Waffenrecht / Waffenschein / Waffensachkunde

    • Erster Beitrag

    Hallo,
    was benötigt man genau um einen Waffenschein und oder eine Waffenbesitzkarte im Bereich Sicherheitsdienst zu bekommen?


    Grüße


    Erpel

  • also hmmm....


    ich hab hier keinen angriff gelesen, wenn vielleicht den einen oder anderen seitenhieb aber hier gleich wieder so eine packung aufzumachen iss net von nöten.


    vergesst es einfach. das sind die bytes net wert.
    zumal das internet eh nur eine riesengroße spielwiese ist, es kann sich auch im richtigen leben nicht jeder mit jedem verstehen.


    so long und habt euch lieb...



    ach ja

  • Zitat von wenco

    safeconcept behauptet ich hätte keine ahnung und solle erstmal ein buch lesen bevor ich poste und wsd bestätigt dies umgehend. was für eine reaktion habt ihr erwartet??


    safeconcept hat zu keinem Zeitpunkt hier geschrieben DU hast keine Ahnung.... siehe:


    Zitat von safeconcept

    Und Leute die keine Ahnung haben BITTE erst mal ein Buch zur Hand nehmen und dann posten.. danke


    Wenco, wenn DU Dich dabei angesprochen fühlst und Dir den Schuh selber anziehst, dann kann weder safeconcept, noch ich, noch sonst wer was dafür... Sagte bereits sollst mal RICHTIG lesen....


    Zitat von wenco

    doch damit ich hier nicht als friedensengel gelte noch eins zu stinkefuchs.
    was soll das denn? frage an die forumsmitglieder ob wenco weiter posten darf--auch per pn. bin ich jetzt abhängig von wsd´s gnaden oder was?


    auch hier sehe ich niergends auch nur annähernd etwas stehen das stinkefuchs es von MEINER Gnade abhängig machen würde ob Du weiter posten darfst oder nicht....


    wenco:
    Ich verstehe absolut Dein Problem nicht. Du interpretierst in jegliche Aussage, egal von wem, sofort einen persönlichen Angriff gegen Dich und eine Beleidigung gegen Dich. Obwohl weder das eine, NOCH das andere in sämtlichen Aussagen zu finden ist...


    Egal wer was sagt und egal was man sagt, Du deutest es sofort als Angriff und rechtfertigst damit Deine "Reaktionen"..


    Ich kenne Dich nicht persönlich, daher mich zurück halte das zu bewerten.


    ABER WÜRDE ich Dich persönlich kennen und Du würdest so reagieren, dan nur sagen könnte: Menschen die sich so verhalten, deuten eigentlich in der Regel auf ein gemindertes Selbstbewustsein hin. Ein gemindertes Selbstwertgefühl führt oft zu solchen Reaktionen.


    Ob das für DICH zutrifft oder nicht liegt mir fern zu beurteilen, kann ich nicht, will ich auch garnicht.


    Aber wer im Sichereitsgewerbe erfolgreich tätig sein will, sollte doch schon ein gewisses Maß an FORM an den Tag legen und nicht bei jeder Kleinigkeit so an die Decke gehen wie Du es tust. Denn das ist unangebracht und total geschäftsschädigend. GERADE wenn man so lange im Sicherheitsgewerbe ist wie Du (ja immerhin 15 Jahre nach Deinen Aussagen) sollte man das eigentlich wissen und danach handeln.....


    Denn sonst könnte es durchaus sein, das nicht alleine die Preisdumper daran schuld sind das man Kunden verliert, sondern auch das eigene Verhalten....


    DAZU @ wenco:
    Ich erinnere an Deinen "Beitrag" auf der Seite "Unternehmensdarstellung" bei dem Eintrag von WSD.... Dieser entstand als einer der ersten hier im Forum von Dir... Zu einem Zeitpunkt wo Du null von WSD weisst... Wohl kaum angebracht, schon garnicht nach dem was Du hier sagtest bezüglich "jemanden beurteilen den man nicht kennt"....


    Das macht einen sehr unglaubwürdig wenco.....


    Denk mal darüber nach.


    Und nun wäre es WIRKLICH SCHÖN, wenn man sich hier wieder auf ein normales und adäquates Gesprächsniveau begeben könnte zum Wohl des Forums.


    Für mich ist das Thema wenco erledigt damit.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat von Safeconcept e.K.

    Erschreckend was man hier so zum Lesen bekommt...


    Also ich bin froh das nicht jeder einen Waffenschein bekommt.


    Mehr zu dem Thema sage ich lieber nicht. :wink:



    Dir gehört ja eigentlich mal gar keine WBK, so wie du dich benimmst....
    ( Ich spreche aus Erfahrung...)

  • Zitat von BL!zZ4rD

    Dir gehört ja eigentlich mal gar keine WBK, so wie du dich benimmst....
    ( Ich spreche aus Erfahrung...)


    Erstmal Hallo an Board. Wenn du willst kannst du dich gern erstmal Vorstellen!
    Danke


    Grüßle Marcus

  • Manch einer trägt sowas und stolziert herum ,wie manche Firma........



    Droht ....



    Selig sind die geistig Armen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

  • BTT :D Waffenscheine in Hessen und RLP bzw. Ponds.


    IMHO handelt es (mit Ausnahme des USGK in FFM und Kasernen) bei Ponds um eine deutsche Firma die in D´land einen bewafneten Auftrag im BOS/PS Berich erfüllt und dem deutsche wAffenG unterliegt.


    Nur das die Firma einen Sammel(Firmen)waffenschein hat und der SMA nur eine Kopie dieses WS bei sich führt? Bis vor ca. 7 Jahren war es gang und gebe das in FFM bei meinem AG die Kollegen mit einer Kopie des Waffenscheins des Geschäftsführes unterwegs waren. Nach ein paar Probs mit Polizeischüler wurde es auf Personenbezogenen Scheine mit strengen Beschränkungen zum führen der Scheine :lol: ausgestellt. Was natürlich etwas teure ist als nur ein Schein aber auf das selbe wie die Fotokopie rauskommt.


    Seit 2 - 3 Monate wird wohl aber in MZ wieder der alte Weg vom Amt durchgeführt: Alsi erhält der SMA oder Sub vom Arbeitgeber oder Auftraggeber einen WS steht jetzt wieder der Name vom Chef im Schein.


    Ein absoluter Blödsinn was die Ämter alleine bei dem Papierstück Waffenschein < also der Lappen selber und nicht die Erlaubnis, sich ausdenken.


    Aber leider ist hier in FFM das was meine Kollegen in der Sachkunde lernen und damit die Prüfung bestehen unter aller Sau. Von der Leistung und Ausbildungsstand sind die meisten unter dem Stand der §34 GewO. Neulinge.


    Aber zum Glück habe ich noch 2 Jahre Ruhe bis mein Schein abläuft und so lange will ich mir das Trauerspiel nicht mehr antun.

    Wenn du im Sarg liegst, haben sie dich das letzte Mal reingelegt.

  • Zitat von digimoments


    Seit 2 - 3 Monate wird wohl aber in MZ wieder der alte Weg vom Amt durchgeführt: Alsi erhält der SMA oder Sub vom Arbeitgeber oder Auftraggeber einen WS steht jetzt wieder der Name vom Chef im Schein.


    Ein absoluter Blödsinn was die Ämter alleine bei dem Papierstück Waffenschein < also der Lappen selber und nicht die Erlaubnis, sich ausdenken.


    RICHTIG.


    In RLP wird seit Sommer wieder der Waffenschein für jeden Mitarbeiter auf den Namen des UNTERNEHMERS ausgestellt mit Zusatzeintrag "Dieser Waffenschein gilt auch für ´Herrn XYZ in dienstlicher Ausübung für das Unternehmen/den Unternehmer ZYX"


    Das bringt viel Geld in die Kassen, da wir z.B. nun faktisch für fast JEDEN Mitarbeiter einen extra Waffenschein ausstellen müssen der auf mich lautet und den Mitarbeiter als Zusatzeintrag drinnen hat..... Kostenpunkt jeweils 150,-- EUR Verwaltungsgebühr......


    DANKE lieber Staat das ich Dir finanziell unter die Arme greifen darf :lol:


    Macht auf einen Schlag gleich mal fast 3.000 EUR die einem "Kleinen" der Branche doch schon weh tun können.


    Gruß


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Ich hab da mal ne Frage zur Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG:
    Ich habe einen Mitarbeiter(400€ Basis)der SAZ 12 bei der BW ist.
    Er ist Ausbilder an allen Infantriewaffen der BW.
    Benötigt jemand wie er die Prüfung auch, oder können da Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?
    Ich frag j.lieber erst mal hier nach, damit man dann evt. beim Amt argumentieren kann!

  • Zitat von SAH

    Ich hab da mal ne Frage zur Sachkundeprüfung nach § 7 WaffG:
    Ich habe einen Mitarbeiter(400€ Basis)der SAZ 12 bei der BW ist.
    Er ist Ausbilder an allen Infantriewaffen der BW.
    Benötigt jemand wie er die Prüfung auch, oder können da Ausnahmegenehmigungen erteilt werden?
    Ich frag j.lieber erst mal hier nach, damit man dann evt. beim Amt argumentieren kann!


    Hallo,


    generell ist eine Waffenausbildung bei der Bundeswehr NICHT anerkannt (Ausnahme lediglich wenn man bei der BW als Feldjäger Dienst macht. Dieses wird zu mindest von einigen Behörden anerkannt, es besteht aber KEIN Rechtsanspruch auf die Anerkennung) Alle anderen Truppenteile sind generell nicht anerkannt.


    Hier wird also eine amtlich anerkannte Sachkunde nach §7 WaffG fällig. (bei betreffender Behörde direkt (mit Vorbereitung in Eigenarbeit), bei VSW oder aber bei anerkannter Sicherheitsschule mit Anerkennung der zuständigen Waffenbehörde als Prüfungsberechtigter.


    Ergo:


    Es fallen Kosten an.



    PS:
    Die genannten Regelungen sind die nach WaffG und AWaffV geltenden, es soll aber einige untere Waffenbehörden geben die dieses nicht ganz rechtskonform handhaben.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Hallo Kollegen,


    störe ungern Euren Streß. Wie sieht es mit Führung von Waffen beim Interventionsdienst aus? Meine Erfahrungen waren, da eher, daß der Täter einen langen Schuh gemacht hat, aber bei einem Kollegen wurde auch schon mal ein Messer gezückt.
    Die Polizei geht auch nur mit vorgehaltener Waffe in ein Objekt, welches schonmal durch den Alarmverfolger ohne Waffe durchsucht worden ist.
    In RLP soll es Alarmverfolger mit Waffenschein geben.
    Ich bin manchmal ganz schön froh, daß gewisse Kollegen keine Waffe in die Hand bekommen, kann aber auch Andere verstehen, die sich mit Wumme sicherer fühlen würden.

  • Zitat von Ruputer

    Hallo Kollegen,


    störe ungern Euren Streß. Wie sieht es mit Führung von Waffen beim Interventionsdienst aus? Meine Erfahrungen waren, da eher, daß der Täter einen langen Schuh gemacht hat, aber bei einem Kollegen wurde auch schon mal ein Messer gezückt.
    Die Polizei geht auch nur mit vorgehaltener Waffe in ein Objekt, welches schonmal durch den Alarmverfolger ohne Waffe durchsucht worden ist.
    In RLP soll es Alarmverfolger mit Waffenschein geben.
    Ich bin manchmal ganz schön froh, daß gewisse Kollegen keine Waffe in die Hand bekommen, kann aber auch Andere verstehen, die sich mit Wumme sicherer fühlen würden.


    Hallo,


    für Interventionsdienst wird in RLP KEIN Waffenschein genehmigt. Absolut nicht. Weder die unteren Waffenbehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) noch die obere Waffenbehörden (ADD - Ausgleichs- und Dienstleistungsdirektion /ehemals Bezirksregierung genannt) genehmigen hierfür einen Waffenschein.


    Wenn Dienstleister im Interventionsdienst Waffen mitführen, so haben diese Ihren Waffenschein nicht wegen dem Interventionsdienst, sondern wegen anderer Dinge genehmigt bekommen (meißt Geld-/Werttransport o.ä.). In den Fällen wird faktisch die Waffe streng gesehen "missbraucht".


    Rein rechtlich gesehen bedarf man AM (sofern umfriedet) oder IM Objekt keinen Waffenschein zum Führen. Jedoch darf die Waffe in diesem Falle NICHT WÄHREND DER FAHRT ZUM OBJEKT GEFÜHRT WERDEN! (Es sei denn man hat einen Waffenschein in dem der bewaffnete Objektschutz extra mit aufgeführt ist, was eher selten der Fall ist).


    Grundsätzlich ist aber im Interventionsdienst das Führen von Waffen ein sehr heißes Eisen. Man bewegt sich hier auf einem sehr schmalen Grad. Wenn die Polizei nicht sehr gut zu sprechen ist auf den Dienstleister (oder dessen Personal) kann das sehr sehr schnell heftige Konsequenzen haben.



    Grundsätzlich jedoch egal ob nun (teils widerrechtlich) mit Waffe oder ohne Waffe Interventionsdienst gemacht wird:


    Alleine aus Gründen der Sicherheit ist es absolut nicht in Ordnung wenn hier vor Eintreffen der Polizei ein EINZELNER "Wachmann" ALLEINE das Objekt "durchsucht". EGAL ob der ne Waffe hat oder nicht. Die Eigengefährdung in so einem Falle ist viel zu hoch. Wer alleine in so einem Falle das Objekt betritt und wird dann durch Täter angegriffen, hat unter Umständen auch bei der BG das Nachsehen. Denn hier liegt dann ganz klar ein Verstoß gegen die BR-Regelungen vor betreffend den Eigenschutz!


    Interventionsdienst (sofern nur mit EINER Person durchgeführt) hat hier NICHT die Aufgabe Objekte zu durchsuchen oder Täter in jedem Falle zu stellen, sondern Spuren zu sichern, zu dokumentieren, weiteren Schaden möglichst zu vermeiden und die Polizei nach Eintreffen zu unterstützen.... Alles andere ist fast schon Selbstmord....


    Objekte betreten im Interventionsdienst, bitte nur mit mindestens ZWEI Leuten.


    Wer als Bewachungsunternehmer sein Interventionsdienst mit nur einer Person durchführt, verstößt davon ab auch gegen die Vorschriften des VdS und darf sich eigentlich nicht "Interventionsstelle" nennen... (Davon ab, das der Mitarbeiter im Interventionsdienst eine zusätzliche Ausbildung durch VdS oder VSW hierfür haben muß...).


    Es ist durchaus legitim, das das Interventionsfahrzeug mit nur einem Mitarbeiter besetzt ist (vorzugsweise mit Schutzhund), jedoch darf dann dieser nicht die gleiche Person sein, die die normale Bestreifung des Objektes durchführt. Sondern dann ist diese Person bei Intervention der ZWEITE Mann (oder Frau) der ZUSAMMEN mit dem regulären Streifendienst des betroffenen Objektes am Objekt zusammen trifft und Maßnahmen ergreift.


    Generell:


    Ein Schutzhund ist im Interventionsdienst sowohl einsatztaktisch, wie auch verhältnismäßig das erste Mittel der Wahl und dem Einsatz von Schußwaffen grundsätzlich vorzuziehen.


    Wer im Interventionsdienst Schußwaffe nutzt und evtl. dann auch noch einsetzt, wird ganz bitterböse Konsequenzen vor Gericht erfahren....


    Ansonsten sagen muß, das ebenfalls froh bin, das nicht jeder Dienstleister Waffenzulassung erhält.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Hallo,


    Alarmverfolgung bzw.jetzt neudeutsch Interventionsdienst.......


    Zunächst einmal zum Ablauf einer AV:


    Je nach Security-Firma ist entweder ein besonderer AV-Fahrer im Einsatz oder aber der RV-Fahrer oder der KI übernimmt diese Aufgabe.
    Egal wer nun die AV durchführt,der Ablauf ist immer so,das nach Eingang
    einer Alarmmeldung zunächst das Objekt angefahren wird und eine äußere
    Sichtkontrolle durchgeführt wird.Ergibt diese Sichtkontrolle einen Hinweis
    auf einen Einbruch (eingeschlagene Scheibe,Tür etc.) so verständig der
    AV-Fahrer die Polizei und die EL und wartet auf das Eintreffen der Polizei
    in seinem Fahrzeug.
    Dann "trudeln" so nach und nach die Einsatzfahrzeuge der Polizei ein.
    Diese warten dann aber auch erstmal auf ihren Hundeführer....eher gehen die auch nicht rein......
    Ist von Außen kein Einbruch zu erkennen,so hat der AV-Fahrer sich zur
    EMA zu begeben und den Grund der Alarmauslösung dort zu ermitteln.
    Danach wird die EMA wieder in die Grundstellung gebracht und der Einsatz beeendet.


    Das ist erst einmal das grundsätzliche Prozedere.....


    Wünscht der Kunde nun einen "bewaffneten AV" so wird das nur nach gründlicher Prüfung genehmigt.
    Hier in NRW wurden solche Genehmigungen bis jetzt für folgende Bereiche
    erteilt:
    -AV bei Spielotheken
    -AV bei Juwelieren
    -AV bei Tankstellen
    Nicht genannt sind hier die Bereiche G+W,Messen und PS.


    Problematisch an der AV für den AV-Fahrer ist,das er zwangsweise das Objekt betreten muss,sofern von außen keine Einbruchsspuren zu sehen sind,da er ansonsten nicht feststellen kann,was die Anlage ausgelöst hat.
    Zum Glück sind ja mehr als 90 % der AV "Fehlalarme"......
    Klassischer Alarmauslöser im Sommer bei Supermärkten sind z.B. die an den Scheiben des Verkaufsraumes angeklebten Plakate.........
    Durch die Wärme der Sonne lößt sich der Klebestreifen ab und das Plakat flattert irgendwann abends nach Feierabend zu Boden....natürlich löst es dabei den Bewegungsmelder aus..........
    Ebenso beliebt sind Spinnen oder Vögel.............
    Dann in den Sommerferien Kiddys die Fußball gegen die Scheiben spielen......und Last but not Least.....die Putzfrauen,die morgens durch die falschen Türen kommen.........



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Hallo,


    Zitat

    Hallo,


    für Interventionsdienst wird in RLP KEIN Waffenschein genehmigt. Absolut nicht. Weder die unteren Waffenbehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) noch die obere Waffenbehörden (ADD - Ausgleichs- und Dienstleistungsdirektion /ehemals Bezirksregierung genannt) genehmigen hierfür einen Waffenschein.


    Wenn Dienstleister im Interventionsdienst Waffen mitführen, so haben diese Ihren Waffenschein nicht wegen dem Interventionsdienst, sondern wegen anderer Dinge genehmigt bekommen (meißt Geld-/Werttransport o.ä.). In den Fällen wird faktisch die Waffe streng gesehen "missbraucht".


    habe doch im Internet ein paar Unternehmen gefunden, die zumindest damit werben, Interventionsdienst bewaffnet durchzuführen. Wenn der Waffenschein hier wirklich mißbraucht wird, möchte ich nicht in deren Haut stecken.


    Zitat

    Grundsätzlich ist aber im Interventionsdienst das Führen von Waffen ein sehr heißes Eisen. Man bewegt sich hier auf einem sehr schmalen Grad. Wenn die Polizei nicht sehr gut zu sprechen ist auf den Dienstleister (oder dessen Personal) kann das sehr sehr schnell heftige Konsequenzen haben.


    Dazu dieses:
    http://www.waffen-sachkunde.co…erwaltungsvorschrift.html
    Hier interessant die Ausführung zu §28.1.2.3
    Wie


    Zitat

    Alleine aus Gründen der Sicherheit ist es absolut nicht in Ordnung wenn hier vor Eintreffen der Polizei ein EINZELNER "Wachmann" ALLEINE das Objekt "durchsucht". EGAL ob der ne Waffe hat oder nicht. Die Eigengefährdung in so einem Falle ist viel zu hoch. Wer alleine in so einem Falle das Objekt betritt und wird dann durch Täter angegriffen, hat unter Umständen auch bei der BG das Nachsehen. Denn hier liegt dann ganz klar ein Verstoß gegen die BR-Regelungen vor betreffend den Eigenschutz!


    Interventionsdienst (sofern nur mit EINER Person durchgeführt) hat hier NICHT die Aufgabe Objekte zu durchsuchen oder Täter in jedem Falle zu stellen, sondern Spuren zu sichern, zu dokumentieren, weiteren Schaden möglichst zu vermeiden und die Polizei nach Eintreffen zu unterstützen.... Alles andere ist fast schon Selbstmord....


    Objekte betreten im Interventionsdienst, bitte nur mit mindestens ZWEI Leuten.


    Wahre Worte, aber leider sieht die Praxis erheblich anders aus. 2 Leute eigentlich nur bei richtig großen Objekten, Schule o.ä.
    Heikel wird es meist, wenn keine Aussenkontrolle, bedingt durch bauliche Gegebenheiten gemacht werden kann. Viele Auftraggeber möchten halt eine günstigere Interventionsdurchführung, als mit der Polizei. Kostenfeststellung im Falle eines Fehlalarms beträgt bei unserer Polizei momentan 118€.


    Zitat

    Wer als Bewachungsunternehmer sein Interventionsdienst mit nur einer Person durchführt, verstößt davon ab auch gegen die Vorschriften des VdS und darf sich eigentlich nicht "Interventionsstelle" nennen... (Davon ab, das der Mitarbeiter im Interventionsdienst eine zusätzliche Ausbildung durch VdS oder VSW hierfür haben muß...).


    Der VdS sagt aber nicht, daß Interventionen nicht alleine durchgeführt werden dürfen. Zumindest in der VdS 2172 habe ich dazu nichts Gegenteiliges gefunden.
    Deine Ausführungen zum Diensthund teile ich. Leider ist auch Dieser im Interventionsdienst eher selten. Ich kenne zumindest keine Firma, in der Umgebung.

  • Hallo,


    Zitat

    Wünscht der Kunde nun einen "bewaffneten AV" so wird das nur nach gründlicher Prüfung genehmigt.
    Hier in NRW wurden solche Genehmigungen bis jetzt für folgende Bereiche
    erteilt:
    -AV bei Spielotheken
    -AV bei Juwelieren
    -AV bei Tankstellen


    klingt interessant, wie sieht das in der Praxis aus? Vor jedem Einsatz wird entschieden ob mit oder ohne Waffe oder werden dann generell alle Einsätze bewaffnet gefahren, weil kann ja unterwegs ein Folgeauftrag kommen?


    Zitat

    Ebenso beliebt sind Spinnen oder Vögel.............


    Und Kleintier, Nager, grau. 8)

  • Zu den Ausführungen von FRANK:


    VOLLE ZUSTIMMUNG, sehr genau und umfangreich dargelegt. So sollte es laufen.


    Bezüglich Waffenzulassung für Alarmintervention:


    In RLP wird diese generell seitens der oberen Waffenbehörde abgelehnt als Grund für eine Waffenzulassung. Der Bereich wird nur dann genehmigt, sofern das Unternehmen ein Bedürfnis für die anderen Bereiche nachweisen kann (also Geld-Wert, PS oder bewaffneten Objektschutz). Sofern hierfür Bedürfnis nachgewiesen wurde, dann kommt unter ganz engen Voraussetzungen auch die bewaffnete Intervention in Betracht (z.B. Juweliere wie bereits hier aufgeführt).


    Generell ist RLP sehr strikt in der Beurteilung bezüglich Waffenzulassung oder nicht.


    Bezüglich des §28.1.2.3 der AWaffV (wobei es sich hier um den ENTWURF handelt) sei gesagt, das dieser ursächlich aus dem Bereich des WERKSCHUTZES entstammt und nur bedingt für den "normalen" Objektschutz angewendet werden kann. Aber wie man sehen kann wird selbst dort nochmals auf ein weiteres Bedürfnis für den Bereich PS, GWT, etc. hingewiesen.


    Somit kann man davon ausgehen, das man für alleinigen Interventionsdienst KEINE Waffenzulassung erhält, wenn nicht ein darüberhinaus gehendes Bedürfnis nachgewiesen werden kann.


    Bezüglich VdS wird zwar nicht aufgeführt das das Alarmfahrzeug mit zwei Personen besetzt sein muß, aber es wird darauf verwiesen, das dieses als ZUSÄTZLICHES Einsatzmittel dient und der Alarmdienst UNABHÄNGIG vom regulären Streifendienst vorgehalten werden muß!


    Dies mit logischem Grund:


    Das Alarmfahrzeug muß jederzeit für einen Alarmeinsatz zur Verfügung stehen und darf nicht für den regulären Streifendienst verwendet werden. Ist logisch, da sonst bei Alarm der normale Streifendienst vernachlässigt wird und entsprechend der Vertrag mit anderen Auftraggebern nicht erfüllt wird. Mit entsprechenden Konsequenzen unter Umständen.
    Oder der Alarmdienst kann nicht sofort anrücken weil der Fahrer gerade mit ner normalen Bestreifung in anderem Objekt "belegt" ist.


    Unter der Berücksichtigung der oben aufgeführten Fakten ergibt sich:


    Regulärer Sreifendienst UND der Alarmfahrer kommen zum Alarmobjekt, also mind. zwei Personen.


    Dies stellt die nach VdS richtige Intervention dar, welche um Anerkennung als IS zu bekommen auch dahingehend geprüft wird......


    Das es hier überwiegend NICHT so gehandhabt wird, liegt nur daran, das es bis dato keine rechtliche Vorschrift gibt vom VdS als IS anerkannt zu sein um Alarmverfolgung anzubieten.....


    Das es hier nicht immer nach optimalen Bedingungen läuft, spiegelt eigentlich nichts anderes wieder was im Forum in ziemlich allen Bereichen wiederholt zu Tage kommt....


    Das sollte uns aber nicht daran hindern aufzuzeigen wie es richtig sein sollte......


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat von Ruputer

    Hallo,
    klingt interessant, wie sieht das in der Praxis aus? Vor jedem Einsatz wird entschieden ob mit oder ohne Waffe oder werden dann generell alle Einsätze bewaffnet gefahren, weil kann ja unterwegs ein Folgeauftrag kommen?)


    Waffe NICHT zugriffsbereit und NICHT geladen verschlossen in einem geeigneten und zur Waffenaufbewahrung genehmigten Behältnis nach mindestens Stufe B welches fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.....


    Und im Falle der (berechtigten) Intervention mit Waffeneinsatz wird diese dann aus dem Behältnis geholt, geladen und dann erst VOR Ort auf dem grundstück geführt......


    DAS wäre die rechtlich richtige Variante in dem Falle.... Alles andere würde Verstoß gegen das WafG bedeuten....


    Ob das so gemacht wird bei den Unternehmen......... kein Kommentar :wink:


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat

    Das sollte uns aber nicht daran hindern aufzuzeigen wie es richtig sein sollte......


    Das möchte ich unterstreichen:
    Das sollte uns aber nicht daran hindern aufzuzeigen wie es richtig sein sollte......

  • Hallo,


    Zitat

    Und im Falle der (berechtigten) Intervention mit Waffeneinsatz wird diese dann aus dem Behältnis geholt, geladen und dann erst VOR Ort auf dem grundstück geführt......


    also steht im jeweiligen DLV und Objektplan, wenn eine bewaffnete Intervention durchgeführt wird?
    Ist dann der Verrechnungssatz höher?

  • Zitat von Ruputer

    Hallo,



    also steht im jeweiligen DLV und Objektplan, wenn eine bewaffnete Intervention durchgeführt wird?
    Ist dann der Verrechnungssatz höher?


    Das muß im entsprechendem DLV und in der objektbezogenen Dienstanweisung aufgeführt sein, ja.


    Generell ist der Stundenverrechnungssatz in allen Bereichen mit Waffen höher wie in unbewaffneten Bereichen. Die Waffenvorhaltung, Verwaltungskosten für WBKs und WS, etc. muß ja auch irgendwo finanziert sein. Und diese Kosten sind nicht unerheblich.


    WSD

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