Wachbuch = Urkunde? Falscheintragungen=Urkundenfälschung?

    • Erster Beitrag

    Mich würde die unter Wachleuten herrschende Meinung interessieren, ob und inwieweit das Wachbuch als Urkunde verstanden wird. Anlassfall: In ein Wachbuch, das in der Hauptpforte einer großen Justizbehörde (!) aufliegt, werden laufend Falscheintragungen gemacht über angebliche, jedoch nie durchgeführte Rundgänge auf einem weiteren Gelände (Deister etc existiert nicht). Desweiteren erfolgen keine Eintragungen z.B. über unverschlossen vorgefundene Türen und Fenster, da solche Einträge "das Image der Wach- und Sicherheitsfirma beschädigen würden". Herzlichen Dank für ein Echo.

  • jo hast recht meinte Urkundenfälschung nicht Urkunde...könnte ja anführen dass ich nebenbei noch was anfderes mach ist aber keine Entschuldigung :oops:

  • Das schöne an diesem ganzen hin und her ist doch mal wieder zu zeigen wie man obwohl man eigentlich einer Meinung ist schnell aneinander vorbeiredet ^^


    Nächste Woche auf diesem Sender: Zulässigkeit der Anfechtungsklage :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Kein Problem, aber ich glaube in solchen Threads sollte man (also auch ich) auch versuchen einfach klare Aussagen zu setzen und nicht noch weiter anders auszulegende Postings reinzustellen.


    Also schreiben wir nachher alle 100mal in Wordpad : Ich soll nicht unnötig verkomplizieren! :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo,



    leider ist das ganze aber kompliziert........... :lol:


    Dazu siehe hier:
    http://blog.juracity.de/2006-11-17/514.html
    Ausschnit aus dem Text:

    Zitat


    Für die “einfache” Urkundenfälschung sieht § 267 StGB einen Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe vor. Wird dieser Tatbestand als Amtsträger im Sinne des § 11 I Ziffer 2 StGB verwirklicht, liegt aber nach § 267 II StGB in der Regel schon ein besonders schwerer Fall vor, für den eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vorgesehen ist.



    Aber zurück zum Wachbuch......
    Ich hatte es ja bereits geschrieben....für die Anwendung des § 267 StGB gilt auch die "Täuschungsabsicht".......also kann auch bereits
    beim Ausstellen der Urkunde (hier der Wachbucheintrag) eine Fälschung vorliegen.....wenn diese Eintrag nämlich zum Zwecke der
    "Täuschung" (zum B. Anwesenheitszeit) erfolgt.......
    Wäre dem nicht so,könnte ich ja zum B. in einem Kaufladen ja auch "unbeschadet" das Etikett vom Rasierwasser für 1,99 € abmachen und auf das "gute Eugen Chef" für 5,99 € kleben.....
    An der Kasse wird nur Rasierwasser für 1,99 € angezeigt...bezahle ich diese,habe ich keinen Diebstahl begangen.....da ein ordnungsgemäßer
    Vertrag zwischen Kaufladen und mir zu stande gekommen ist......



    Das Thema "Urkunde" ist auch für die meisten Juristen ein äußerst schwieriges,da nämlich in der Regel §267 ja nur die
    "Vorbereitung" zu
    -Betrug
    -Unterschlagung
    usw. ist und man sich als Jurist daher normalerweise nicht mit dem "§267" mutterseelen alleine rumschlagen muss....... 8)




    In unserem Bereich des Sicherheitsgewerbes werden höchst unwahrscheinlich Strafanzeigen wegen § 267 StGB erstellt.....da der Kunde
    entweder:
    -die Sicherheitsfirma wegen Vertrauensbruches sofort fristlos kündigt und Zivilrechtlich belangt oder
    -den Mitarbeiter austauschen lässt.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Es geht ja sehr hin und her:


    Um Klarheit zu schaffen.
    Wachbuch: Urkunde ja, denn schriftliche Gedankenäußerung zur Verwendung im Rechtsverkehr, Falscheintrag ist keine Urkundenfälschung sondern eine schriftliche Lüge in einer echten Urkunde. SMA darf eintragen und täuscht nicht über seine Identität hinweg!!!


    Preisschilder: Ich darf Preisschilder nicht im Supermarkt vertauschen, denn ich bin nicht dazu berechtigt.


    Grúß
    trainer

  • noch mal zu dem beispiel mit dem preisschild am raierwasser


    das elbe gilt doch auch für bierdeckel


    wenn ich alo mal eine (falsche) these aufstellen darf:


    jedes mittel, das ein zweiseitiges gechäft dokumentiert (an kasse gehen=anbebot, kassieren=angebotsannahme) ist eine urkunde nach § 267 stgb, wobei dies nur bei zivilrechtlichen klagen (privat, vertragsstrafen) zum tragen kommt und strafrechtlich (öffentliches interesse) nicht relevant ist, ausser um eine straftat zu belegen?

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Zitat von fssma84

    wo gibt es denn noch objekte ohne durch deister protokollierte rundgänge?


    das ist doch fast unrealistisch. jeder kunde, der mehrere angebote einholt, bekommt irgendwann von den deitern erzählt und iSt begeistert, kann er doch seine bewacher bewachen!


    was ist das denn für ein objekt? vor allem der bund ist doch hinter allem dokumentierbarem hinterher


    ... und vor allem hinter Leuten mit auffallend vielen Rechtschreibfehlern :lol:

  • Hallo Trainer,


    Zitat


    Preisschilder: Ich darf Preisschilder nicht im Supermarkt vertauschen, denn ich bin nicht dazu berechtigt.


    Nun,was hält dich (oder besser gesagt,einen Bösen Buben) davon ab????


    Das ist Urkundenfälschung......darüber gibt es eine Menge Urteile.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"


  • In Form meines Lobes an Landgraf kann ich nach nochmaliger Überprüfung keinen Fehler an seiner Erläuterung über den Fall finden.
    Sofern Du dich auf mein Lob bezogen hast. Die meisten andern Beiträge hingegen fehlt es ordentlich an Substanz.


    Inhaltlich hat sich bis zu Deinem Thread keiner direkt auf den § 437 ZPO bezogen, denke Du meinst eher die wagen Herangehensweisen einiger Forenbenutzer.


  • Jetzt werden Deine Formulierungen aber unsauber. Wie haben doch die Tatbestandsmerkmale der Urkundenfälschung definiert und nach dem ZPO unterschieden zwischen privaten und öffentlichen Urkunden sowie der schriftlichen Lüge.
    In welcher Form soll den dieser Falscheintrag mit den Tatbestandsmerkmalen des § 267 StGB decken?
    Im Bezug zum möglichen Betrug kann man natürlich zustimmen.


  • Jedes Postulat das aufgestellt wird, bedarf einer Begründung.
    Die Anzahl der Punkte hinter einer Aussage begründet eher die Ratlosigkeit.


  • Wie Lehrer51 bereits erwähnt hat, es gilt immer noch das Analogieverbot und der Grundsatz "keine Strafe ohne Gesetz".
    Der Parkschein hat nichts mit dem Wachbuch zu tun und das oben angeführte Aktenzeichen behandelt eben nur diesen.


    Anbei eine Übersicht über relevante Urteile zum Theme Urkundenfälschung vom JIF.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

  • Zitat von Landgraf

    @ Lehrer 51 : Ja, es gilt auf öffentlichen Parkplätzen schon die STVO....genauso wie das Wachbuch eine Urkunde ist !? Und ?? Hab ich was anderes geschrieben ??


    Auf dem Parkplatz an meinem Haus gilt sie nicht, trotzdem steht solch ein Schild hier....


    Es ist teilweise überflüssig durch solche Vermerke darauf hinzuweisen, soll aber beim Rezipienten eine bestimmte erwünschte Verhaltensweise auslösen...


    Also das mit dem Zusatz Verkehrsflächen ist auch so ein Knackpunkt und schon bald einen eigenen Thread wert.
    Also zu unterscheiden sind, abhängig von ihrer Widmung:
    Privatgrund, Rechtlich-Öffentlicher Verkehrsgrund und der Tatsächlich-Öffentliche Verkehrsgrund.


    Jetzt müßte man halt nur noch Aufarbeiten was es mit den Unterscheidungen auf sich hat.

  • Hallo Vidoq....


    schon wieder ein neuer Nickname??...... 8)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank

    Hallo Vidoq....


    schon wieder ein neuer Nickname??...... 8)


    Wie immer irrst du auch hier. Wenn auch Selbstgespräche mit mir den unzweifelhaften Vorteil haben, dass ich immer kluge Antworten bekomme, genügen mir diese vollkommen im eigenen stillen Kämmerlein.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @
    Moin!


    1. Schritt: ab in den Smaltalk
    2. Schritt: Kette vor!
    Schöne stille Post.
    Vom Wachbuch zum Parkschein.
    Von mir aus, aber nicht bei Recht und Co.
    Wenn sich übrigens die Umgangsformen nicht ändern dann ist Schluss hier, aber mit entsprechender Quittung.
    Empfehlenswert nach dieser Ansage vielleicht mal wieder ein Blick in die Forenregeln, insbesondere §§ 1 bis 3 & 7 & 8 !!!
    :mecker: :mecker:


    Ach so: Zurück nach Recht & Co. geht bei guter Führung natürlich auch... :wink:

  • ...und zurück in Recht und Co.


    Ich denke nicht das die paar Offtopicbeiträge diesen insgesamt doch interessanten Thread in den Smalltalk verbannen.....


    Ich werde aber nicht davor zurückschrecken weiteres OT direkt in den Müll zu schieben :D


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

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