Welches Pfefferspray verwendet Ihr?

  • Zitat von Stephie-D

    Habt ihr keine Angst, dass ihr das Zeug mal selbst in die Nase / Augen bekommt???
    Klar ist es wirkungsvoller als mein Schlüsselbund mit Kette (den hab ich hald sowieso immer dabei ;-) auch wenn das wneig professionel ist) aber ich hätte irgendwie Schiss dass das genau den Gegenteiligen Effekt hat, den ich mir erhoffte.
    Muss dazu sagen, ich bin Asthmatiker und normale Gegenmittel währen bei mir bissel schlecht, da ich nur sehr wenige wenige Asthmapulver vertrage (für ich eigentlich immer mit aber wer weiss ob man in so einem Fall da dann gleich ran kommt)
    Also ich denke für mich wäre Spray nicht geeignet.


    Noch mal auf den Schlüsselbund mit Kette zurückzukommen:
    das ist okay, um sich nicht auszusperren, peinlich-peinlich sowas und mit
    Ärger verbunden. Aber nicht als Verteidigungsmittel geeignet.
    Solltest du das als Mittel der Verteidigung einsetzen müssen, ist dir der
    Aggressor schon viel zu nahe auf die Pelle gerückt.
    Rechtzeitig einen strategischen Rückzug antreten ist manchmal die
    klügere Wahl.
    oder: Wer rennt von hinnen, kann ein andermal gewinnen, gell ?!

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Wenn du am Bahnhof wohnst sind die schneller hinter dir als du das hörst und ein gezielter Schlag damit ist besser als garnichts ;-)

    Die Kunst der Personalführung besteht darin,
    die Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen,
    dass diese die dabei entstehende Reibungshitze
    als Nestwärme empfinden.

  • Zitat von Stephie-D

    Wenn du am Bahnhof wohnst sind die schneller hinter dir als du das hörst und ein gezielter Schlag damit ist besser als garnichts ;-)


    Hmja, ich meine ja nur du sollst vorsichtig sein.


    Übrigens hatte freestage mal einen Link zum Thema Reizgas
    unter "Anderes" abgelegt:


    http://www.securitytreff.de/reizgas-ebook.pdf


    Der ist ganz nützlich, zwar auf englisch, aber es geht schon.


    Greetz, Dark Wing

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Hallo liebe Sprayer,


    ich verwende das Pfefferspray OC 5000, Breitstrahl. Besseres Spray als dieses hab ich noch nicht gefunden. Das Mk 4 und TW 1000 sind für unsere Belange mangelhaft. Nach dem Einsatz von der MK - Serie erholte sich das Gegenüber so schnell bzw. die Wirkung verpuffte ohne entsprechende Wirkung, das danach der Zirkus erst recht losging.Bei dem Einsatz von dem OC 5000 war umgehend Ruhe. Alle anderen sind nach meiner Meinung verwässert, so das kaum Wirkstoff frei gesetzt wird und auch überteuert.

  • :?:
    erste hilfe?
    ich dacht, wir gehen davon aus, daß mein gegenüber mir gerad verschärft an die wäsche wollte und ich ihm aus nettigkeit keine hab liegen lassen sondern nur kurz die augen öffnen wollte, daß ich nicht angegangen werden möchte... :wink:
    ich werd mich hüten, dem armen kerl danach direkt zu adoptieren, zumal die erfahrungsgemäß danach eher nicht so toll auf mich zu sprechen sind...
    den tipp mit dem wasser geb ich ihm wegen meiner ja noch- aber das soll er doch bitte woanders machen- schön weit weg!
    ansonsten immer schön sparsam anwenden- soll heißen möglichst vermeiden und auch nicht zu viel mit rumwedeln und drohen im vorfeld (... geh wech oder ich sprüh...) - das nimmt dir sonst den Ü-effekt, der sicherlich einen großen anteil am erfolg einer sprühaktion hat.


    munterbleiben!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Der Überraschungseffekt ist bei jeder effektiven Selbstverteidigung nützlich.


    Falls man jedoch OC einsetzt und keine erste Hilfe leistet, ist man ganz fix wegen unterlassener Hílfeleistung dran.


    Aus der Rolle des Geschädigten hinein in die Rolle des Beschuldigten...


    Macht sich nicht gut (auch wenn ich es mir wünsche, jemanden, der mich angegriffen hat, liegen zu lassen)...

  • Nur so zur info, Pefferspray (RSG) fällt unter das "neue" Waffenrecht. Also ihr müsst unbedingt darauf achten das, daß RSG mit einem sog. BG-Zeichen versehen ist,sonst ist schon "nur" das mitführen Strafbar.


    Gruß
    Honi

  • Zitat von rebel

    Hallo liebe Sprayer,


    ich verwende das Pfefferspray OC 5000, Breitstrahl. Besseres Spray als dieses hab ich noch nicht gefunden. Das Mk 4 und TW 1000 sind für unsere Belange mangelhaft. Nach dem Einsatz von der MK - Serie erholte sich das Gegenüber so schnell bzw. die Wirkung verpuffte ohne entsprechende Wirkung, das danach der Zirkus erst recht losging.Bei dem Einsatz von dem OC 5000 war umgehend Ruhe. Alle anderen sind nach meiner Meinung verwässert, so das kaum Wirkstoff frei gesetzt wird und auch überteuert.



    ich hab eigentlich gute erfahrung mit dem TW 1000 gemacht. es hat meinen gegenüber auf jeden fall sofortigen lid-verschluss beschert, der auch lange genug anhielt.
    wovon ich allerdings garnicht begeistert bin, ist der schaum.
    meiner meinung nach verteilt dieser sich zu sehr. da benutze ich doch lieber den regulären ballistischen strahl.

  • Zitat von Honi

    Nur so zur info, Pefferspray (RSG) fällt unter das "neue" Waffenrecht. Also ihr müsst unbedingt darauf achten das, daß RSG mit einem sog. BG-Zeichen versehen ist,sonst ist schon "nur" das mitführen Strafbar.


    Gruß
    Honi



    BITTE?? :shock:


    Da mach dich mal schlau, denn diese Aussage ist FALSCH!



    Das Pfefferspray fällt nicht unter das WaffenG und es gibt meiner Meinung nach kein Pfefferspray mit BKA-Kennzeichnung?

  • Da gebe ich stinkefuchs recht. Aber irgendetwas war da mit den Reizstoffsprühgeräten. Ich weiss nur nicht mehr was. Das Pfefferspray ansich ist keine Waffe und fällt auch nicht unter das Waffenrecht.

  • Moin,
    na dann lasst Euch bitte nicht erwischen!. Ich habe gerade gestern dieses Thema nochmal bei"uns" angesprochen und dort wurde es bestätigt. Achso es war auch ein Beamter dabei, der solche kontrollen durchführt, und dieser sagte das sowas immer zur Anzeige führt.
    Aber gerne lasse ich mich überzeugen das dies nicht ist, bitte sagt mir wo ich es nachlesen kann und sonst wie das gegenteil bewiesen werden kann.
    Gruß
    Honi

  • Hallo,


    das mitführen, bereithalten von Reizstoffen (z.B. CS) die unter das WaffG fallen ist während der Ausübung eines Wach- und Sicherungsauftrages ist untersagt und kann mit Bußgeld usw. belegt werden.


    Nachzulesen in der BGV C7 §4, sollte jeder am Objekt und z.H. haben.


    Jedoch fällt ein zur Tierabwehr bestimmtes Pfefferspray nicht unter das Waffengesetz, sondern unter das Lebensmittelgesetz und in der BRD dürfen Lebensmittel sogar noch von uns Sicherheitsfritzen mitgenommen werden.


    Reizstoffsprühgeräte mit dem Wirkstoff Pfeffer, die ausschließlich zur Tierabwehr bestimmt und gelabelt sind, fallen nicht unter das WaffG. Ein Prüfzeichen der PTB ist nicht erforderlich. Diese Geräte können erworben, besessen und geführt werden.
    Nur RSG, die nicht oder nicht eindeutig zur Tierabwehr bestimmt sind, müssen von der PTB als gesundheitlich unbedenklich mit dem Prüfzeichen versehen werden, damit sie ebenfalls erlaubt sind. Hier gilt allerdings ein Alterserfordernis von 14 Jahren.


    http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

  • Dann war diese Maßnahme nicht gerechtfertigt.
    Ich würde die Herausgabe der Dose fordern. Passiert dieses nicht, Dienstgruppenleiter oder höher verlangen.


    Es weiß halt nicht jeder alles, Fehler sind menschlich...


    Auch bei der Pol.

  • Zitat von ronnie

    mir haben die herren in grün , trotzdem bei einer fahrzeugkontrolle das pfefferspray was ich im handschuhfach hatte abgenommen.
    begründung: es hat kein ptb zeichen, und darf daher nicht mitgeführt werden.
    es stand aber "nur zur abwehr von aggresiven tieren" drauf.


    Diese Handlung der Polizei war ungerechtfertigt, sofern dieses Spray nicht bei einem Straftatbestand verwendet oder es vermutet werden konnte das es für einen solchen verwendet werden soll.


    Die Wegnahme durch die Polizei, ist demnach eine unerlaubte Handlung und ein Angriff auf deine Grundrechte (Eigentums), die Wegnahme wäre evtl. sogar wehrfähig gewesen!


    Man sollte zumindest sein Eigentum wieder zurückfordern und prüfen ob die Vorraussetzungen eines Straftatbestandes vorliegen, sowie sich mit der DA in Verbindung setzen.


    So nicht, auch nicht weil die Tracht getragen wird (auch alle nicht rechtssicher), hätte das ein SMA gemacht wär natürlich sofort der Geschädigte von den Beamten belehrt worden das die Möglichkeit einer Strafanzeige/Strafantrag bestehen würde.

  • Zitat von SeM

    Hallo,


    das mitführen, bereithalten von Reizstoffen (z.B. CS) die unter das WaffG fallen ist während der Ausübung eines Wach- und Sicherungsauftrages ist untersagt und kann mit Bußgeld usw. belegt werden.
    Nachzulesen in der BGV C7 §4, ...


    Ein Beitrag zur allg. Verunsicherung:
    Wenn nun berufsgenossenschaftliche Vorschriften ins Spiel kommen:
    Da müsste doch alles verboten sein, sowohl Tränengas, als auch Pfefferspray ....


    Könnte ein Fachmann auf dem Gebiet mal Ordnung schaffen ...
    Was ist denn nun erlaubt und was verboten?

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Schlagstock: zugelassen (Einschränkungen bei Modellen, die zusammengeschoben kürzer als 16,5 cm sind)


    CS-Gas mit BKA-Raute: zugelassen


    dito, ohne BKA-Raute: verboten


    OC mit dem Hinweis "nur zur Tierabwehr": erlaubt
    dito, ohne Hinweis: verboten


    Handfesseln: zugelassen


    Gaspistole: kleiner Waffenschein zum führen notwendig, durch VBG in diesem Gewerbenicht zugelassen, daher verboten


    E-Schocker: zugelassen, wenn mit BKA-Raute versehen (gibt es schon Modelle???)
    verboten, wenn ohne BKA-Raute


    "Scharfe" Waffen: dürfte jedem klar sein


    Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Gegenstände "freigibt".
    Bestenfalls schriftlich bestätigen lassen.


    Wichtig: bei öffentlichen Veranstaltungen ist alles verboten (Ausnahme: Pfefferspray)!

  • Zitat von stinkefuchs

    Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber die Gegenstände "freigibt".
    Bestenfalls schriftlich bestätigen lassen.


    Wichtig: bei öffentlichen Veranstaltungen ist alles verboten (Ausnahme: Pfefferspray)!


    Gemäß den (hoffentlich) vorhandenen Allgemeinen Diensanweisungen und Speziellen Dienstanweisungen des Arbeitgebers ist der Bereich "Ausrüstung" ein Bestandteil. Hier wird seitens des Arbeitgebers klipp und klar vorgegeben WAS an Ausrüstung erlaubt ist und was nicht. Alles was dort NICHT aufgeführt ist, ist grundsätzlich erstmal VERBOTEN. Es sei denn der Arbeitgeber erteilt für jedes nicht der Dienstanweisung entsprechende Teil explizit eine schriftliche Ausnahmegenehmigung....


    Im Bereich "Veranstaltungen" greift neben dem WaffG auch das Versammlungsrecht. Und hier ist klar geregelt das JEGLICHE Art von Waffen bei Veranstaltungen VERBOTEN sind. Vom CS-Spray angefangen über E-Schocker, Schußwaffen jeglicher Art, etc. ....


    Eine Ausnahme ist nur dann gegeben, wenn das zuständige Ordnungsamt (oder Polizeibehörde, je nach Bundesland und Kreis) eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erteilt... Diese ist nur in wenigen und ganz speziellen Fällen zu erhalten, wenn durch sie die Allgemeinheit keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt ist hierdurch (Originalwortlaut).


    Als Ergänzung noch für Beitrag von stinkefuchs

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Das ist die von mir gemeinte "öffentliche Veranstaltung".
    Dieses ist, so denke und hoffe ich, dem Großteil hier klar.


    Eines noch:
    Pfefferspray bei öffentlichen Veranstaltungen/Versammlungen:
    OC unterliegt nicht dem Waffengesetz und dessen Vorschriften, somit ist das privat geführte OC (in der Freizeit) nicht verboten.
    Bei öffentlichen Veranstaltungen würde ich trotzdem vorsichtig sein.
    Rechtlich ist dagegen nichts einzuwenden, sein OC überall zu führen, da es vom Gesetz nicht als Waffe oder waffenähnlicher Gegenstand betrachtet wird.