• Hi@all,


    die folgende Frage bezieht sich lediglich auf das offene führen eines Schlagstocks/Tonfa (kein Teleskopschlagstock) in einer entsprechenden Vorrichtung in Gürtelhöhe.


    Angenommen: Der Arbeitgeber und der Auftraggeber (Center-Manager) stimmen dem führen des Schlagstocks/der Tonfa zu, darf ich selbigen/selbige dann ohne rechtliche Bedenken im halböffentlichen Bereich (konkret Einkaufsgalerie) führen?


    Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf das reine führen, nicht auf das einsetzen.


    Danke für Eure Antworten und viele Grüße.

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • Zitat von Saarländer


    Angenommen: Der Arbeitgeber und der Auftraggeber (Center-Manager) stimmen dem führen des Schlagstocks/der Tonfa zu, darf ich selbigen/selbige dann ohne rechtliche Bedenken im halböffentlichen Bereich (konkret Einkaufsgalerie) führen?


    Das Stichwort ist "halböffentlicher Bereich". Solange es keine öffentliche Veranstaltung ist, was nicht der Fall ist, kann der Tonfa, bzw. eine andere Waffe geführt werden.

  • Zitat

    Das Stichwort ist "halböffentlicher Bereich". Solange es keine öffentliche Veranstaltung ist, was nicht der Fall ist, kann der Tonfa, bzw. eine andere Waffe geführt werden.

    [/quote]


    Zumal ein Tonfa meines Wissens nicht zu den verbotenen Gegenständen gehört.

    POW * MIA - You are not forgotten

    Einmal editiert, zuletzt von Specialist ()

  • der Tonfa ist keine verbotende Waffe und er darf den Tonfa bei sich führen Sichtbar weis ich jetzt nicht bei einer Pistole und etc. Ist es ja schon wieder anderes.

  • Zitat von goofy

    dann aber mit genemigung ordnungsamt und mit regelmäßigen belegten schulungen wenn es dienstlich sein soll, was ich mal annehme


    Ja, es soll dienstlich sein. Konkret bin ich in diesem Fall als Sicherheitsmitarbeiter in einer Einkaufsgalerie eingesetzt. Die Erlaubnis des Arbeitgebers und des Hausrechtsinhabers (Center Manager) liegt jeweils vor.


    Wie komme ich denn zu dieser Genehmigung des Ordnungsamtes und wo kann ich ggf. diese Lehrgänge absolvieren? Ist dann eigentlich das Ordnungsamt an meinem Wohnsitz zuständig oder das wo sich die Einkaufsgalerie befindet?


    Viele Grüße

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • Für Deinen Knüppel brauchst Du keine Zulassung vom OA. Für die Kanone schon, das ist glaube ich auch das, was goofy meinte. Eine Ausbildung am Tonfa sollte Dir eigentlich Dein Arbeitgeber verschaffen und bescheinigen können... ansonsten würde ich an Deiner Stelle das Ding eh nicht führen, sogar wenn Du dürftest.

  • Zitat von Dwight

    ... ansonsten würde ich an Deiner Stelle das Ding eh nicht führen, sogar wenn Du dürftest.


    Da stimme ich nicht nur zu sondern gehe sogar noch weiter zu sagen, wenn dein AG will das du das Ding führst dann sollte er sich um die Regularien und entsprechenden Anmeldungen kümmern.


    Möchtest du den Tonfa führen und dein AG hat nur nichts dagegen dann hoffe ich doch das du die entsprechende Sachkunde für den Umgang mit dem Gerät mitbringst und ansonsten die Finger davon lässt.



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Dwight

    Für Deinen Knüppel brauchst Du keine Zulassung vom OA.



    sicher? soweit ich weiß, muss das OA sehr wohl über den erlaubten einsatz von hieb- und stoßwaffen entscheiden.


    dieser wird dann in der dienstanweisung geregelt!

  • Zitat von Schattenmann

    sicher? soweit ich weiß, muss das OA sehr wohl über den erlaubten einsatz von hieb- und stoßwaffen entscheiden.


    dieser wird dann in der dienstanweisung geregelt!



    RICHTIG und so meinte und sagte ich das auch, das OA muss wenn dienstlich getragen und "genutz" seine genehmigung erteilen... und das OA frag dann auch nach den schulungen und nicht jeder darf die schulung abnehmen oder leiten, nach OA



    verstehe nicht wieso dein AG sich nicht richtig schlau macht darüber

  • Also, ihr seht das richtig. Mein AG will, dass wir die Dinger offen und für jedermann sichtbar bei uns tragen um "abzuschrecken".


    Ich habe zweierlei bedenken:


    1) Wie ich schon schrieb die generelle juristische Seite
    2) Da ich im gegensatz zu meinen Kollegen noch kein erfahrener Kampfsportler bin, fürchte ich das mir früher oder später irgendein "Freizeitgangster" das Ding wegreißt und damit sonstwas anstellt.


    Unabhängig davon würde ich gerne einen entsprechenden Ausbildungslehrgang mitmachen (privat) aber wahrscheinlich gibts das in meinem geliebten kleinen Bundesland mal wieder nirgendwo in qualifizierter Form.

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • Zitat von goofy


    Bist Du Dir da sicher? Würde mich jetzt ehrlich gesagt wundern, wenn das OA im "Privatbereich" des Kunden etwas zu melden hat. Es geht hier ja immerhin um eine erlaubnisfreie Waffe und nicht etwa um eine Schusswaffe.

  • Mal eben dreist kopiert :


    Beim Tonfa handelt es sich zwar zweifelsfrei um eine Hiebwaffe, gem. §1(2) Ziffer 2 Waffengesetz (WaffG). Das Tonfa zählt jedoch zu den "erlaubnisfreien Waffen", so das der Umgang mit dieser Waffe nicht verboten ist.


    Es bedarf zwar keiner besonderen Erlaubnis, jedoch müssen um mit dem Tonfa umgehen zu dürfen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:


    1. Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein.


    2. Die grundsätzliche Eignung zum Umgang mit Waffen muss gegeben sein.


    3. Der Umgang mit erlaubnisfreien Waffen darf behördlich nicht untersagt worden sein.


    Werden die oben genannten Voraussetzungen erfüllt, so ist auch das Führen in der Öffentlichkeit gestattet. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass in folgenden fällen auch das Führen von erlaubnisfreien Waffen verboten ist:


    1. Bei öffentlichen Versammlungen, sowie auf dem Wege dorthin.
    Hierzu zählen unter anderem: Demonstrationszug, Sternmarsch, Fackelzug, Schweigemarsch, Kundgebungen, Mahnwache, Menschenkette, Versammlungen im zusammenhang mit Streik! u.v.m.


    2. Bei öffentlichen Veranstaltungen.
    Hierzu zählen zum Beispiel: Volks-, Straßenfest, Sportveranstaltungen, Messen, Jahrmärkte, Oktoberfest, oder ähnliches.


    Bei Nichtbeachtung der Waffenrechtlichen Vorgaben sind mit Geld-, bzw. Haftstrafen zu rechnen.


    Für mich bleibt es aber zweifelsfrei bei meiner Aussage von oben: Wenn der Chef das will soll er sich kümmern. Wenn man keine Ahnung im Umgang mit dem Tonfa hat sollte man die Finger davon lassen. Nicht nur das sich Wegnehmen lassen ist ein Problem, auch die mögliche Verletzungsschwere bei unsachgemässem Gebrauch des EMS / Tonfas.


    Zu den Möglichkeiten im Saarland kann ich leider nix sagen...ich hab nur den Link hier für Rheinland-Pfalz, vielleicht helfen die ja weiter:


    http://www.tonfaundbo-rlp.de/


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @ Landgraf


    schließe mich Deinen Ausführungen voll und ganz an.


    Zusatz:
    Sollte in dem Einkaufscenter eine öffentliche Veranstaltung stattfinden (z.B. Modenschau, Unterschriftenaktion von Autoren oder Bands) muß wieder die Genehmigung vom Ordnungsamt vorliegen.


    Gruß
    trainer

  • Zitat von Saarländer

    Hi@all,


    die folgende Frage bezieht sich lediglich auf das offene führen eines Schlagstocks/Tonfa (kein Teleskopschlagstock) in einer entsprechenden Vorrichtung in Gürtelhöhe.


    Laut dem Landeskriminalamt sind auch Teleskopschlagstöcke erlaubt, wobei dort zwischen zwei Arten zu unterscheiden ist (die mit starren Teleskopteilen sind erlaubt, die mit einer Feder nicht).
    Bei öffentlichen Veranstaltungen verhält es sich jedoch so, wie beim Tonfa, dort sind sie verboten.


    Ich persönlich würde eher vom Führen eines Tonfas in einer Einkaufsgalerie abraten, da es in meinen Augen
    1. provoziert und es gerade dadurch eher zu Auseinandersetzungen kommen kann. Habe selbst schon erlebt, wie einem dieser von einer kleinen Gruppe abgenommen und er damit bearbeitet wurde.
    2. wirft es auch kein gutes Bild in der Öffentlichkeit ab. Wenn dann würde ich eher zu einem Teleskopschlagstock raten, der fällt nicht auf, kann aber ebenso effektiv wie ein Tonfa eingesetzt werden.


    Am besten ist aber man regelt alles verbal. Gewalt erzeugt noch mehr Gegengewalt, auch wenn nicht unbedingt im Anschluss.

  • Kann mich den Ausführungen von Landgraf grundsätzlich nur anschließen. Rechtlich richtig. Ich gebe aller dings 2 Sachen zu bedenken :


    1. In Einkaufszentren finden fast immer irgendwelche Veranstaltungen statt. In diesem Bereich stellt sich die Situation anders dar.
    2. Wozu Tonfa oder drgl. im Einkaufszentrum ? Brauchst Du das ? Und wenn ja, wofür ? Mehr so um Dich selbst zu beruhigen oder musst Du was darstellen ? Pfeffergel z.Bsp. ist im Rahmen der Selbstverteidigung um ein vielfaches effektiver, ist beim Tragen unsichtbar und schädigt den Angreifer langfristig viel weniger. Wohlgemerkt, Gel, Einkaufszentren sind meist geschlossene Räume und wir wollen doch keine Unbeteiligten mit reinziehen. :)

    Triff Deine Entscheidung und steh dazu !

  • Zitat

    Also, ihr seht das richtig. Mein AG will, dass wir die Dinger offen und für jedermann sichtbar bei uns tragen um "abzuschrecken".


    Naja, ich kenne Deinen AG nicht, aber wir würden niemals Waffen tragen um abzuschrecken...vor allem nicht in einem Einkaufszentrum....frag mal Deinen AG ob er von "Deeskalation" schon mal was gehört hat!??
    Denn meines Erachtens und erfahrungsgemäß, wird das tragen von z.B Tonfas bei Sicherheitsdiensten eher als provokativ bewertet!
    Mir selbst geht es so, wenn ich Securitys irgendwo rumstapfen sehe und der (Batmann)Gürtel überquillt vor "Equipment" sowie waffentechnische Gegenstände mir quasi ins Auge springen...frage ich mich wer ist sein Feind.........er selbst!?


    Natürlich ist eine gewisse Vorsichtsmaßnahme bezüglich Eigensicherung nicht abzustreiten....aber HALLO....??In einem Einkaufszentrum kann meiner Meinung die größte Gefahr evtl.ein 8 jähriger Knirps sein, der mit seinem fetthaltigen Eis zu nahe an die Dienstkleidung kommt und nicht jeder weiß das Ariel nicht nur Blut, Ei, Kakao entfernt...... 8)


    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Zitat von Securaplan

    Natürlich ist eine gewisse Vorsichtsmaßnahme bezüglich Eigensicherung nicht abzustreiten....aber HALLO....??In einem Einkaufszentrum kann meiner Meinung die größte Gefahr evtl.ein 8 jähriger Knirps sein, der mit seinem fetthaltigen Eis zu nahe an die Dienstkleidung kommt und nicht jeder weiß das Ariel nicht nur Blut, Ei, Kakao entfernt...... 8)


    In diesem Sinne


    So herunterspielen würde ich das nicht. Es gibt durchaus Einkaufszentren, wo man sich absichern sollte. Ich war selber schon in einem Einkaufszentrum tätig in denen sich ganze Banden herumtreiben, die einen blöden anmachen und zudem schon einiges auf dem Kerpholz haben.
    Wer aus Bremen oder dem Umland kommt, dem sollten die Stadtteile Osterholz-Tenever und Huchting schon etwas sagen und auch was da so abgeht.
    Jedoch sollte man das meiner Meinung nach so tun, dass die "Absicherung" nicht sichtbar ist. Von daher fällt ein Tonfa schon einmal weg. Sowas provoziert nur.
    Ich persönlich ziehe den ASP und Pfefferspray vor. Das kann ich so tragen, daß es keiner sieht und zur Not kann ich es dann hervorholen.

  • Wenn Tonfa, dann eine Teleskoptonfa im Schulterholster verdeckt und das aber nur mit einer entsprechenden Ausbildung. Klar wäre bei der Ausbildung der Auftraggeber gefragt, aber wie wir alle wissen, scheuen die, die Kosten und so ist es ratsam verschiedene notwendige Ausbildungen selber zu finanzieren. Was ja auch die Qualifikation erhöht. Mit Pfefferspray, Gel oder Schaum wäre ich in geschlossenen Räumen sehr sehr vorsichtig, denn auch Gel und Schaum können leicht bei Unbeteiligten Hustenreiz auslösen und wenn Deinem Auftraggeber die Kunden aus dem Center laufen, wird er nicht mehr Dein Freund sein.

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

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