Mich würde die unter Wachleuten herrschende Meinung interessieren, ob und inwieweit das Wachbuch als Urkunde verstanden wird. Anlassfall: In ein Wachbuch, das in der Hauptpforte einer großen Justizbehörde (!) aufliegt, werden laufend Falscheintragungen gemacht über angebliche, jedoch nie durchgeführte Rundgänge auf einem weiteren Gelände (Deister etc existiert nicht). Desweiteren erfolgen keine Eintragungen z.B. über unverschlossen vorgefundene Türen und Fenster, da solche Einträge "das Image der Wach- und Sicherheitsfirma beschädigen würden". Herzlichen Dank für ein Echo.
Wachbuch = Urkunde? Falscheintragungen=Urkundenfälschung?
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@ rolf0404
Willkommen zurück, Urlaub gehabt?
@ Mods
Ich glaube, das Thema war schon vor geraumer Zeit erledigt, schlage vor, zu schließen.
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Hab mir gerade mal den Thread komplett durchgelesen und bin begeistert über die erschöpfenden Antworten auf meine Frage die mich via google hierher geführt hat.
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