Doorman beim Juwelier mit Schusswaffe......

    • Erster Beitrag

    .......!


    Mich würde einmal interessieren was Ihr davon haltet ?


    Ich bin grundsätzlich in unserem Gewerbe gegen Schusswaffen, außer in den Bereichen, wo es notwendig ist (militärische Einrichtungen, GWT, Kernkraftwerke).
    Ich habe erst vor kurzem in Bremen wieder ein Unternehmen gesehen, deren Mitarbeiter vor dem Juwelier mit Schusswaffe stehen und diese öffentlich zur Schau tragen.
    Ich glaube kaum, dass die Mitarbeiter im Ernstfall von der Schusswaffe Gebrauch machen würden, wenn organisierte Banden, die überwiegend schwer bewaffnet sind (Beispiel Düsseldorf), den Juwelier überfallen würden. Viel mehr würden sie bei einem bewaffneten Überfall, sich ganz still verhalten und gar nichts machen. Zudem wären durch den Gebrauch der Schusswaffe Zivilisten gefährdet, die sich in der Fussgängerzone bewegen, die zudem sehr stark frequentiert ist.
    In meinen Augen wäre dort ein unbewaffneter Doorman (evtl. mit ASP oder Pfefferspray) angebrachter also solche, die die Waffen in der Öffentlichkeit zur Schau tragen.
    Ich kann mich noch daran erinnern, dass bei den von mir angesprochenen Juwelieren zuvor ein anderes Unternehmen tätig war, deren Mitarbeiter im Anzug innerhalb des Ladens standen und wenn überhaupt verdeckt ihre Waffe (Schulterhalfter) trugen und nicht wie die jetzigen in allerbester Bundeswehr Manier ihre Hosen trugen (Hose umgekrempelt, so dass man die Kampfstiefel sieht) und dann teilweise noch mit Sonnenbrille und Basecap!

  • Hallo und Guten Abend nochmal !


    @ IPSS :


    Hallo Mike !


    Wenn ich Deinen letzten Beitrag so lese, dann habe ich die Befürchtung, dass Du immer noch den Denkfehler begehst, das Tragen einer Waffe sei eine Abschreckung.
    Dem ist nicht so !


    Überlege doch mal, Du schreibst selbst, dass ein Kollege von Dir nach einem Überfall den Job an den Nagel gehängt hat.
    Dann frage ihn oder auch Dich selbst doch mal, was das Tragen einer Waffe damals also gebracht hat ?!


    Somit ist doch die Aussage von THULE vollkommen richtig, dass das Tragen von Waffen doch meistens dann erforderlich wird, wenn die Versicherer das unbedingt verlangen.
    Es geht also hier doch nicht um die Ausblidung.


    Ich gehe sogar soweit und behaupte, dass hier in Deutschland (und nicht nur hier) im Bereich PS noch nicht mal eine Schusswaffe erforderlich ist !!!


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Zitat von turbonix

    hallo
    wir bekommen immer mehr der = guten = amizustände.wenn es knallt ist der wachmann tot.
    ist der ganove hin,hat der wachmann auch den schwarzen peter.im grunde ist das system
    ganz einfach,den letzten beissen die hunde.
    mfg
    turbonix


    wieso soll er der schwarze Peter sein ? Wenn mich einer mit einer Waffe bedroht dann schieße ich ! Und mir kann keiner ans Bein pissen. Da hier der Entschuldigte Notstand greift.

  • thule
    sniper050


    um es nocheinmal klar zu sagen. die wichtigste "waffe" ist unser verstand, deshalb ist eine fundierte psychologische ausbildung sowie verhaltenstraining das a&o. als angestellter, hast du keinen einfluß drauf, welche variante gewählt wird. ob ein dienst bewaffnet oder unbewaffnet durchgeführt wird hängt von der gefährdung ab. was die abschreckende wirkung betrifft "ein bewaffneter wachmann hat eine objektiv abschreckendere wirkung" und auf diese wirkung wird sich meist verlassen. der kollege von mir war in zivil, währe er in dienstkleidung gewesen, währe dies villeicht nicht passiert. die waffe, ist das aller letzte mittel der verteidigung und je besser du ausgebildet bist, desto mehr alternativen hast du. eine gute planung sowie vorrausschauende denkweise, darauf kommt es letzendlich an.


    gruß


    mike

  • Hallo !


    @IPSS


    Sicherlich ist der Verstand unser wichtigstes Instrument !


    Gerade deshalb sollte sich jeder darüber im klaren sein, was das Tragen einer Waffe bedeutet.


    Und deshalb sollte sich auch jeder MA, der bei einem SDL arbeitet, darüber im klaren sein, dass er als allerletzter Entscheider darüber bestimmt, ob er eine Waffe trägt oder nicht. Er trägt nämlich die volle Verantwortung für sein Handeln.


    Ich sage mal ohne Übertreibung, dass ich bzgl. Waffenwesen und allem was dazu gehört (Psychologie usw.) sehr gut ausgebildet bin und reichlich Erfahrung besitze.
    Daher stelle ich mal die Beahuptung in den Raum, dass es vielleicht sogar gut war, dass dein Kollege in zivil war.
    Könnte ja auch sein, dass er als Uniformträger nun tot wäre, oder ?!


    Wenn Du das Argument "vorausschauende Planung" richtig umsetzt, dann denke ich, kommst Du auch zu der Ansicht, dass man in nur ganz wenigen Fällen wirklich ein Waffe braucht.


    Viele grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • sniper050


    "Wenn Du das Argument "vorausschauende Planung" richtig umsetzt, dann denke ich, kommst Du auch zu der Ansicht, dass man in nur ganz wenigen Fällen wirklich ein Waffe braucht."



    gebe ich dir vollkommen recht!

  • Zitat

    Wenn mich einer mit einer Waffe bedroht dann schieße ich !


    easmax


    wenn dir dein Leben auch nur einen Pfifferling wert ist...



    ...dann lässt du deine Schusswaffe in diesem Moment lieber stecken, oder ziehst sie ganz vorsichtig mit 2 Fingern am Griffstück aus dem Holster und legst sie auf den Boden.


    Was willst du denn ausrichten, wenn jemand eine Schusswaffe auf dich richtet? John Wayne spielen? So schnell kannst du gar nicht ziehen. Bedenke: Dein Gegner ist im Vorteil, er hat die Waffe bereits im Anschlag, und zwar auf dich. Er muss nur noch den Finger krumm machen.



    Wozu Schusswaffen?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Waffen werden meisst von den Versicherern und den Auflagen der Behörde vorgeschrieben und genehmigt. Sichtbare Waffen dienen in erster Linie als Abschreckung für einen Gelegenheitstäter, siehe G+W. Profis werden so vorgehen, das man eh keine Chence hat, aber Profis erkennt man auch recht schnell und die wollen auch nichts von Dir persönlich.
    Verdeckte Waffen mit unauffälligen Personen sind eine andere Baustelle, wie nur Abschreckung.


    Klar kann ein Juwelier einen WS beantragen und bekommen, aber in seiner Hütte selber braucht er weder einen WS, noch eine WBK.


    Schreckschuss ist Blödsinn und auch verboten.

  • Zitat

    Klar kann ein Juwelier einen WS beantragen und bekommen, aber in seiner Hütte selber braucht er weder einen WS, noch eine WBK


    Zustimmung was den Waffenschein angeht, solange der Mensch (egal ob nun Juwelier oder Bauarbeiter) innerhalb seines befriedeten Besitztums wie Wohnung, Haus mit Grundstück oder eben auch Ladengeschäft die Waffe entweder führt oder in der Schublade griffbereit liegen hat.


    Aber eine Waffenbesitzkarte braucht er trotzdem...

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Braucht er nicht in einem befriedeten Besitztum mit Duldung des Besitzers des Besitztums, sowie der Waffe, falls es nicht seine eigene ist. Streitthema wäre höchstens die Waffensachkunde.

  • Klaus, kannst du für deine Auffassung auch eine Rechtsgrundlage liefern?


    Nach meinem Wissen braucht man auf jeden Fall eine WBK...

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Und warum braucht dann auch der Erbe, der die alte Luger seines Großvaters erbt und die Waffe nirgends anders mit hin nimmt, sondern nur zuhause (innerhalb seines befriedeten Grunds) aufbewahrt, eine WBK?


    Ich fragte nach der Rechtsgrundlage, die deine Theorie stützt...

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    Mike Lowrey - Bad Boys


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    2 Mal editiert, zuletzt von guardian_bw ()

  • Zitat

    Weil er EIgentümer sein will und nicht Besitzer


    Aha.


    Wenn also der Juwelier kein Eigentümer der Waffe ist, braucht er keine WBK.
    Aber irgendjemand braucht die WBK für die Waffe, ist logisch, oder?


    In deinem Konstrukt ist also nicht der Juwelier Eigentümer, sondern irgendjemand anderes?

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  • Klaus, die Rechtsgrundlage für deine (sorry) eigentümliche Auffassung kannst du nicht liefern?

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    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo und Guten Tag !


    Klaus :


    Deine Aussage, dass ein Juwelier in seinem eigenen Geschäft für die Schusswaffe KEINE !!!! WBK oder WS braucht,
    kann ich so nicht zustimmen.


    Gem. § 10 WaffG braucht er für Besitz und Eigentum eine Erlaubnis der Behörde ( nämlich WBK).
    Ohne WBK könnte er die Waffe, die er haben möchte, überhaupt nicht erwerben.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Für Eigentum, nicht für den Besitz.
    Waffenträger irgendwelcher Firmen oder Behörden sind auch nur Besitzer, nicht aber Eigentümer. Ebensowenig wie Leute, die sich amSchiessstand Waffen ausleihen.

  • Hallo !


    Klaus :


    Als Besitzer ist das richtig. Aber wer ist dann gem. Deines obigen Eintrages Eigentümer ?


    Zum weiteren hattest Du oben (09.37 h) auch davon geschrieben, dass er Eigentümer sein will und nicht Besitzer.


    Aber sei's drum, zum eigentlichen Thema ist es richtig, dass in manchen Bereich die Schusswaffe schon zum Alltag gehört (GWT).
    Aber gerade da gibt es auch genügend Negativbeispiele hinsichtlich des Tragens von Schusswaffen.
    Beispielsweise ein SicherheitsMA trotz Tragens einer Waffe erschossen oder
    SicherheitsMA erschiesst Täter, der "nur" eine Schreckschusswaffe trug.


    Ich gehe im zweiten Fall nicht von der Rechtmässigkeit aus, sondern von den eigenen, inneren emotionalen Verhältnissen, die im Nachhinein auf den SicherheitsMA einwirken.
    Und auch wenn hier noch so viele auf den "Putz" hauen, es ist sicher, dass die Gedanken kommen, denn so kaltblütig sind hier im Forum die wenigstens (wenn überhaupt einer) , auch wenn sie immer so tun.


    Von daher plädiere ich auch im GWT Bereich (und nicht nur da) für ein Nein zu Schusswaffen.
    Es sind nur Geldbeträge, nur Schmuck oder sonst was, die es zu bewachen gilt !!!


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Der eigentümer der waffe benötigt die entsprechende erlaubnis. der ws befugt den inhaber (und nur den) zum führen der waffe ausserhalb befriedten besitztums. die schußwaffe kann also innerhalb des besitztums an dritte weitergegeben werden. ich denke aber das ein ladengeschäft zum hausrechtsbereich mit tatsächlich öffentlichem verkehr gehört. das überlassen der schußwaffe an einen nicht berechtigten würde also wieder zu führen.

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