Mich würde die unter Wachleuten herrschende Meinung interessieren, ob und inwieweit das Wachbuch als Urkunde verstanden wird. Anlassfall: In ein Wachbuch, das in der Hauptpforte einer großen Justizbehörde (!) aufliegt, werden laufend Falscheintragungen gemacht über angebliche, jedoch nie durchgeführte Rundgänge auf einem weiteren Gelände (Deister etc existiert nicht). Desweiteren erfolgen keine Eintragungen z.B. über unverschlossen vorgefundene Türen und Fenster, da solche Einträge "das Image der Wach- und Sicherheitsfirma beschädigen würden". Herzlichen Dank für ein Echo.
Wachbuch = Urkunde? Falscheintragungen=Urkundenfälschung?
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@ Frank
Bei der Verfälschung des Parkscheins hat der Verfälscher auch nicht die nötige Authorität dazu und begeht somit die Fälschung, der Wachmann hingegen hat die Berechtigung im Wachbuch einzutragen.
Aus der Begründung des Urteiles :b) Soweit die Angeklagte einen noch unverfälschten, echten Parkschein verwendete, hat sie eine echte Urkunde verfälscht, da sie nachträglich unbefugt den gedanklichen Inhalt der Urkunde geändert hat. Soweit sie einen bereits verfälschten Parkschein erneut abgeändert hat, hat die Angeklagte die Alternative 1 des § 267 StGB (Herstellen einer unechten Urkunde) erfüllt.
Also Parkschein war Urkunde (Gedankenerklärung der Stadt), sie hat verfälscht.
Greift aber nicht im Fall des Wachbuchs da ja Aussteller = Gedankenerklärer (komisch deutsch...^^)
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ist schriftliche lüge der juristische begriff?
nur für die zukunft, damit ich das in der schule weiß
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(1) Schriftliche Lüge
Eine schriftliche Lüge liegt dann vor, wenn der Inhalt zwar unwahr ist, aber nicht über den Aussteller getäuscht wird. Auch, wenn man sich eine fremde Gedankenerklärung zu eigen macht, indem man sie als eigene ausgibt (zB A fertigt Lösung an, B unterschreibt sie als eigene). Die schriftliche Lüge ist nicht strafbar nach §267 I Alt. 1 StGB, da keine Identitätstäuschung vorliegtDie schriftliche Lüge taucht zumindest in einigen Urteilsbegründungen des BGH auf, dann ist es wohl der korrekte Begriff
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ok, danke
d.h. es ist nur zivilrechtlich für die versicherung im schadensfall tragend?
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@ ricon
Habe es leider jetzt erst gelesen ("ich bin gemein..").
Dann hat aber der Wachmann die Urkunde nicht erstellt, also Thema erledigt. (§267 StGB durch Verfälschen einer echten Urkunde)Nehmen wir aber das Bw-Beispiel etwas anders:
Ziviler Wachmann macht falsche Eintragungen, OvWa unterschreibt, öffentliche Urkunde ist erstellt.
Welche Tatbestände sind dann erfüllt? -
warum steht aber eigentlich in unserem wachbuch, das es eben doch eine "urkunde im sinne des §267 stgb" ist?
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Andere Frage.
Ein Wachmann trägt seine Arbeitszeit z.B. 19 Uhr bis 7 Uhr ein und verschwindet zwischen 22 und 5 Uhr und geht gemütlich nach Hause.
1. Verschafft er sich jetzt einen Vermögensvortei?
2. Strafbare Handlung? -
hehe, der is Gut:
nur deine Lage war doch wenn der Wachmuggi nachträglich verändert, oder? dann ists Urkundenfälschung
im jetzigen beispiel: also zu aller erst mal..keine Urkundenfälschung
zu prüfen sind:
z.B. Betrug, Vertragsbruch, Haftung aus Nichterfüllungeben der zivilrechtliche Kram
Gruss ricon
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also genauso eine phrase wie "natürlich bekommen sie frei"?
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@ ricon
Dann hätte ich mir nicht die Mühe gemacht, wenn es so einfach wäre.
Kleiner Tip: Es ist ein Riesenunterschied, ob der OvWA "gutgläubig" oder "bösgläubig" unterschreibt. Viel Spaß beim Aufbröseln...
@ fssma84
Das Wachbuch ist eine Urkunde im Sinne des § 267 StGB!
@ Landgraf
Auf öffentlichen und tatsächlich öffentlichen Verkehrsflächen - auch Parkplätzen -gilt die StVO.
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@ Ricon
Das hängt daran wenn man drei Dinge auf einmal macht.....grins
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na da macht mans sich mal einfach und denkt der Ovwa ist grad aufgestanden, der unterschreibt eh alles und was passiert....man bekommts um die Ohren gehauen....ok werde in mich gehen und dröseln..... ghostguard: bin halt keine Frau und anscheinend nicht multitaskingfähig...schäme mich jetzt und geh freiwillig ans Kreuz um mir anschliessend ne kosmetische Behandlung angedeihen zu lassen :oops:
Gruss ricon
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ich habe von nichts eine ahnung, aber davon viel
aber: was nu?
ich meine, der anwalt sagt nein, das wachbuch und mein el ja
*ballaballa* bluuuuunaaaaa
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Nicht nur Phrase, aber überflüssig es draufzuschreiben.....
Die Frage ist ja nicht ob es als Wachbuch Urkundseigenschaften besitzt (ja, weil verdammt vieles eine Urkunde ist...) sondern nach der Fälschung durch den Falscheintrag (Nein, wie ausgiebigst diskutiert). Also versucht quasî jemand ein wenig "Wind" zu machen
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@ fssma: Lehrer 51 hat hier absolut recht! ist keine Urkunde auch wenn sich alle deine Chefs samt einsatzleitung auf den Kopf stellen....nein bleibt nein!..Kannst sie ja gerne mal auf dieses Forum verweisen(ja ich weis die sagen dann was wissen die schon blablabla) sollen mal nen Notar Ihres Vertrauens befragen der erklärts Ihnene auch gerne(natürlich gegen ein entsprechendes Honorar, wir hier hingegen nezhmen ausschliesslich Gagen wegen des Unterhaltungswertes)
Gruss ricon
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ha, erwischt, ricon
*klugscheiß* lesen :lol: *klugscheißoff*
er hat geschrieben DAS ES EINE IST
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@ Lehrer 51 : Ja, es gilt auf öffentlichen Parkplätzen schon die STVO....genauso wie das Wachbuch eine Urkunde ist !? Und ?? Hab ich was anderes geschrieben ??
Auf dem Parkplatz an meinem Haus gilt sie nicht, trotzdem steht solch ein Schild hier....
Es ist teilweise überflüssig durch solche Vermerke darauf hinzuweisen, soll aber beim Rezipienten eine bestimmte erwünschte Verhaltensweise auslösen...
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ja, ich krieg echt grade ein bisschen verhalten *blub*
??????????
*erhäng* -
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