Ablehnung der Genehmigung eines selbstständigen Betriebes

  • Wer kann mir weiterhelfen? :oops:


    Ich arbeite seit über 4 Jahren im Sicherheitsdienst und wollte mich jetzt selbständig machen mit einem Kompagnon (Kundenaufträge liegen bereits vor). Allerdings werde ich in diesem Gebilde eher die kaufmännische Kraft sein. Ich kann auch die geforderte Sachkunde und die sonstigen Forderungen nachweisen. Leider :oops: hab ich allerdings eine Verurteilung im Führungszeugnis, wegen Fahren ohne Führerschein. Aus diesem Grunde (fehlende Zuverlässigkeit) wurde mir die Genehmigung diese Woche verweigert. :cry: Kann man dagegen Widerspruch einlegen? :arrow: dringend Hilfe gesucht :!:

  • Er kann von der GmbH oder LTD der Kaufmannische Leiter sein, er selber darf nicht arbeiten.

    Erfahrung und Wissen zählt um die Dienstleistung sinnvoll umzusetzen.

  • Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben, eine Verhältnismäßigkeit (Vergehen zur Versagung der Erlaubnis) ist überhaupt nicht gegeben.
    Ich würde in der ersten Instanz den Schrieb selber verfassen unter Androhung von der Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes. Wenn nichts passiert, solltest man den Weg zum Anwalt nicht scheuen.
    LG

  • Zitat von Harras

    Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben, eine Verhältnismäßigkeit (Vergehen zur Versagung der Erlaubnis) ist überhaupt nicht gegeben.


    Wie du die Verhältnismässigkeit ohne Kenntnis der Verurteilung feststellen kannst ist mir ein Rätsel.


    Normalerweise werden Erstverurteilungen zu weniger als 90 Tagessätzen nicht in das Führungszeugnis aufgenommen.
    Steht diese also im Führungszeugnis handelt es sich entweder nicht um einen Ersttäter oder die Tat wog gravierend genug um eine Verurteilung von mehr als 90 Tagessätzen zu rechtfertigen (wenn es sich nicht um eine Verurteilung nach den §§ 174 -180 oder 182 des Strafgesetzbuchs handelt, diese werden immer eingetragen).


    Wer ohne Führerschein fährt hat diesen zumeist auch vorher aus irgendwelchen Gründen verloren (meist Alkohol)....und sich anschliessend über die Entscheidung der Aufsichtsbehörden hinweggesetzt diesen einzuziehen und ist weiterhin Auto gefahren.


    Das lässt die Sache für mich durchaus als Hinweis auf mangelnde Zuverlässigkeit erscheinen.


    Eine kleinere Straftat, wenn nichts neues hinzukommt, wird zudem auch nach drei Jahren aus dem BZR-Auszug gestrichen, also liegt die Sache auch noch nicht lange zurück.


    Ich möchte mich selber allerdings jetzt auch nicht weiter verspekulieren da ich den wirklichen Sachverhalt genausowenig kenne. Ohne eine Prüfung desselben lässt sich aber nun mal wirklich nichts definitves aussagen.


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat von Landgraf


    Ich möchte mich selber allerdings jetzt auch nicht weiter verspekulieren da ich den wirklichen Sachverhalt genausowenig kenne. Ohne eine Prüfung desselben lässt sich aber nun mal wirklich nichts definitves aussagen.


    Gruss L.


    Eben, ausschließlich die Aussage des Betreffenden ist hierzu maßgebend und nicht deine erweiterten Spekulationen ;)

  • Komisch, da ich auf dieser Basis zumindest keine Verhaltensratschläge a la "auf jeden Fall Einspruch einlegen" gegeben habe sondern die Sachlage nach Bundeszentralregistergesetz dargelegt habe hatte ich eigentlich nicht den Eindruck mich in den Bereich der erweiterten Spekulation zu begeben??
    Sorry, kann ich so nicht wirklich stehen lassen.


    [ironie]
    Die Androhung der Herbeiziehung eines Rechtsbeistandes macht immer total Eindruck auf Behörden, ehrlich.....auch erstinstanzlich selbstverfasste Wiedersprüche lassen Ämter in den Schuhen zittern.
    [/ironie]


    Das einzig spekulative Element ist der Hinweis auf eine mögliche Ursache für den Verlust der Fahrerlaubnis, den ich auch rein spekulativ und als statistisch häufigste Ursache gesehen haben möchte und nicht als Unterstellung gegenüber Kampfbonsai.


    Alles andere sind Fakten. BZR Auszüge hatte ich genug in den Händen, sonst auch gerne nachlesen unter:


    http://www.bundesjustizamt.de/…BZR__node.html?__nnn=true



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • Ok, dann gehen wir mal davon aus, dass der Sachverhalt nicht ausgiebig bzw. ins letzte Detail geschildert wurde.
    Dann ist der Rat " Einspruch zu erheben" immer noch richtig. Begründung wie folgt: Nur der/die Betroffene kennt die Wahrheit, also wenn die Chance besteht, dass eine Ablehnung ungerechtfertigt sein sollte, dann kann nur die/der Betroffene die Situation richtig einschätzen. Fazit: Die Entscheidung über die Angemessenheit der Erhebung eines Einspruchs liegt alleine beim Betroffenen.
    LG

  • OK....Frieden. :wink:



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


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  • also... zur Klarstellung: es waren 70 Tagessätze, von daher ist mir nicht verständlich, warums im Führungszeugnis auftaucht, aber ich kanns ned ändern is halt nunmal drin. Und die Eintragung war bereits im Sommer 2005 und genommen hat man mir den Schein wegen zu schnellem Fahren auf ner Landstrasse (jaaaaaaaaaaa... ich gebs zu... war 140 bei 100 erlaubten, hab aber irgendwie gepennt) und nicht wegen Alkohol und gefahren bin ich weil ich Depp damals in Kochel (so nette 60 km einfach von zu Hause weg) gearbeitet hab und mir da einer hinten drauf gedonnert ist.


    Ich hab jetzt erstmal den Ablehnungsbescheid angefordert, da ichs witzig finde, dass ich in Starnberg als Selbständige abgelehnt werde, in Garmisch allerdings als Angestellte (auch hier fand eine Überprüfung durchs LRA Garmisch statt) für o.k. befunden wurde.


    Ich versteh ja eure Äußerungen, dass man nicht ohne Lappen fährt... würds auch nie mehr machen :oops:

  • Also Bonsai das es allein am Fahren ohne Lappen liegt kann ich mir zwar nicht so richtig vorstellen aber na ja. Und das es im FZ steht liegt daran das Du eine Straftat begangen hast.
    Das Fahren ohne Lappen ist kein Kavaliersdelikt. Auch wenns viele als solches abtun wollen. Und weswegen Du gefahren bist, ist egal. Da es kein Notfall im Sinne von Lebensbedrohlicher Situation war, war es eine Straftat.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Interessant wäre auch zu wissen, ob du schon im Sicherheitsdienst gearbeitet hast als du ohne Lappen gefahren bist.--> wiegt deine 'Tat' so schwer dass du noch in der Sicherheit angestellt sein darfst??
    Wenn du das sein darfst, lass deinen Kumpel das Gewerbe aufnehmen und lass dich bei ihm anstellen. Bürgt natürlich immer die Gefahr, dass er dich raus wirft...

  • Zitat von Kampfbonsai

    Ich hab jetzt erstmal den Ablehnungsbescheid angefordert, da ichs witzig finde, dass ich in Starnberg als Selbständige abgelehnt werde, in Garmisch allerdings als Angestellte (auch hier fand eine Überprüfung durchs LRA Garmisch statt) für o.k. befunden wurde.


    Das liegt daran dass viele Gewerbeämter was die Anmeldung eines Bewachungsunternehmens betrifft schlicht weg die Erfahrung fehlt. So kommt es dass das Amt in Starnberg den Antrag ablehnt und in Garmich sieht der Entsprechende Sachbearbeiter das eben nicht mehr so eng.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ja nun.....eine "Erlaubnis" als angestellter zu arbeiten unterliegt nicht den selben Prüfkriterien wie bei einer Gewerbeanmeldung.


    Es ist durchaus möglich, das im "normalen" Auszug aus dem Bundeszentralregister nichts mehr steht im sagen wir mal "realen" und nicht jedermann zugänglichen durchaus ein Eintrag zu finden ist. .....so viel zur Zuverlässigkeit.....


    Bei einem e.K. oder aber einer GbR ist es erforderlich, das von allen Beteiligten die Voraussetzungen erbracht werden müssen....egal ob man nun eher die Verwaltung macht oder aber an der "Front" arbeitet


    Gruss ricon

  • DAs ist richtig. Aber auch hierbei liegt das mehr oder weniger im Ermessen des Sachbearbeiters.


    Wenn der das dann eben nicht so eng sieht bekommt er seine Erlaubnis und wo anders wird er abgelehnt.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Ich habe mal nen Bewerber gehabt der hat einen Eintrag (hat seiner Exhex keinen Unterhalt gezahlt) hatte dem damals abgesagt. Letztens hat er mir eine Bewerbung als Subunterneh,mer geschickt mit allen Unterlagen. Gewerbeanmeldung für Dedektei......hab mich riesig gefreut.....Unterlagen kommentarlos zurück....


    Aber der ist lästiger wie ne SCh......fliege.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

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