jahresvertrag ausgelaufen - keinen neuen... festangestellt?

  • hallo,



    wollte mal etwas für einen kollegen fragen. und zwar stellt sich die sachlage wie folgt dar.


    im dezember lief sein erster jahresvertrag aus. und niemand sprach ihn an. er arbeitete also normal weiter. tja und nun die einfache frage in der es zwei meinungen gibt. einmal natürlich die firmenleitung, die der meinung ist, dass er automatisch in den nächsten jahresvertrag gerutscht wäre. und natürlich seine meinung, nämlich dass er nun ein festangestellter ist.


    wie er sich verhält ist klar. er arbeitet normal weiter und wenn sie ihn im nächsten dezember nicht übernehmen wollen, dann geht es auf jedenfall zum anwalt.


    wäre natürlich schön schon vorher zu wissen, wer recht hat....



    recht herzlichen dank



    secrob

  • Hallo zusammen,


    einschlägig ist hier der § 625 BGB Stillschweigende Verlängerung


    Wird das Dienstverhältnis nach dem Ablauf der Dienstzeit von dem Verpflichteten mit Wissen des anderen Teiles fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern nicht der andere Teil unverzüglich widerspricht.


    So wie du es dargestellt hast, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Allerdings bekommst du eine rechtlich Verbndliche Antwort nur von einem Anwalt der denn ganzen Fall geprüft

  • @
    Sehe ich auch so, steht aber mehr im BetrVerf.Ges.... Das liegt aber in der Firma...
    MM muß ein befristeter, oder Teilzeitvertrag vor seinem Auslaufen in der Rechtsfrist verlängert werden. Geschieht das nicht, geht das Vertragsverhältnis in "unbefristet" über.

  • so möchte euch recht herzlich danken.


    ist dann wohl so wie wir es gedacht haben. leider muss man sagen, dass manche firmen es doch immer wieder versuchen. und wir, nämlich die leute, die das geld erwirtschaften immer und immer wieder mit den füssen getreten werden. aber wem erzähle ich das ihr seht es ja auch tagtäglich.


    bei uns haben sie sogar versucht still und heimlich urlaubstage abzuziehen, und beriefen sich auch noch frech auf den tarifvertrag... das konnten wir allerdings durch druck von oben wieder richtig stellen. so wünsche euch was.....



    und auch wenn ich mich nicht so häufig melde möchte ich euch doch mal sagen, dass ich froh bin, dass es euch gibt und das ich eigentlich ständig mitlese....




    euer secrob

  • Habe rein zufällig diesen schon etwas älteren Thread gelesen und bin einigermaßen entsetzt.


    Befristete Arbeitsverhältnisse gehören heute leider zum täglichen Arbeitsleben, praktisch jeder Berufsanfänger oder neue Mitarbeiter eines Unternehmens ist davon betroffen, da eben i.d.R. am Anfang in solchen Fällen fast nur noch „Zeitverträge“ abgeschlossen werden. Damit verknüpft ist häufig bei den Betroffenen auch die Sorge um die wirtschaftliche Existenz und die Notwendigkeit, sich irgendwo schlau zu machen, um ruhiger schlafen zu können. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass z.B. auch der eine oder andere Gast in dieses Thema mal reinschaut, ganz einfach, weil er auch davon betroffen ist.


    Natürlich gibt es in diesem Forum keine Rechtsberatung, aber die gegeben Hinweise und Ratschläge sollten doch so fundiert sein, dass die Betroffenen etwas damit anfangen können und mit ihrem Arbeitgeber klarkommen, vielleicht auch ohne den berühmten Gang zum Rechtsanwalt, den viele scheuen, weil er mit Aufwand und evt. auch mit (in diesem Fall unnötigen) Kosten verbunden ist. Tatsache ist außerdem, dass viele Arbeitgeber zurückstecken, wenn sie merken, dass ihnen ein gut informierter Mitarbeiter Paroli bietet.


    Auch wenn letztlich die Kernaussage richtig ist, so sind die Begründungen doch schlicht und ergreifend falsch.


    Die Hinweise auf das BetrVerfG und auch das BGB treffen hier nämlich nicht zu, weil diese Normen in diesem Zusammenhang (befristete Arbeitsverhältnisse) subsidär (nachrangig) sind, da sie (wie in vielen anderen Fällen) von einer Spezialnorm überlagert werden.


    Es handelt sich in diesem Fall um das „Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge“ (TzBfG).


    Link: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/gesamt.pdf


    Passend zur Fragestellung gilt hier:


    § 15 TzBfG Ende des befristeten Arbeitsvertrages


    (1) Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.
    (2) Ein zweckbefristeter Arbeitsvertrag endet mit Erreichen des Zwecks, frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung.
    (3) Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.
    (4) Ist das Arbeitsverhältnis für die Lebenszeit einer Person oder für längere Zeit als fünf Jahre eingegangen, so kann es von dem Arbeitnehmer nach Ablauf von fünf Jahren gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate.
    (5) Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, oder nach Zweckerreichung mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht oder dem Arbeitnehmer die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt.


    Wenn man diese Rechtsnorm heranzieht, hat man alles was man zu diesem (begrenzten) Thema braucht!

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