Welches Pfefferspray verwendet Ihr?

  • Zitat von Dark Wing


    Ein Beitrag zur allg. Verunsicherung:
    Wenn nun berufsgenossenschaftliche Vorschriften ins Spiel kommen:
    Da müsste doch alles verboten sein, sowohl Tränengas, als auch Pfefferspray ....


    Könnte ein Fachmann auf dem Gebiet mal Ordnung schaffen ...
    Was ist denn nun erlaubt und was verboten?


    Danke für die letzten Ausführungen.


    Lerne Dein Material kennen!!!

  • Zitat von SeM


    Danke für die letzten Ausführungen.
    Lerne Dein Material kennen!!!


    Hörr mal SeM, hier werden eine ganze Reihe von Meinungen präsentiert, und das eine oder andere ist auch mal nicht so präzise oder auch mal falsch.
    Ich nehme mir die Freiheit heraus, auch mal nach dem neuesten Stand der Dinge zu fragen. Ich brauche Information und keine blöden Sprüche.
    WENN du so schlau bist, darfst du mich jederzeit belehren.
    Ich danke dir.

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Zitat von SeM


    Danke für die letzten Ausführungen.
    Lerne Dein Material kennen!!!


    SeM, siehe Beiträge von WSD und Stinkefuchs.


    So brauche ich das und sicher alle diejenigen die nicht jeden Tag
    mit der Materie befasst sind. Das ist KLASSE.
    An dieser Stelle ein Danke an die oben genannten Herren.

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Pfeffersprays dürfen in Deutschland nur zur Tierabwehr eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften. Der Einsatz gegen Personen ist in Deutschland illegal. Wird das Pfefferspray gegen Personen eingesetzt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden.


    Pfefferspray-Dosen sind in der Bundesrepublik Deutschland als Hundeabwehrsprays deklariert und dürfen, gemäß ihrer Bezeichnung, nicht gegen Menschen sondern nur als Abwehrspray gegen Hunde bzw. in der Tierhaltung als Abwehrmittel eingesetzt werden. Bei diesem Verwendungszweck unterliegt es nicht dem Deutschen Waffengesetz und dessen Prüfvorschriften.





    --------------------------------------------------------------------------------
    Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts, seit 01.04.03


    Das Bundesinnenministerium sowie die zuständige Aufsichtsbehörde eines Pfefferspray Herstellers haben uns mitgeteilt das der Verkauf von Abwehrsprays, die zum Einsatz gegen Tiere deklariert sind, durch das neue Waffengesetz in keiner Weise eingeschränkt wird


    Das habe ich im Internet gefunden bei einem Shop das Importiert


    Grüßle marcus

  • Reizstoff Sprühgeräte



    mit amtlichem Zulassungszeichen



    Rechtliche Bestimmungen


    Erwerben, Besitzen
    Frei ab 14 Jahren


    Führen
    Frei ab 14 Jahren


    Besonderheiten
    - Verboten ohne Zulassungszeichen, dann Vergehen
    - Schlagstöcke mit integriertem Reizstoffsprühgerät mit
    Zulassung sind als Hiebwaffen einzustufen



    Tierabwehr (Pfefferspray)


    Nur zur Anwendung gegen Tiere bestimmt. Wird vom Waffengesetz
    nicht erfasst, daher keine amtliche Zulassung erforderlich.
    Rechtliche Bestimmungen
    Erwerben, Besitzen
    Frei ohne Altersbegrenzung
    Führen
    Frei ohne Altersbegrenzung


    Nachzulesen auf Der Internet Seite des LKA Baden Württemberg


    Grüßle Marcus

  • Zitat von Dark Wing


    SeM, siehe Beiträge von WSD und Stinkefuchs.


    So brauche ich das und sicher alle diejenigen die nicht jeden Tag
    mit der Materie befasst sind. Das ist KLASSE.
    An dieser Stelle ein Danke an die oben genannten Herren.


    Dark Wing, nichts zu danken, gern geschehen. In anderen Bereichen haben andere mehr Ahnung, dort nehme ich im Gegenzug AUCH gerne Infos zur Kenntnis um mein Wissen zu erweitern :wink:


    WSD

    Lerne Deine Grenzen kennen... Nur wer weiß wo sie liegen, kann auch bis an sie heran gehen.

  • Warum bin ich immer langsamer als WSD...?


    Ich schließe mich seinen Ausführungen an - fragen kostet nichts und ich bin der Meinung, dass man sich in diesem Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch "rumlümmelt".


    Somit ist es eine Selbstverständlichkeit, auf ernstgemeinte Fragen so zu antworten, wie es der Fragesteller benötigt. Andere, halbherzige Antworten oder ähnlich geistlose Kommentare werte ich als unhöflich.

  • Zitat von Dark Wing

    Hörr mal SeM, hier werden eine ganze Reihe von Meinungen präsentiert, und das eine oder andere ist auch mal nicht so präzise oder auch mal falsch.
    Ich nehme mir die Freiheit heraus, auch mal nach dem neuesten Stand der Dinge zu fragen. Ich brauche Information und keine blöden Sprüche.
    WENN du so schlau bist, darfst du mich jederzeit belehren.
    Ich danke dir.


    1. Mein Ziel war es auch eine Information zu vermitteln und keinen blöden Spruch zu machen. Das die Information in meinen Ausführungen evtl. nicht in der benötigten Form angekommen ist, schade.


    2. Es ist überaus löblich auf dem neusten Stand bleiben zu wollen. Jeder Mitarbeiter in der Bewachung muss in regelmäßigen Abständen Unterwiesen werden unter Anderem auch in der BGV C7, folglich sollte man auch den Inhalt kennen.


    3. Blöde Sprüche? Sehr unhöflich. Der Satz "lerne Dein Material kennen" ist lediglich Leitsatz wie er z.B. auch im Rettungsdienst und bei staatlichen Sicherheitsdiensten Verwendung findet.


    4. Es geht bei Gesetzen und Vorschriften nicht um Meinungen.


    5. Es ist nicht als Beleidung von mir verfasst worden, Deine Antwort empfinde ich als solche.

  • Zitat von Dark Wing


    SeM, siehe Beiträge von WSD und Stinkefuchs.


    So brauche ich das und sicher alle diejenigen die nicht jeden Tag
    mit der Materie befasst sind. Das ist KLASSE.
    An dieser Stelle ein Danke an die oben genannten Herren.


    Deshalb habe ich mich bei den beiden auch bedankt. So etwas zeugt von Respekt dem Gegenüber.

  • Hallo Kollegen,
    na dann liege ich ja garnicht so falsch, denn es muß halt doch das BG bzw.BKA Zeichen drauf sein. Jedoch möchte ich noch Anmerken das "nur" der Aufdruck -Tierabwehr- nicht reicht.
    Nach zu Lesen in der Ausführungsverordnung zur Novellierung des Waffengestetz.


    Gruß
    Honi

  • Genau dieser Hinweis ist der Entscheidende - fehlt er, handelt es sich um einen "verbotenen Gegenstand" nach dem Waffengesetz.


    Ist er auf der Dose (d.h., dass es hier auch nur die Ersatzdose zum Wiederbefüllen handeln kann und nicht zwangsläufig von aussen sichtbar sein muss), ist alles in Ordnung und das Teil darf geführt werden - ohne wenn und aber.
    Auch von Personen unter 14!


    OC hat mit dem Waffengesetz überhaupt nichts zu tun (auch nicht mit Ausführungsbestimmungen o.ä.)!

  • Pfefferspray wird nirgendwo mir einem BKA-Zeichen zu bekommen sein.
    Das einzige, was auf dem Pfefferspray stehen muss, damit es kein verbotener Gegenstand ist, ist der Hinweis "Nur zu Tierabwehr".


    Du kannst ganz beruhigt ein OC-Spray kaufen und dieses führen!

  • Hallo aus dem Rheinland


    Wer kennt oder hat erfahrung mit dem Pepperball-Pfefferspray mit PAVA (Capsaicin II, synthetischer Pfefferwirkstoff)???


    Gruß
    Cologne

  • Hab ich das recht verstanden das ihr den Pfefferspray eigentlich nicht anwenden dürft?


    Also, bei uns in der Schweiz darf er in Notwehr gegen Tier und Mensch benützt werden. Jedoch muss man 18 sein um ihn zu erwerben.


    mfg


    Foley

  • Pfeffer darf im Rahmen der verhältnismäßigen Notwehr auch gegen Menschen eingesetzt werden.
    Du darfst auch eine Latte eines Zaunes nehmen und den Angreifer damit ggf. verhauen.


    Dieser Hinweis "Tierabwehr" muss nur auf der Dose stehen, damit es vom Gesetz nicht als "Waffe" angesehen werden muss und damit den Prüfvorschriften des deutschen Waffengesetzes unterliegt.
    So hat sich der Gesetzgeber der Arbeit entledigt.


    Sofern dieser Hinweis nicht auf der Dose ist, hast Du in Deutschland ein Problem. Somit ist ein Mitbringsel aus dem USA-Urlaub auch nicht empfehlenswert.


    In der Schweiz ist man zum Thema Waffen eh eine ganze Ecke "offener".

  • Zitat von Cologne

    Hallo aus dem Rheinland


    Wer kennt oder hat erfahrung mit dem Pepperball-Pfefferspray mit PAVA (Capsaicin II, synthetischer Pfefferwirkstoff)???


    Gruß
    Cologne


    Hallo Robert,


    fein, Dich hier anzutreffen :-)

  • Zitat von devildog04

    man trifft doch immer wieder die gleichen leute :wink: , servus robert :)


    Hallo Klaus Hallo devildog


    Hier bin ich ja genau richtig...coole HP


    Wer kennt die französischen Sprays/Gel??? Die sollen wohl kräftiger und höher dosiert sein als die deutschen und somit.... :idea:


    Grüße aus dem Rheinland,
    Robert

  • Hallo Forum


    Betreffend der französischen / deutschen / schweizer Pfefferspray's:


    In der Regel kann man nicht einmal auf die Angabe auf der Büchse zu 100% zählen. Das Problem dabei ist, dass ich wohl 20% OC angeben kann. Wir rien das OC dann aber ist, steht nirgends.


    Meinereiner benutzt einen Pava mit 0.3% Wirkstoff. Der wirkt!