Rechtslage in Österreich!!!

  • Hallo Leute,


    ich habe folgendes Problem. Ich werde demnächst als Türsteher in Österreich anfangen. Ich mache den ob als Tursteher und Security jetzt seit 6 Jahren und kenne mich im Deutschen Recht auch relativ gut aus (Hausrecht, Notwehr , Nothilfe usw.). Nun habe ich aber erfahren das in Österreich anscheinend komplett andere Gesetze gelten, wie genau weiss ich nicht... Ein Kollege von mir hat mittlerweile schon ein wenig Ärger weil er die Österreicher Gäste wie in Deutschland zu recht gewiesen hat (wenn Ihr wisst was ich meine). ALso kann mir einer vieleicht sagen wie es genau mit den Rechten als Tuersteher und SEcurity in Österreich aussieht? Achja ich möchte keine Rechtsberatung sondern nur die Rechtlichen und Gesetzlichen Grundlagen wissen wie sie es auch in Deutschland für jeden Security leichter macht seinen Job gut zu verrichten.


    Ich danke euch im voraus!


    Grüße


    Raphael

    Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr!!!

  • Zitat

    Nun habe ich aber erfahren das in Österreich anscheinend komplett andere Gesetze gelten, wie genau weiss ich nicht


    Komplett nicht, aber etwas andere schon um nicht zu sagen strenger...gerade im Bereich Deiner Sparte...!
    Aber wie um Himmels Willen hast Du so Böcke nach Austria zu gehen!?Freundin??Luftveränderung??Mehr Kohle??



    In diesem Sinne

    Dienstleistungsgruppe securaPLAN "Wir PLANen Ihre Bedürfnisse"

  • Ne, über unsere Firma! Wir wolen uns nach Österreich ausbreiten.... Deswegen würde ich gerne mehr darüber wissen was ich darf und was nicht!!!

    Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr!!!

  • In Österreich gelten ähnliche Rechte wie in Deutschland
    Notwehr ist gleich
    Nothilfe ist ähnlich
    Jemanden in Österreich von der Türe eines Lokales wegzuweisen oder aus einem Lokal zu verweisen geht mit dem Hausrecht.


    Wenn der Lokalbesitzer jemanden Hausverbot erteilt, reicht mündlich, muß dieser das Lokal verlassen.
    Wenn ich nicht will das jemand mein Haus betritt, darf er das nicht, das ist Hausrecht.
    Wenn Jugendliche unter 18 Jahren nicht in das Lokal dürfen, hat das der Lokalbesitzer für sich beschlossen, das ist Hausrecht.
    Verstösst er dagegen, kann man die Polizei holen und eine Anzeige erwirken. In der Regel werden aber die Polizisten vor der Anzeige, den Störenfried zum gehen bewegen.


    Vorsicht in Österreich mit körperlicher Gewalt, denn im Zweifelsfalle vor Gericht entscheiden viele Richter gegen Türsteher, denn 1. ist das gewaltmonopol in Österreich bei der Polizei und 2. haben Türsteher einen zweifelhaften Ruf in Österreich, aus diesem Grund halten sich die großen Sicherheitsfirmen auch aus diesem Geschäft heraus.


    Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

    Ausrüstung für Polizei, Security und Militär

  • Dankr dir Blackshadowskm,


    das is mal ne aussage! Also wie gesagt dasREcht in Deutschland kenne ich mir war nur nicht ganz der Zustand in Österreich bewusst!
    Also vielen Dank ich denke damit ist meine Frage geklärt!!!

    Ich will große Rachetaten an denen vollführen, die da versuchen, meine Brüder zu vergiften und zu vernichten, und mit Grimm werde ich sie strafen, dass sie erfahren sollen: Ich sei der Herr!!!

  • ich kenne österreich in sachen knast aus erzählungen eines kumpels.die haben wirklich in graz eine knast der in einer alten festung ist!wollte nur mal so kurz erwähnen was einem erwarten kann. :lol:

    Es gibt Don Quichotte, die Wind säen, um mit Mühlen kämpfen zu können.

  • Ist das unser Pretorianer aus dem Raum Pforzheim ?
    Der sich nach Österreich ausbreiten möchte ?

    Es grüßt Euch Haui aus dem schönen Plochingen am Neckar.
    Wir Schwaben können alles ausser hochdeutsch !

  • es gelten die jedermannsrechte


    § 3 StGb
    § 86 StPo
    § 129 + 130 GWO


    http://www.bmi.gv.at/gesetzesvorlagen/
    http://www.jusline.at/ (Super Seite: da kannst Du, was ich so gesehen habe, fast jedes Gesetz anschauen.)


    aber viele rechte hast du nicht, du musst extrem aufpassen das du keine Überschreitung der Notwehr begehst, da sind sie sehr sehr streng =(


    ach ja und schau dir den §17 des Waffengesetzes an (verbotene Waffen, kann sehr hilfreich sein)
    findest auf http://www.polizei.at



    lg
    max

  • Wenn sich die Fa. nach Österreich ausbreiten will sollte diese auch für die nötige Schulung sorgen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

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