Auswahl Gaspistole

    • Erster Beitrag

    Brauche mal einige Informationen wegen einer Gaspistole.


    welche Gaspistole sieht einer Waffe sehr ähnlich aus?


    welche Gaspistole ist sehr effektiv?


    welche Gaspistole könnt ihr so empfehlen?


    bedanke mich im Voraus für die Auskünfte.

  • Bin zwar auch "neu" hier, aber wollt ihr nicht lieber ein Extraunterforum gründen, es könnte "Stänkerei untereinander" heissen oder so...
    Um zum Thema zurückzukommen, guckst du hier:
    http://foren.waffen-online.de/index.php?showforum=57
    da könnte dir geholfen werden.


    An den Threadersteller: Es ist immer noch nicht ganz rausgekommen was du mit so einer Plempe willst? Willst du originalgetreue Nachbildungen seh dich im CO2 Bereich um.




    An easmax: Ja, ich habe Sachkunde....

  • So, nachdem Eddie sich anscheinend entschlossen hat den Inhalt ihrer Beiträge zu entfernen reicht mir das gezeigte Verhalten endgültig.


    Es ist unfair gegenüber anderen die auf Beiträge gantwortet haben und zudem wie ich empfinde ein feiger Rückzug aus der Sache.
    Da sie anscheinend also am Forum nicht mehr teilhaben möchte und mir ihr Verhalten auch eine Verwarnung wert ist erteile ich ihr hiermit die dritte Verwarnung.


    Damit war es das.



    Sorry, aber Warnungen gab es mehr als genug und auf der Nase rumtanzen lassen wir uns nicht.



    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • @ Türsteher


    Ich versuche Deine Frage zu beantworten.
    Lass die Finger von dem Sch...
    Die bringen nichts und dienen eigentlich nur als "Schwanzverlängerung".
    Die Story von Deinem Kumpel und den "flach gelegten" tue ich als Mär ab.


    Die Ladungsmenge der Gaspatronen ist nicht geeignet, um auf mittlere Distanzen einen ausreichenden Selbstschutz sicherzustellen.
    Auf kurze Distanzen rufen Sie gemeine bis tödliche Verletzungen vor.
    Und dann ist es aufgrund der Tatsache, das Du diese Verletzuung mit einem gefährlichen Gegenstand (Waffe) herbeigeführt hast, eine gefährliche Körperverletzung und Du fährst mindestens 6 Monate ein.


    Und qexco hat Recht mit seiner Bemerkung: Für was brauchst Du es?
    Als Deko, als Waffe, für die Verteidigung, als Schwanzverlängerung ... ???


    Ich kann kein Produkt für die Verteidung empfehlen, aber als Deko kann ich Dir eine verkaufen.
    Sieht einer echten echt täuschend ähnlich und liegt seit zwei Jahren bei mir im Keller.

    SecureWorldwide Ltd
    Rankestraße 35
    01139 Dresden
    Tel.: 0049 (0)351 42 77 992
    Fax: 0049 (0)351 42 77 993
    email@setab.de

  • Naja sag mal so, es ist wahrscheinlich wieder ein Psychologisches Thema :lol:


    Manche die nichts drauf haben, oder die abends angst haben usw, legen sich eine solche Waffe zu, die tragen sie dann schön an der Seite und die fühlen sich somit um einiges sicherer! Eine Gaswaffe gibt viel mehr selbstsicherheit Gefühl als ein Pfefferspray oder sonstiges...das gillt nicht für alle aber wie gesagt, es ist bestimmt ein Psychologisches Verhalten!


    Das einzigste was wir hier im Forum sagen können, haben wir schon zischmal-.- lass die Finger davon, geh trainieren oder verlass die Brange wenn du ein solches Spielzeug brauchst (falls so sein sollte!)
    Wenn du unbediengt mit Waffen was zu tun haben möchtest dann melde dich im Verein und kannst schön rumballern!


    Was du jetzt tust, was du kaufst, ist letzendlich deine Sache und jeder ist frei zu tun was er will, richtig oder auch falsch!


    Also viel Spass noch und hoffe du überlegst dir es nochmal mit dem Kauf einer Gaspistole! Spar das gute Geld!

  • Zitat von Verbal

    Naja sag mal so, es ist wahrscheinlich wieder ein Psychologisches Thema :lol:


    Manche die nichts drauf haben, oder die abends angst haben usw, legen sich eine solche Waffe zu, die tragen sie dann schön an der Seite und die fühlen sich somit um einiges sicherer! Eine Gaswaffe gibt viel mehr selbstsicherheit Gefühl als ein Pfefferspray oder sonstiges...das gillt nicht für alle aber wie gesagt, es ist bestimmt ein Psychologisches Verhalten!


    DAS sind aber die Leut die sich nicht trauen ihre Plempe dann auch einzusetzen und dann nicht selten in den Lauf ihrer eigenen Gasspritze schauen oder bestenfalls noch damit verprügelt zu werden.



    Zitat von SecureWorldwide Ltd.


    Auf kurze Distanzen rufen Sie gemeine bis tödliche Verletzungen vor.
    Und dann ist es aufgrund der Tatsache, das Du diese Verletzuung mit einem gefährlichen Gegenstand (Waffe) herbeigeführt hast, eine gefährliche Körperverletzung und Du fährst mindestens 6 Monate ein.


    Das sollte reichen um sich nicht mit einer Gasplempe auszurüsten zu wollen.

  • @ Alle:


    Jeder, der sich mit Waffen aller Art ausrüstet, sollte einmal folgenden Link beachten:
    http://www.schusswaffeneinsatz…er-tot/gegenuber-tot.html


    und dann nur ein paar Beipiel von vielen hundert:


    07.03.2000: "Mann in Köln bei Schusswechsel mit Polizei getötet"
    Mann, der mehrere Polizisten einer Polizei-Kolonne mit einer Gaspistole bedrohte, wird bei anschließender Schießerei durch Schüsse tödlich verletzt. Die Polizisten erkannten die Gaspistole nicht als solche, sondern als scharfe Schusswaffe. In den folgenden Verhandlungen wurde auf eine Notwehrsituation der Polizisten erkannt.


    08.04.2001: "Polizist schießt in Notwehr auf Skinhead"
    Polizist schießt auf 22-Jährigen, der vermutlich der Skinhead-Szene angehört, und verletzt ihn damit schwer, als dieser ihn mit einer Schreckschusswaffe bedroht und im anschließenden Gerangel zweimal schießt.


    01.11.2003: "Nächtliche S-Bahn-Irrfahrt endete mit Schießerei"
    19-Jähriger übernimmt durch einen Trick S-Bahn. Während der Identitätsfeststellung versucht er zu flüchten und schießt auf die verfolgenden Polizisten (Schreckschusspistole). Diese erwidern das Feuer und treffen ihn in Brust und Bein.


    und dann die rechtliche Situation:


    Gemäß § 224 StGB ist das Beibringung einer Verletzung mit einer Waffe, einem gefährlichen Gegenstand, einem Gift ... etc. eine "gefährliche Körperverletzung" und wird mit mindestens 6 Monaten und maximal 10 Jahren Haft bestraft.
    Verliert der Angegriffenen das Sehvermögen auf einem oder beiden Augen, ein wichtiges Glied seines Körpers oder kann er es dauerhaft nicht mehr gebrauchen, oder ist er dauerhaft entstellt, oder verfällt er in Behinderung, Siechtum ... etc. so ist das Beibringen dieser Verletzung "Schwere Körperverletzung" gemäß § 226 StGB und wird mit mindestens 1 Jahr und maximal 10 Jahren Haft bestraft. Bei Vorsatz sogar mindestens 3 Jahre Haft.


    @ Türsteher:
    Ich erlaube mir mal, Deinen Thread so zu interpretieren, das Du Dich aus Selbstschutz mit einer Gaswaffe ausrüsten möchtest. Wenn ich Deinen Nick ebenso interpretriere, so schützt Du als "Türsteher" fremdes Eigentum und damit fremde Hausrechtsbereiche.
    Grundsätzlich sind Angriffe auf das Eigentum und auch den Hausrechtsbereich eines Dritten notwehrfähig - aber nicht durch Angriffe auf Leib, Leben und Gesundheit des Angreifenden.
    Es sei denn der Angreifer greift Dich und damit Dein Leib, Leben und die Gesundheit an. Dann kannst Du wiederum an seine Gesundheit - aber bitte angemessen. Und dann ruft einer die Kollegen in grün, die kommen und da steht einer mit einer echt aussehenden Gaspistole in der Hand und unter ihm irgendein Verletzter (der meinetwegen mal ein Angreifer war) und ... s.o.


    Der den Du abgewehrt hast, verliert dummerweise sein Augenlicht und damit ist es § 226 StGB. Und jetzt kommt noch der Vorsatz hinzu, denn bitte versuche keinem Richter zu erzählen: "Dat dat Ding nu wirklich weh dut hät ich nisch jedacht ..."


    Zusammengefasst Türsteher: Lass die Finger davon. Es gibt so viele andere Möglichkeiten um einen Angreifer legal eins auf's Maul zu hauen und ihn abzuwehren. Komm nach Dresden und ich zeige sie Dir ... Und danach passiert Dir fast nix. Und wenn dann ist § 223 StGB und bedeutet, ein paar Stunden Feuerwehrautos putzen oder den Rasen im Krankenhaus mähen.

    SecureWorldwide Ltd
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    01139 Dresden
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    email@setab.de

  • @


    Gaspistole im Gewerbe ist genau so hirnrissig, wie 'nen Strick schieben!


    Das Thema Gas- oder Schreckschusswaffe im Securitybereich wurde aber vom Autor selber beantwortet... :wink:


    Zitat:


    Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht, Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei Versammlungen im Sinne des Versammlungsgesetzes und bei öffentlichen Veranstaltungen im Sinne von § 42 des Waffengesetzes zu führen.


    Sagt das nicht alles?


    :?:


    Ergänzung: Ich hatte ... sorry & Asche auf's Haupt ... gerade den Post nicht mehr im Speicher...
    Fred wieder offen... :roll:

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