• Erster Beitrag

    Hi@all,


    die folgende Frage bezieht sich lediglich auf das offene führen eines Schlagstocks/Tonfa (kein Teleskopschlagstock) in einer entsprechenden Vorrichtung in Gürtelhöhe.


    Angenommen: Der Arbeitgeber und der Auftraggeber (Center-Manager) stimmen dem führen des Schlagstocks/der Tonfa zu, darf ich selbigen/selbige dann ohne rechtliche Bedenken im halböffentlichen Bereich (konkret Einkaufsgalerie) führen?


    Wie gesagt, die Frage bezieht sich auf das reine führen, nicht auf das einsetzen.


    Danke für Eure Antworten und viele Grüße.

    "Ich versichere Ihnen junger Mann, dass Sie morgen früh Ihre Kündigung in der Hand halten werden!!!"

  • Zitat

    Waffenscheine werden nicht auf Unternehmen ausgestellt, sondern auf Personen.


    Es gibt durchaus die Konstellation, dass der Waffenscheind auf ein Unternehmen (z.B. GmbH = juristische Person) ausgestellt wird.
    Der Angestellte der Firma, der bewaffnet z.B. den GWT für das Unternehmen durchführt, bekommt dann keinen Waffenschein im eigentlichen Sinn, sondern lediglich eine Bescheinigung, auf den Waffenschein Nr. 0815 des Unternehmens die eingetragene Schusswaffe während seiner Tätigkeit führen zu dürfen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • @ Connar:


    Geht doch :D


    Mir ist schon sehr deutlich bewusst das sich das Handeln draussen vom Umgang in einer JVA doch recht deutlich abhebt da hier ja bereits Grundrechte aufgrund Gesetz / durch Gesetz beschnitten sind.


    Die beschriebenen "Ausweichmöglichkeiten" halte ich für sehr sinnig und nachvollziehbar, bei uns folgt auf 1.) aber halt immer zwingend die Kontrolle, in solchen Fällen dann zumeist (nach Aggression des Ganoven) nach § 84 Absatz 2 StVollzG mit Ganzkörperlicher Durchsuchung mit Entkleiden vor der Unterbringung im besonders gesichertem Haftraum ...im Volksmund wohl als Arrest / Bunker bekannt :D


    Also doch ein wenig anders....



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Da zitiere ich mich mal selber zu:

    Zitat

    Dann dürfen die MA Waffen nutzen, die auf die WBK der Firma und/oder des Chefs eingetragen sind und vom Amt genehmigt wurden.


    Denke, wir meinen das gleiche. Bloss mit dem Unterschied, das mir kein Fall bekannt ist, an dem an Waffenschein an eine juristische Person ausgestellt worden ist. Sondern nur, das die WBK samt Waffen auf die Firma eingetragen wird nach erfolgter Bedürfnisprüfung. Diese dürfen dann von waffensachkundigen MA geführt werden.


    Mag aber so sein. Stellt sich die Frage, ob eine Behörde einem Unternehmen pauschal gestatten will, in der Öffentlichkeit Waffen zu führen ohne besondere Zweckgebundenheit. :?:

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Stellt sich die Frage, ob eine Behörde einem Unternehmen pauschal gestatten will, in der Öffentlichkeit Waffen zu führen ohne besondere Zweckgebundenheit.


    Der Fall, der mir persönlich bekannt ist, hat die Zweckgebundenheit drin. Steht klar drin, für welchen Zweck die Waffen geführt werden dürfen.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat

    @ Connar:


    Geht doch :D


    Geht alles Landgraf. Logisch. Hab ja gesagt, das ich eigentlich ein ganz plüschiger bin und bei nettem Anfragen auch gerne aus meiner Schatztruhe die ein oder andere kleine Perle ausgrabe. :D
    Ist nur immer ein wenig heikel, quasi Anleitungen zum Umgehen von Gesetzen zu posten. Da sind dir natürlich umso mehr die Hände gebunden. Nicht zuletzt ist das spätestens dann dumm, wenn die "Gegenseite" mitliest und so auch noch ganz nebenbei über ihre Rechte belehrt wird. Was ich nicht weiss, das kann ich auch nicht zur Anzeige bringen. Naja, irgendwas ist ja immer.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Der Fall, der mir persönlich bekannt ist, hat die Zweckgebundenheit drin. Steht klar drin, für welchen Zweck die Waffen geführt werden dürfen.


    Hmm.. ?
    Wenn der Zweck genauer definiert ist, ist das m.E. nach kein Waffenschein mehr, sondern eine Sondererlaubnis. Denn der attestiert dem Inhaber ja, das er aufgrund seines gefährlichen Umfeldes generell bewaffnet sein darf. Und das wiederum ist die bestandene Bedürftigkeitsüberprüfung. Ergo hat ein Waffenschein stets nur eine einzige Zweckgebundenheit: Der Inhaber darf legal erlaubnispflichtige Waffen führen. Um primär sein Leben und seine Gesundheit zu schützen.


    Aber da mag man mich eines besseren belehren. Wenn juristische Personen Waffenscheine erhalten können, fände ich den Ansatz der Herleitung dazu interessant.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Zitat

    Wenn der Zweck genauer definiert ist, ist das m.E. nach kein Waffenschein mehr, sondern eine Sondererlaubnis. Denn der attestiert dem Inhaber ja, das er aufgrund seines gefährlichen Umfeldes generell bewaffnet sein darf.


    Ganz einfach:
    SDL hat verschiedene Bereiche, in denen er seine Dienstleistungen anbietet.
    Im Revierdienst darf er keine Waffen führen (lassen), im GWT durchaus.


    Im Waffenschein meines bekannten Falles ist vermerkt, dass Schusswaffen für die Durchführung von GWT und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten geführt werden dürfen. Die GAA-Befüllung z.B. ist damit ebenfalls abgedeckt.


    Der Mitarbeiter des GWT, der abends aber z.B. noch einen Schließdienst durchführt, darf hier dann keine Schusswaffe mehr führen.



    Zitat

    Wenn juristische Personen Waffenscheine erhalten können, fände ich den Ansatz der Herleitung dazu interessant.


    Schau mal ins Gesetz bzw. die VwV ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Ok. Werde nen befreundeten Firmeninhaber nächste Woche mal fragen, wie er das lösen will mit seiner Waffe in spe. Seine Waffe soll sowohl als Sportwaffe als auch ggf. beruflich verwendet werden.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Das ist hier zwar ein schöner bunter und auch interessanter Thread geworden...und ich hab mich auch fleissig am Offtopic beteiligt...


    Aber : Jetzt bitte mal zurück zum Topic und das war der Tonfa / Waffenrechtliche Beurteilung...



    Gruss L.



    @ Connar


    Ist schon verstanden :wink:

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Stimmt und die Rechtsfragen auch. Nur wird immer jemand andere Erfahrungen gemacht haben, beim führen von Schlagstöcken.

    ICH BIN NICHT ARROGANT...ICH KANN LEDIGLICH SCHLECHT VERBERGEN, WENN ICH JEMANDEN FÜR MÄßIG INTELLIGENT & TALENTIERT HALTE!!

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