Waffenrecht / Waffenschein / Waffensachkunde

    • Erster Beitrag

    Hallo,
    was benötigt man genau um einen Waffenschein und oder eine Waffenbesitzkarte im Bereich Sicherheitsdienst zu bekommen?


    Grüße


    Erpel

  • Zitat von Erpel


    Ich kann ja einem möglichen Kunden nicht vor dem Auftrag sagen: "Ich brauche erst den Auftrag von Ihnen, dann muss ich den Waffenschein beantragen und dann kann ich Ihren Auftrag erfüllen"?


    Na also, er hat den behördlichen Stolperstein doch glasklar erkannt. ;)
    Ist aber bewährte Behördentaktik: Ohne Auftrag kein Schein, ohne Schein kein Auftrag.
    Irgendwo macht es IMHO allerdings auch Sinn ( so ungern ich auch sonst Behörden recht gebe *g*), nicht jedem, der "Personenschutz" anbieten will, gleich prophylaktisch einen Waffenschein auszustellen. Wenn mans mal genau nimmt, ist es ja auch irgendwie ein psychologischer Eignungstest: Wer nicht die Geduld und Gelassenheit mitbringt, einen Waffenschein ordnungsgemäss zu beantragen und genehmigt zu kriegen, ist doch irgendwie nicht geeignet für den Job, oder? ;)
    Meines Erachtens ist übrigens mit der grösste Vorteil, den ein Waffenschein hat, sowieso der argumentative Vorteil beim Kundengespräch alá "Natürlich hab ich einen Waffenschein, hier ist er, bei Ihnen brauch ich ihn aber aus diesen oder jenen Gründen nicht". Das ist deutlich eleganter als auf die Frage "Haben sie auch einen Waffenschein?" langatmige Erklärungen abgeben zu müssen, warum nicht und dergl. (Vor allem aber lehne ich Kunden, die mit grossen, gierigen Augen bewusste Frage stellen meist ab, oder verweise sie unauffällig an meine mittelständischen Mitbewerber *g*).
    Ich habe kein Problem mitunter in Minutenfrist meine Waffe zu packen, den Auftrag aus dem Fax zu nehmen und loszusausen (mein Schein ist lediglich auf Gewerbetätigkeit beschränkt, d.h. die Entscheidung über die Notwendigkeit eine Waffe bei einem Einsatz zu tragen treffe ich völlig eigenständig, ich muss auch nicht vorher das Amt fragen), aber ich bin alles andere als böse, wenn meine Waffe dannach dann wieder im Safe liegt. Mir gibt es keinen Kick, mit der Waffe rumzurennen und den dicken Max zu markieren (naja, dick müsst ich momentan noch durchgehen lassen, aber ich hab schon wieder abnehmen angefangen, ehrlich ;) ), der einzige Kick den ich bei der Arbeit habe ist, wenn ich mich nach der Arbeit verabschiede und meine Kollegen und meine Kunden zufrieden und wohlbehalten sind.
    Wer den Job nur des grossen Geldes (auf das warte ich auch noch *g*) oder der "Kanone" wegen macht oder machen will, darf gerne einen israelischen Kurs belegen, aber IMHO ist er in dem Bereich fehl am Platze.
    Bekannte Knallschoten, die ständig im TV auftauchen, bestätigen hier natürlich nur die Regel. *gg*
    Just my food for thoughts. :)


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.


  • Kurze Anmerkung, da in der Zeit, in der ich in der Badewanne über meinen Beitrag gebrütet habe (Ja, ich hab heut frei, es is Badetach *g*), sich die Thematik in Richtung Intervention und Alarmverfolgung entwickelt hat (hey, heut ist ja mal richtig was los :) ).
    Mir ging es nicht um solcherlei, tatsächlich hab ich auch nix weiter mit Objektschutz am Hut.
    Nicht dass es kein ehrbares Gewerbe wäre, tatsächlich finde ich, braucht keiner, der in der Sicherheitsbranche arbeitet, sich als jemand anderen unterlegen zu fühlen, solange er seine Arbeit ernst nimmt und anständig macht, sei es ein "Bodyguard", ein Geld- und Werttransporteur, ein Wachmann oder auch ein Türsteher oder was auch immer.
    Und jetzt kommt kein Aber sondern ein Jedoch: Jedoch lehnte mein Ordnungsamt auf Anfrage eine Verwahrung in einem Fahrzeug als unzureichend ab, auch wenn es ein kleiner, fest eingebauter Safe Stufe "B" gewesen wäre, da ja das Fahrzeug an sich entwendet werden könne und erst im Anschluss daran die Waffe dem Dieb zugänglich gemacht werden könne. Wenn die Waffe aber nicht alleine im Fahrzeug verbleibt, ist der Safe gar nicht nötig, denn dann reicht es, wenn die Waffe nicht zugriffsbereit transportiert wird, da wäre also einer dieser montierbaren Waffenkoffer evtl. eine gute Massnahme, denn die kann man beim Verlassen wie eine Aktentasche mitnehmen und beim Wiedereinstieg am Fahrzeug befestigen, sodass sie einerseits nicht einfach weggenommen werden kann, andererseits aber auch kein Führen im Sinne des WaffG vorliegt.
    Übrigens, so ganz und gar nichts halte ich persönlich vom aus dem Behältnis nehmen und laden, bzw. entladen vor Ort (vorausgesetzt, es ist nicht entweder ein Kugelfang vorhanden oder der Einsatzort liegt völlig abgeschieden Waldnähe) aufgrund der möglichen Hinterlandgefährdung, denn der Teufel ist ein Eichhörnchen.
    Oder lieg ich mittlerweile wieder falsch und es hat sich was in der Rechtsprechung geändert, oder ist von Amt zu Amt unterschiedlich?


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Da wiederum sagt unsere Waffenbehörde das aus was ausgeführt hatte.


    Der Hinweis auf das das Fahrzeug komplett gestohlen werden könnte wurde nicht berücksichtigt da man davon ausgeht, das natürlich das Fahrzeug nicht geparkt wird länger, sondern im Rahmen der Alarmintervention überwiegend besetzt ist.


    Wenn es natürlich geparkt wird, dann ist die Waffenbehörde nicht einverstanden.


    Ansonsten die von Dir angesprochene Lösung als Alternative sehe, wobei dann natürlich eine Hand immer mit dem Teil belegt ist.


    Alles Vor- und Nachteile eben.


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Naj, bei Interventionen mit Waffenkoffer in der Hand oder meinetwegen auch im Rucksack? Wenn das einer spitz bekommt, wars das wohl bald mit der Waffe. Alles nicht so ganz Praxisgerecht, auch das von BigBlock angesprochene Problem vom Laden/Entladen. Sandkiste im Kofferraum?

  • Zitat von Ruputer

    Naj, bei Interventionen mit Waffenkoffer in der Hand oder meinetwegen auch im Rucksack? Wenn das einer spitz bekommt, wars das wohl bald mit der Waffe. Alles nicht so ganz Praxisgerecht, auch das von BigBlock angesprochene Problem vom Laden/Entladen. Sandkiste im Kofferraum?


    Naja, ich muss gestehen, ich bin da so bisschen betriebsblind, denn beruflich packe ich meine Waffe ins Holster, bevor ich aus dem haus gehe und nehme sie aus dem Holster, wenn ich nach Hause komme ( und hofftl. nicht vorher).
    Daher kam mir der Gedanke mit dem Waffenkoffer eher so analog zum Sportschützenwesen, wo ich beim Tanken oder wenn ich längere Strecken mit Waffen unterwegs bin, gerne die Tasche mitnehme, wenn ich das Kfz nicht ständig im Blick haben kann. @ WSD, ja, bezogen auf Alarmfahrer macht das natürlich Sinn, was euer Amt sagte. Wie gesagt, Objektschutz ist nicht meine Domäne.


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Hallo,


    ich poste der besseren Übersichtlichkeit mal dazu etwas im Brett
    "Objektschutz"



    mfg


    Frank

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Für Interessierte kann ich per PN oder Mail Infos zum Waffenrecht in der Schweiz und zur Waffentrageerlaubnis für die Schweiz geben.


    (Bezüglich Waffengesetz, Voraussetzungen für eine Waffentrageerlaubnis in der Schweiz als deutsches Sicherheitsunternehmen, der dortigen Waffensachkunde, Formalitäten, Antragswesen, Ablauf, zuständige Stellen, etc.)


    Die Angaben erfolgen auf Grundlage unseres eigenen Genehmigungsverfahrens für die zusätzliche Waffentrageerlaubnis Schweiz und den mit uns in Kontakt stehenden schweizerischen Behörden (Zentralstelle Waffen Basel, Grenzschutzkomando, Amt für auswärtige Angelegenheiten, etc.)


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Zitat von WSD

    Für Interessierte kann ich per PN oder Mail Infos zum Waffenrecht in der Schweiz und zur Waffentrageerlaubnis für die Schweiz geben.


    (Bezüglich Waffengesetz, Voraussetzungen für eine Waffentrageerlaubnis in der Schweiz als deutsches Sicherheitsunternehmen, der dortigen Waffensachkunde, Formalitäten, Antragswesen, Ablauf, zuständige Stellen, etc.)


    Die Angaben erfolgen auf Grundlage unseres eigenen Genehmigungsverfahrens für die zusätzliche Waffentrageerlaubnis Schweiz und den mit uns in Kontakt stehenden schweizerischen Behörden (Zentralstelle Waffen Basel, Grenzschutzkomando, Amt für auswärtige Angelegenheiten, etc.)
    WSD


    Das sagt er mir jetzt wo ich im April die Prüfung ablegen und mir meine Tragebewilligung abholen will.
    Hunderte von Teuro vertelefoniert (naja, so zehn Euro vielleicht), Briefmarkensonderauflage veranlasst, IBAN-Überweisungen für Strafregisterauszug in nem land, wo man mich garnicht kennt (kennen will)...... und dann das....schnief... *GG*


    Gruß
    BigBlock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat von BigBlock

    Das sagt er mir jetzt wo ich im April die Prüfung ablegen und mir meine Tragebewilligung abholen will.
    Hunderte von Teuro vertelefoniert (naja, so zehn Euro vielleicht), Briefmarkensonderauflage veranlasst, IBAN-Überweisungen für Strafregisterauszug in nem land, wo man mich garnicht kennt (kennen will)...... und dann das....schnief... *GG*


    Gruß
    BigBlock


    *schmunzel*


    Hätte es ja VORHER hier gesagt wenn das gewusst hätte :wink:


    Unsere Odysee ist noch frisch in Erinnerung (und Basel auch)


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

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