dicht machen...

    und unsere Newbees im Speicher lesen lassen...
    Da ist nämlich schon alles diskutiert!!! - und beantwortet!


    und dann noch der Hinweis:


    Zitat von stinkefuchs

    Wichtig wäre nur noch, dass hier keine Rechtsberatung erfolgen darf.


    Ich gehe mal davon aus, dass sowas hier gerade auch nicht gesucht wurde und die erteilte Antwort nicht als sowas gedacht war...

  • @godless angel:
    nein. es sind zwei unterschiedliche bewertungspunkte.


    das eine ist zivilrecht und das andere ist strafrecht.


    in einem fall klagt der staatsanwalt im anderen fall ein geschädigter.

  • Hallo Schattenmann,


    also doch. Ich wollte nich aber was soll's. Wenn die Jugend nach Bildung bettelt sollte man es ihr nich verwehren. Wie Du wohl bereits mehrfach gelesen haben wirst ( und ich gehe davon aus die liest die Beiträge) sprechen wir hier von Rechtfertigungsgründen :!: Ja, so etwas gibst es. Sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht. Die im Strafrecht sollen ( um es so einfach wie nur irgend möglich auszudrücken ) vor strafrechtlicher Verfolgung schützen, die im Zivilrecht vor der Schadenswiedergutmachung. Desweiteren ziehen bestimmte Personen aus eben diesen Rechtfertigungsgründen ihre Handlungsgrundlage. So zum Beispiel die Ladendetektive oder auch Kaufhausdetektive, oder Shopguard, je nach regionaler Lage werden sie halt unterschiedlich betitelt. Nun kann es vorkommen, dass ein Ebensolcher sich in einer Situation befindet in der er mehrere Rechtfertigungsgründe zur Auswahl hat. ( Kannst Du mir noch folgen oder soll ich langsamer schreiben ?) Und wenn es ganz doof kommt, kommen diese auch noch aus verschiedenen Rechtsgebieten. Zum Beispiel dem Strafrecht und dem Zivilrecht. Dann ist es sinnvoll sich die Rechtfertigungsgründe zu wählen die im Nach herein die wenigsten Eventualitäten zulassen. ( Du kannst mir folgen ?) Und das Lustigste an der ganzen Geschichte ist, entschieden wird das erst hinterher. Ja Schattenmann, so ist das Leben. Manchmal zwickt es Dich voll in den Arsch. Da hast Du so schön den Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht gelernt. Hast unterscheiden gelernt zwischen Straf- und Zivilrecht und dann ? Nix, alles nur Grundwissen, der Aufbau fehlt. Aber nich gleich weinen, mit dem Alter kommt die Weisheit, oder auch nich. Wie bei mir zum Beispiel, wie Du glaubst. :P:P

    Triff Deine Entscheidung und steh dazu !

  • Irgendwie redet ihr aneinander vorbei....


    Aber: Sachlich bleiben Bitte!!

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  • Landgraf.


    ja das sehe ich auch ... aber wie kommts? wars so schwierig zu verstehen was ich sagen wollte?


    @ godless angel: hörst dich auch gern selber reden ne? aber zum thema hat dein posting leider so garnix beigetragen!!

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