• hallo,
    wohne zur zeit in einer mietwohnung und habe im september 06 unterschrieben, dass ich 1 jahr auf eine kündigung verzichte. kündigungsfrist ist 3 monate. also könnte ich frühestens zum 31.12.07 ausziehen.


    nun ist es so, dass ich ab mai arbeitslos bin und wieder nach deutschland ziehe. (wohne zZ in wien).


    gibt es eine möglichkeit aus dem mietvertrag zu kommen? denkt ihr, die hausverwaltung lässt mich raus?

  • Recht in Östereich ist auch nicht gerade meine Stärke.....wenn man aber auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit wg. Arbeit geht und mal freundlich das Gespräch sucht so nach dem Motto besser Karten auf den Tisch als vielleicht gar keine Miete mehr zahlen ( :wink: ).....Versuch macht Kluch!!


    Ansonsten: Sorry über die Südgrenze :D

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo,


    Vertrag ist Vertrag.......... Darum sollte man sich auch VOR der UNTERSCHRIFT GENAU durchlesen,was man unterschreibt.......... :!:


    Rein Rechtlich gesehen,kann der Vermieter hier auf "Erfüllung" bestehen........


    Ich empfehle allerdings ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter unter Darlegung einer "nachvollziehbaren" Begründung....


    In diesem Falle würde sich ja gerade zu "anbieten",das du als Deutscher Staatsbürger natürlich Sozialleistungen nur in Deutschland bekommst......
    Wenn du dann noch mehrere "Nachmieter" präsentieren kannst.........-)


    Merke :
    Ein Vermieter wird umso eher zu einem "Kompromiß" bereit sein,wenn ihm dadurch Finanzielle Vorteile erwachsen...
    (also KEINE Miete durch dich vs. Miete durch "Nachmieter"....)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • naja, ich soll denen das ganze schriftlich senden und dann die bestätigung meines arbeitgebers beilegen, wo draufsteht, dass ich arbeitslos sein werde..


    ich denke, die hausverwaltung wird sich die kaution einsacken.. also 3mm.. naja.. mal abwarten..

  • Geh doch mal auf den unteren Link, dann ins Forum und stelle Deine Frage, da schwirren viele Anwälte rum auch im Bereich "Mietrecht"!


    http://www.123recht.net/



    Ich denke aber, dass es Sittenwidrig sein kann....kenne diese Jahresverträge nur von gewerblichen Räumen und da ist es zulässig.
    Aber Austria ist eben auch nicht Deutschland, aber was ist einem Vermieter lieber...ein Mieter der einfach die Biege macht oder ein gesunder Nachmieter(???)...den Du evtl. ganz schnell suchen solltest!



    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Also Sittenwidrig ist es erst mal nicht. Hab da eigene Erfahrungen gesammelt. Hatte mal nen 5 Jahres Mietvertrag. Aber mit Nachmieter sollte das ganze schon klappen. Ja und die Kaution bekommst Du aber wieder. Das ist ja nur eine Sicherheit falls Du mal die Miete nicht zahlst bzw. für die Beseitigung von Mängeln, welche Du bei Deinem Auszug hinterlassen haben solltest.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Mal von allen rechtlichen Grundlagen abgesehen, auch Vermieter sind nur Menschen. Ich denk mal wenn man vernünftig mit Ihnen spricht, die Situation darlegt und Bereitschaft zu Problemlösung zeigt, ist das Ganze nur halb so wild. Arbeitslosigkeit ist eine unangenehme Situation die jeden treffen kann. Ich denke auch Dein Vermieter hat dafür Verständnis und Ihr werdet euch auf halben Wege treffen.
    Der Ausgang würde mich interessieren.

    Triff Deine Entscheidung und steh dazu !

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