Kündigungen

  • Hallo zusammen,


    sorry, wenn ich gleich zu Beginn einen Thread eröffne und auch irgendwo, wo er vielleicht nicht hin gehört. Die Mods können ihn ja verschieben.


    Wenn ein Dienstleister einen großen Auftrag verliert (neue Ausschreibung, anderer Anbieter wurde genommen) und den Mitarbeitern wurde gekündigt, sind diese anfechtbar?


    Das war es eigentlich schon.

  • @
    Kündigungen im Zusammenhang mit der Auftragslage gibt es überall in der Wirtschaft
    Warum soll zB eine Firma auch das komplette GUW Team, incl. GVA "rumsitzen" lassen, wenn der Auftrag futsch ist?


    Eine Umsetzung der jüngeren Kollegen, und Ruhestandsregelungen für die älteren MA sind natürlich der bessere Weg. Aber dazu muß in anderen Bereichen der Fa. genügend Futter da sein...


    Sollte der betroffene Kollege aber über einen langen Zeitraum nur in einem Objekt geschafft haben, was nun weggebrochen ist, kann mE keine Klage helfen....


    Die §§ des BetrVerfGes hinsichtlich betrieblicher Regel gelten auch für den AG...


    Bei uns wurde aber für die meisten Kollegen über Änderungskündigungen eine Lösung gefunden.
    Aber wie geschrieben.... Futter muß da sein

  • Zitat von Faultier

    @



    Sollte der betroffene Kollege aber über einen langen Zeitraum nur in einem Objekt geschafft haben, was nun weggebrochen ist, kann mE keine Klage helfen....


    Danke für die fixe Antwort. Der Auszug aus deinem Post führte ich an, weil ich den nicht recht verstehe. Du schreibst, allgemein könnte es möglich sein, aber wenn einer über längere Zeit in einem Objekt tätig war, siehst du die Möglichkeit eher weniger. Warum? Würdest du mir das bitte noch kurz erläutern? Danke.


    Ja, ich bin weit über 10 Jahre in einer Firma und nur in diesem Objekt tätig.

  • @
    ...
    Beispiel:
    Objekt mit SZ, Pforte & Streife...
    MA mit IHK - und auch Bezahlung nach IHK - Tarif
    Bei Wegbruch des Auftrages, ohne jetzt auf Dir evtl. zustehende Übergangsreglungen (Lohn) einzugehen, gibt es mE vier Möglichkeiten


    Der AG setzt Dich zu gleichen Konditionen an anderer Stelle ein, gut aber eher nicht die Praxis
    Der AG bietet Dir eine Änderungskündigung an, zB FSD, anderes Objekt, aber nur einfacher Sep - Lohn und Du kannst zu anderen Konditionen arbeiten schlecht, aber wenigstens nicht die Straße
    Der AG setzt Dich vor die Tür,... weil nix anderes da ist ....ganz schlecht....
    Variante vier könnte aber auch sein, und da hast Du eine Chance bei Gericht, das der AG Dich/Euch hätte problemlos in ein anderes Objekt oder in einen anderen Job setzen können, das aber unterlässt, Ihr die Straße geboten kommt, und neue, förderungsfähige Leute zB von der Agentur genommen werden....


    Habt Ihr eigentlich einen BR? Solche Probleme gehören da nämlich ganz oben auf die Tagesordnung!!!
    Und vor allem, der BR muß zustimmen/ablehnen....



    Wie oben geschrieben... finanzielle Übergangsreglungen sind von mir aussen vor gelassen


    Im Fred hatten wir das Thema....kann der Auftraggeber einen Personalwechsel verlangen.... diskutiert.
    Dort trifft das ja auch zu....


    Wir haben das Thema bei uns auch gerade....
    Liegt aber am MA selber, der manchmal zu blöd ist ein Loch in den Schnee zu pinkeln, und mehrere Chancen bekommen hatte...

  • @
    Sicher, Kohle ist fällig... wenn Variante 1 nicht greift


    Aber guck: "Wie oben geschrieben... finanzielle Übergangsreglungen sind von mir aussen vor gelassen"

  • Hallo Kollegen,


    das Meiste ist ja schon gesagt/geschrieben worden.


    Nur eines fehlt mir noch:


    1. Die Kündigung muß sozial ausgewogen sein.
    Sprich, es müssen Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Umsetzungsmöglichkeiten im Betrieb geprüft
    worden sein.


    2. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht hat dann am ehesten Erfolg, wenn dies nachvollziehbar nicht der Fall war.



    Ruhige Schicht



    hmoerser

  • Bei hmoersers Post fällt mir noch eine Frage ein (Stichwort Familienstand):


    Zählt zum Familienstand auch, dass die Frau schwanger ist? Ist in der Firma bereits bekannt. Zum Zeitpunkt der (vermutlichen!!) Kündigung wird sie noch nicht geboren haben.


    ;-)

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