Doorman beim Juwelier mit Schusswaffe......

    • Erster Beitrag

    .......!


    Mich würde einmal interessieren was Ihr davon haltet ?


    Ich bin grundsätzlich in unserem Gewerbe gegen Schusswaffen, außer in den Bereichen, wo es notwendig ist (militärische Einrichtungen, GWT, Kernkraftwerke).
    Ich habe erst vor kurzem in Bremen wieder ein Unternehmen gesehen, deren Mitarbeiter vor dem Juwelier mit Schusswaffe stehen und diese öffentlich zur Schau tragen.
    Ich glaube kaum, dass die Mitarbeiter im Ernstfall von der Schusswaffe Gebrauch machen würden, wenn organisierte Banden, die überwiegend schwer bewaffnet sind (Beispiel Düsseldorf), den Juwelier überfallen würden. Viel mehr würden sie bei einem bewaffneten Überfall, sich ganz still verhalten und gar nichts machen. Zudem wären durch den Gebrauch der Schusswaffe Zivilisten gefährdet, die sich in der Fussgängerzone bewegen, die zudem sehr stark frequentiert ist.
    In meinen Augen wäre dort ein unbewaffneter Doorman (evtl. mit ASP oder Pfefferspray) angebrachter also solche, die die Waffen in der Öffentlichkeit zur Schau tragen.
    Ich kann mich noch daran erinnern, dass bei den von mir angesprochenen Juwelieren zuvor ein anderes Unternehmen tätig war, deren Mitarbeiter im Anzug innerhalb des Ladens standen und wenn überhaupt verdeckt ihre Waffe (Schulterhalfter) trugen und nicht wie die jetzigen in allerbester Bundeswehr Manier ihre Hosen trugen (Hose umgekrempelt, so dass man die Kampfstiefel sieht) und dann teilweise noch mit Sonnenbrille und Basecap!

  • Diese Pannen findet man auch bei den Behördlichen Waffenträgern.
    Waffen im Sicherheitsgewerbe sind recht rar gesäat. Zum Glück haben wir hier nicht die Kriminalität, die eine derartige Aufrüstung erfordert!
    Aber bei gewissen Werten, egal ob Menschen oder Material, ist ein besser Schutz erforderlich und dieses wird nach einer Risikoanalyse passieren,sowie nach den Vorgaben der Versicherer. Das sich hin und wieder Stümper finden, heisst noch lange nicht, das alle Waffentragenden, oder auch nicht, Sicherheitsleute es sind.
    Klar weiss auch ich, das nicht alle Waffenträger eine Gefahr sind, aber gegen wen soll der uniformierte Mann mit seiner Waffe denn Schützen? Sicherlich nicht vor Professionellen Tätern, sondern wie beim G+W vor spontanen Tätern.


    Bleiben wir beim Juwelier, der alleine, oder mit einem Angestellten im Laden ist. Passenderweise hat er als Sportschütze eine WBK. Da das Ordnungsamt nicht mitspielt, hat er keinen Waffenschein, wie die meissten. Er hat Angst vor einem Überfall, aber sein Laden wirft nicht genug ab, um einen Sicherheitsdienst mit Waffe stundenlang nichtstuend rumstehen zu lassen. Die Versicherung fordert es auch nicht. Also was kann er tun?
    Entweder gar nichts, vertrauend auf seine gute Technik, CS-Gas in der Hosentasche, Schreckschusspistole im Gürtel, Baseballschläger unter dem Tresen,oder er hat seine Sportwaffe bei sich. Da man es sofort im Anzug sieht, hat er sie im Holster zwischen seinen Speckrollen versenkt, oder passenderweise unter der Kasse neben dem Alarmschalter. Selbstverständlich müssen Waffen gegen Entwendung sicher aufbewahrt werden, aber es geben auch Leute, die schlafen mit der Waffe unter dem Kopfkissen...
    In seinem eigenen befriedeten Besitztum darf er sie selbstverständlich Führen, wie jeder andere Bürger auch. In (s)einem befriedeten Besitztum darf er sie auch einen anderen Führen lassen, oder sich eine ausleihen.


    Alles konform mit dem Waffengesetz!

  • KLaus,


    um auf deine Behauptung zurückzukommen, der Juwelier benötige keine WBK, sofern er nur Besitzer sei.


    Nun: Wenn der Inhaber des Geschäfts (=Juwelier) eine Waffe innerhalb des Ladens führen will, wer ist der Eigentümer der Waffe? Wenn du es noch genauer haben willst: Er arbeitet alleine, ohne Angestellten.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo,



    warum schaust du nicht einfach hier:

    Zitat

    Waffengesetz


    § 10 Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen


    (1) Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen wird durch eine Waffenbesitzkarte oder durch Eintragung in eine bereits vorhandene Waffenbesitzkarte erteilt. Für die Erteilung einer Erlaubnis für Schusswaffen sind Art, Anzahl und Kaliber der Schusswaffen anzugeben. Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines Jahres, die Erlaubnis zum Besitz wird in der Regel unbefristet erteilt. Wer eine Waffe auf Grund einer Erlaubnis nach Satz 1 erwirbt, hat binnen zwei Wochen der zuständigen Behörde unter Benennung von Name und Anschrift des Überlassenden den Erwerb schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte zur Eintragung des Erwerbs vorzulegen.


    Man achte bitte auf das kleine und zwischen Erwerb und Besitz..........

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Würde ich der Argumentation von Klaus folgen würde könnte ich ja mit WBK eine Waffe besorgen und sie dann irgend jemandem in seinem befriedetem
    Grund, zuhause also, zum Besitz geben ???


    Nö, oder ??

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Hallo Landgraf,



    Zitat


    Würde ich der Argumentation von Klaus folgen würde könnte ich ja mit WBK eine Waffe besorgen und sie dann irgend jemandem in seinem befriedetem
    Grund, zuhause also, zum Besitz geben ???


    NUR unter der Voraussetzung,das dieser jemand dein Angestellter oder sonst Verpflichteter ist und dieser von dir genaue Anweisungen
    für das Führen und den Gebrauch der Waffe erhalten hat und du dieses auch laufend kontrollierst.



    mfg

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  • Hi Frank,


    definier mir doch bitte mal Verpflichteter in diesem Zusammenhang.


    Ich hab bei Schusswaffenberechtigungen im privaten Sektor sowas vomn keine Ahnung aber der geschilderte Ablauf macht mich etwas "wuschig"...


    Wenn ich mir so ansehe was im Bekanntenkreis so für Aufwand mit der Verwahrung der Waffen getrieben wird mag ich der "Weiterreichen ist OK" Argumentation irgendwie nicht folgen....


    Gruss L.

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  • Hallo Landgraf,


    das ist auch nicht für den "Privaten" Bereich gedacht...........


    Wie der Gesetzestext ja schon vorgibt,muss es sich um einen Arbeitnehmer (bzw.um einen sonstigen Verpflichteten) handeln.


    Zur Definition "Verpflichteter" .....:-) Na du bist ja zum B. Beamter :-) also kein "Klassischer Arbeitnehmer".......gleichwohl
    aber verpflichtet,die Weisungen deines Dienstherren auszuführen......
    Sowas gibt es auch im Privaten Bereich.....wird zwar immer seltener.....


    Die "Weitergabe" der Waffe ist auch nur unter dieser Voraussetzung und der Meldung an die Genehmigungsbehörde
    zulässig.


    Neben den Sicherheitsfirmen wurde dieses Verfahren hauptsächlich von Geldinstituten genutzt.
    Die letztgenannten nutzen dieses mittlerweile aber kaum noch,weil ihnen das ganze Verfahren zu teuer ist....



    mfg

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  • Merci.....muss dem der seine Waffe immer aus dem reichhaltigem Fundus des Landes entnehmen durfte ja mal erklärt werden :wink:

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  • servus erst mal,


    also man sollte doch erst mal unterscheiden: Waffensachkunde, WBK, Waffenschein; gewerblicher Waffenschein


    Waffensachkunde: benötigt jeder, der beabsichtigt die WBK zu beantragen, oder im Wach und Sicherheitsgewerbe eine Waffe im Dienst führen will, wenn die Firma/Inhaber im Besitz eines gewerblichen Waffenscheins sind und der Auftrag vorher mit den örtlichen Ordnungsbehörden abgesprochen und genehmigt ist!


    WBK: wird zum erwerb und zum Tranport einer Schusswaffe benötigt. Ein führen in der Öffentlichkeit ist mit der WBK nicht erlaubt.


    Waffenschein: ermöglicht in Verbindung mit der WBK das führen einer Waffe in der Öffentlichkeit, diese Berechtigung ist eine absolute Ausnahme und es muss ein Bedürfnis nachgewiesen werden was fast unmöglich ist.


    gewerblicher Waffenschein: wird vom Unternehmen beantrag, Mitarbeiter die die Waffensachkunde haben und den behördlichen Anforderungen entsprechen(keine Vorstrafen, zuverlässigkeit etc.)und von diesen überprüft sind, dürfen im Rahmen Ihrer Tätigkeit(und nur Sofern eine Genehmigung der zuständigen Ordnungsbehörden vorliegt)eine vom Unternehmen gestellte Waffe im Dienst tragen. (Bei dienstbeginn Empfang der Waffe, bei Dienstende abgeben) Das Führen einer Schusswaffe im öffentlichen Raum wie hier beschrieben, ist meines Erachtens rechtlich nicht abgedeckt.

  • Hallo Ricon,



    Zitat

    Das Führen einer Schusswaffe im öffentlichen Raum wie hier beschrieben, ist meines Erachtens rechtlich nicht abgedeckt.


    Das ist sehr wohl möglich,wenn der Auftraggeber es will und ein enstprechendes Gefährdungspotential vorliegt (oder "Vitamin B"...:-) ).


    So wurde zum B. bei einem nahmhaften deutschen Konzern aus den Hundeführern (weil die Hunde dem Konzern nämlich zu teuer waren),die
    bewaffnete Außenrevision.Nun drehen tagtäglich 2 Außenrevisoren mit ihren "Wummen" (und nicht zu vergessen mit dem Behördlichen Segen des Ordnungsamtes und des PP ) die Runden um den "Protzpalast" in der City......




    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • hi Frank,


    habe gerade mit einem Anwalt gesprochen(ne hab nicht extra angerufen, aber wenn ich so wie so mit dem qutschen muss und Geld auf den Tisch des Hauses packen muss...) also er meinte, dass der Herr Juwelier doch sehr viel Vitamin B haben muss. Innerhalb des Ladens kann man sich drüber unterhalten, aber ausserhalb und dann auch noch "frei umhergehend" da gibts ein grosses geht nicht für von ihm. meinte wenn sich einer bei der Ordnungsbehörde beschwert, sind die jungs weg...so weit seine Aussage.....Anwälte sind zwar nicht unfehlbar, aber der Gute hat sich auf Verwaltungsrecht spezialisiert....ist also einer der sich auskennen sollte.....

  • Fakt ist, die Herren stehen zu 90 % oder mehr, vor dem Laden und dann auch nicht die meisste Zeit im Eingangsbereich, sondern vor der Schaufensterscheibe, des Juweliers bzw. laufen davor auf und ab. Innerhalb des Geschäfts stehen sie nur sehr selten.


    Die Genehmigung für das Tragen einer Waffe haben sie, weiss allerdings nicht, ob das auf die Geschäftsräume des Juweliers beschränkt ist oder auch unmittelbar davor gültig ist.


    Ob, die Jungs bei einer Beschwerde weg sind, steht auf einem anderen Stern, vielleicht ja dann auch nur deren Ballermänner.


    Wer da nun steht, ist mir auch egal, ich find die Art und weise, wie sich das jetzige unternehmen dort präsentiert nicht gut und die Schusswaffe, halte ich aus den angegebenen Gründen für überflüssig.


    Ich zumindest möchte mir nicht Tag ein, Tag aus die Beine in den Bauch stehen und schon gar nicht bei denen, da dort nur Teilzeitkräfte arbeiten, die ca. 100 Stunden im Monat ihren Lebensunterhalt bestreiten dürfen. den dabei gezahlten Stundenlohn erwähne ich jetzt nicht!

  • ........tja Bezahlung für Waffenträger....da gibts doch eigentlich nen Tarifvertrag, der für alle Unternehmen bindend und verpflichtend ist...aber na, ja.....wir sind ja im sec-bereich, da muckt ja keiner auf und verklagt seinen AG...und so was von mir...ups :roll:

  • In welchem Tarifvertrag soll das stehen, finde in denen aus Bremen und Niedersachsen nichts darüber, sowohl im Lohn- als auch im Manteltarifvertrag nicht. Ist ja auch egal, ich könnte selbst bei 8 € / Std. und 100 Std./Monat nicht davon leben.


    Zuschläge, egal welcher Art, werden meines Wissens nach auch nicht gezahlt! Soll alles im Stundenlohn enthalten sein.. Das weiß ich wiederum aus ganz sicherer Quelle.
    Aber das ist ja nicht mein Prob wenn sich die Mitarbeiter dieses Weltunternehmens (so stellt es sich dar) nicht damit auskennen.

  • ...nun...meine mich dunkel erinnern zu können, dass es für bewaffnete Dienste im Manteltarifvertrag was gibt...bin mir da eigentlich ziemlich sicher....bewaffnet Arbeiten für 8€...ich schmeiss mich weg, wie dumm muss man eigentlich sein? Sorry, aber für die Leute hab ich wirklich nichts übrig.
    Als Arbeitgeber muss man seinen Leuten ab und an wirklich mal was zumuten können, aber für das "Geld" würd ich meine Leuts ja nicht mal aufstehen lassen. :twisted:

  • Hallo Ricon,



    Zitat


    habe gerade mit einem Anwalt gesprochen(ne hab nicht extra angerufen, aber wenn ich so wie so mit dem qutschen muss und Geld auf den Tisch des Hauses packen muss...) also er meinte, dass der Herr Juwelier doch sehr viel Vitamin B haben muss.


    Nicht unbedingt...............
    es gibt da 2 Möglichkeiten....


    a) der Inhaber gehört einer Nationalität an,die nur "Ihren" Familiennamen nennen muß und schon bekommt er ALLES bei deutschen Behörden...


    b) der Juwelier-Laden gehört rechtlich gesehen einer "Holding"...........


    Die Variante zu b) ist übrigens zutreffend.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von ricon

    ...nun...meine mich dunkel erinnern zu können, dass es für bewaffnete Dienste im Manteltarifvertrag was gibt...bin mir da eigentlich ziemlich sicher....bewaffnet Arbeiten für 8€...ich schmeiss mich weg, wie dumm muss man eigentlich sein? Sorry, aber für die Leute hab ich wirklich nichts übrig.
    Als Arbeitgeber muss man seinen Leuten ab und an wirklich mal was zumuten können, aber für das "Geld" würd ich meine Leuts ja nicht mal aufstehen lassen. :twisted:


    Das sehe ich auch so, nur liegt das ja auch am Auftraggeber, der nicht bereit ist mehr zu zahlen und irgendjemand findet sich immer, der sich darauf einlässt.



    Das ist nicht richtig, es handelt sich weder um die Variante a, noch um die Variante b.

  • Zitat von Frank

    a) der Inhaber gehört einer Nationalität an,die nur "Ihren" Familiennamen nennen muß und schon bekommt er ALLES bei deutschen Behörden...



    ...Bitte ?? Ich kenne keine Nationalität die in meiner Behörde irgendetwas besonderes bekommt ??


    Das würde ich gerne näher erläutert wissen !!

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  • .....na ja, evtl. ist ja auch eine "Glaubensrichtung" gemeint. da gibt es dann schon die ein oder andere "Positivauslegung" durch Ordnungsbehörden aus Angst bei einer "Negativbewertung" der "erdfarbenen" politische Richtung zugeordnet zu werden und so ihre Karriere nicht gefährden wollen....da wäre eine solche Entscheidung der Ordnungsbehörden denkbar ...aber selbst unter diesen Umständen nur sehr theoretisch....

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