Gerichtsurteil über Beschimpfungen in Webforen

  • Ich möchte alle Forumsmitglieder auf dieses Urteil hinweisen:


    Oberlandesgericht Düsseldorf ( Az. I-15 U 180/05 )



    Wer in einem Webforum debattiert, darf seine Meinung kundtun. Unter die Gürtellinie darf es jedoch aber nicht gehen. Bezeichnet jemand einen anderen mit Beschimpfungen übelster Sorte, kann er dafür zur Kasse gebeten werden. Je nah Fall kann sich das Ordnungsgeld bis auf :!: 120.000 Euro :!: belaufen.


    Es ist schon schlimm, das ein Gericht darüber erst Urteile fällen muss, dass eigentlich der guten Erziehung vorbehalten sein sollte.

  • Zitat von Micha202

    Ich möchte alle Forumsmitglieder auf dieses Urteil hinweisen:


    Hinweisen ist nett, lesen noch besser, was du aber offensichtlich nicht getan hast.

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    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

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