Personalfreisetzung (Kündigung)

  • Liebe Kollegen


    Aufgrund einer kurzfistig aufgetretenen, betriebsbedingten Situation war ich gezwungen für das WE 40 KW die Personalstärke auf Anweisung des Auftraggebers in allen Schichten zu erhöhen. Ich habe die Mitarbeiter am 04.10.´05 über die Situation im Objekt und die daraus resultierende Mehrarbeit informiert. Ausgenommen von einem MA haben alle anderen MA und ich selbst Ihren Dienst angetreten. Ein Mitarbeiter weigerte sich am Dienst teilzunehmen ( "Mein Wochende ist verplant ). Dieses Verhalten zeigt er nicht zum ersten mal.


    Ich versuche nun ihn so schnell als möglich zu kündigen. Im Notfall mit 14 Tagen Kündigungsfrist - optimal aber fristlos.


    Leider finde ich im Internet nicht die Notwendigen Gesetzestexte oder Formulierungen.


    Kennt jemand von euch die genaue Frist zur Ankündigung von Mehrarbeit und vor allem die Stelle/§ wo es im Arbeitsgesetzt steht?


    P.S. Die beabsichtigte Kündigung hat nichts mit Willkür zu tun. Er hat das selbe Verhalten bereits für den Weihnachts/Silvesterzeitraum angekündigt.

  • Tja das ist eine schwierige Geschichte.


    Maßgebend ist das Arbeitszeitgesetz,
    Grob gesagt 8-10 Stunden täglich
    26 Sonntage im Jahr frei


    Falls Du diesen jenigen kündigst, wirst Du damit rechnen müssen, ihn vorm Arbeitsgericht wiederzusehen.


    Wie groß ist denn Deine Fa. ?

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Kannst ihn diebezüglich nicht einfach so kündigen.
    Decke ihn besser mit Abmahnungen ein. So wirst Du ihn leicht los, ohne das er vor dem Arbeitsgericht gewinnt. Oder hat er zufällig einen Kuli für 60 Cent mitgehen lassen? Fristlose Kündigung ;-)


    Aber verstehen kann ich den MA schon. Wenn ich Frei eingereicht und genehmigt habe, dann muss schon echt was passieren, das ich das frei nicht in Anspruch nehme

  • warum willst du ihn kündigen ?
    er hatt wohl familie und oder schon seit langem was geplant.
    er ist nicht dein leibeigener !
    warum hast du kein verständnis für jemanden der "mal" was vorhat und eben an dem termin nicht kann ???
    es gibt auch noch ein privatleben ....auch im sicherheitsgewerbe!
    wenn du ihn versuchen solltest zu kündigen zerrt er dich vollkommen zu recht vor das arbeitsgericht...und das wirst du mit sicherheit verlieren und auf den kosten sitzen bleiben....und er wir auf wiedereinstellung klagen.
    ...klar ..sagt er immer nein ist der bursche nicht haltbar.... :wink:

  • Um hier antworten zu können, bedarf es noch weiterer Angaben.
    Schick mir mal ´ne PN mit Angaben wie:
    Vorfällen ähnlicher Art mit dem selben AN
    Inhalten aus dem Arbeitsvertrag bezgl. Mehrarbeit etc.
    Beschäftigungszeitraum/-dauer, Probezeit
    Aussagen des AN zu diesem Vorfall
    Abmahnung hierzu erteilt? ja/nein
    Unternehmensgröße (Anzahl der Mitarbeiter etc.)
    u.s.w...


    Grundsätzlich:


    Die Kündigungsfrist eines Arbeitsverhältnisses richtet sich grundsätzlich nach § 622 BGB.
    Hiernach kann das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
    Für ältere Arbeitnehmer verlängert sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit die arbeitgeberseitige Kündigungsfrist nach dem Schema des § 622 Abs. 2 BGB. Zeiten, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres liegen, werden bei der Betriebszugehörigkeit allerdings nicht mitgerechnet.
    Eine Verlängerung der gesetzlichen Kündigungsfristen ist per Einzelarbeitsvertrag oder Tarifvertrag möglich. Eine Verkürzung der Kündigungsfristen ist dagegen nur durch einen Tarifvertrag oder bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen möglich, z.B. Probezeit, Aushilfsarbeitnehmer, Kleinbetriebe.


    btt.


    Den Zeitraum würde ich aus dem Stehgreif auch nicht benennen können, ich kann aber mal suchen, ob ich etwas finde.
    Persönlich würde ich aber sagen, dass Mehrarbeit sehr kurzfristig erfolgen kann - dazu reicht die plötzliche Krankheit eines Kollegen. Somit wird die Schicht des Kollegen automatisch länger.


    Selbst gebuchter Urlaub ist mittlerweile kein Grund mehr, sofern ich meinem Arbeitnehmer die entstehenden Kosten ersetze und einen Ausgleichstermin anstrebe.
    Es hört sich hart an, aber das Unternehmenswohl (vielleicht etwas falsch ausgedrückt) hat Vorrang und die privaten Interessen müssen leider zurückstehen.


    Somit sehe ich schon eine einzige Stunde als Vorlaufzeit als angemessenen Zeitraum an.


    Somit auf jeden Fall abmahnen, denn dieses Verhalten ist unterste Schublade.



    Zur Info an andere User:
    Dieser Beitrag wird/wurde nicht im "Chef"-Bereich behandelt.
    Ich hoffe, dass der bis jetzt bestehende Unmut über diese Regelung damit eingedämmt werden konnte.

  • andreas


    Ich bin selbst lang genug Angestellter gewesen als das ich die Realität zu privaten Belangen verloren hätte.
    Dies ist aber ein grundsätzliches Problem dieses Kollegen.


    -Provokantes, durchgehendes Verstoßen gegen die Anordnung zur Dienstkleidung.
    -Mangelnde Sauberkeit
    -eigenmächtiege Rundgänge zu privaten Zwecken
    -Privater CD-Verkauf (Raubkopien) im Objekt
    -ANSCHREIEN des Vorgesetzten (im Beisein der Kollegen)


    Ich habe ihn darauf hingewiesen, daß wir ALLE zum Jahreswechsel arbeiten, ihm aber freigestellt, ob er Weihnachten oder Silvester arbeiten will. Im Gegenzug dafür habe ich ihm das andere Fest frei garantiert.


    Er erwartet seine Kündigung wegen seines angeküngtin Verhaltens zum Thema Weihnachten zum 1.12.05 und provuziert wo er kann ( wie er es im Ümbrigen in der lertzten Fa. auch gemacht hat)


    Wenn ich seine familiäre Situation ( Sohn, 2J ) nicht regelmäßig bedacht hätte, hätte er die ersten drei Monate nicht überstanden.


    Aber vielleicht hast du einen Lösungsvorschlag für mich wie ich den anderen Familienvätern seine Sonderbehandlung erklären kann?


    (Ist nicht böse gemeint. Das hättest aber mal genauer fragen können bevor du mich als Sklaventreiber hinstellst)

  • Hallo Leute,


    hm, sollten die Anschuldigungen so zu belegen sein, wie A&O sie geschildert hat, wäre eine Kündigung sowohl wegen des Verkaufs von (da illegale Raubkopien) CDs, wie auch wegen des "Anschreiens eines Vorgesetzten" ( da genügt meines Wissens schon eine massive Beleidigng) IMHO recht problemlos durchzusetzen, letzteres vermutlich sogar fristlos (so der Vorfall nicht schon mehr als zwei Wochen zurückliegt, das ist glaub ich die Frist innnerhalb derer man nach einem Vorfall noch eine fristlose Kündigung aussprechen kann, korrigiert mich, falls sich das mittlerweile geändert hat).


    Eine Abmahnung. weil jemand seine Freizeit nicht bedingungslos nach den Wünschen des Arbeitgebers richten will könnte ich mich nicht erinnern, davon schonmal was gehört zu haben. Da müsste man vermutlich den Arbeitsvertrag und die gesamte Gestaltung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen, aber dafür sind Gerichte ja auch da. :)
    Übrigens ist auch der Abbruch von Urlaub nur von einem Mitarbeiter zu verlangen, wenn gewichtige betriebliche Gründe vorliegen. Sollte also beispielsweise der Arbeitgeber schlicht nicht genug Personal vorhalten, um urlaubende Mitarbeiter zu vertreten, wäre dies schlicht ein Problem des Arbeitgebers, das in der gängigen Rechtsprechung, so wie ich sie in den letzten Jahren mitbekommen habe, nicht dazu berechtigen würde den AN zurückzuholen. Aber das sind auch so Geschichten, die oft von Richter zu Richter unterschiedlich entschieden werden können.
    Just my food for thoughts. :)


    Gruß
    Bigblock

    Hüte Dich vor dem Zorn eines sanftmütigen Mannes.

  • Zitat von A&O

    andreas
    Dies ist aber ein grundsätzliches Problem dieses Kollegen.


    -Provokantes, durchgehendes Verstoßen gegen die Anordnung zur Dienstkleidung.
    -Mangelnde Sauberkeit
    -eigenmächtiege Rundgänge zu privaten Zwecken


    Wären schon Gründe für eine Abmahnung, falls er anschließend sein Verhalten nicht ändert, kannst Du ihn verhaltensbedingt kündigen


    Zitat von A&O

    andreas


    -Privater CD-Verkauf (Raubkopien) im Objekt
    -ANSCHREIEN des Vorgesetzten (im Beisein der Kollegen)


    Welchen Inhalt hat denn die "Anschreierei des Vorgesetzten"?
    Ich habe mal von einem Urteil eines LAG gelesen wonach die Bezeichnung "Sklaventreiber" während einer Betriebsversammlung, über den Vorgesetzten, ein Grund zur fristlosen Kündigung ist (Beleidigung)


    Zitat von A&O

    andreas
    Aber vielleicht hast du einen Lösungsvorschlag für mich wie ich den anderen Familienvätern seine Sonderbehandlung erklären kann?


    Du solltest diese "Sonderbehandlung" beenden, ansonsten verschlechtert sich das Betriebsklima drastisch, weil dann jeder meint, etwas besonderes zu sein und irgendwelche Ansprüche geltend machen kann.
    Verstehe mich nicht falsch, man kann seinen Leuten schon mal entgegen kommen aber nur dann wenn sie Dir auch "entgegenkommen"

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • @ S.L.


    genau!
    GEBEN & NEHMEN!
    dann läuft es am besten! es gibt immer mal rosinen zu verteilen und ebenso rostige nägel. und wenn man es als cheffe schafft, möglichst viele mitarbeiter unter den einen hut zu bekommen, wird von der seite auch die bereitschaft zurückkommen, mal in den sauren apfel zu beißen.
    die helden, die glauben sie hätten den rosinenanspruch per se bekommen halt solange den schrott bis sie es mal kapieren, oder werden selbst aussortiert- gerad wenn sie wie hier das betriebsklima gefährden!


    schieß ihn ab- er will doch selbst nicht mehr!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • sorry, wusste ja nicht alles....
    so wie es sussieht hätte ich den an deiner stelle schon längst mit abmahnungen eingedeckt, daß ihm schlecht geworden wäre.
    ist auch ein feiner zug von dir sich auszusuchen, ob man weihnachten oder silvester arbeiten möchte......mich fragt da keiner.
    schmeiss den typen so schell wie möglich raus, ....
    wenn er aber schon in der probezeit so rumgemacht hat, warum hast du ihn behalten ?

  • [quote='A&O']andreas


    ...


    Wenn ich seine familiäre Situation ( Sohn, 2J ) nicht regelmäßig bedacht hätte, hätte er die ersten drei Monate nicht überstanden.


    ...
    quote]


    das nächste mal, denk nicht drüber nach sondern glaub an dein gefühl und was für deine firma besser ist.


    denn so einer, kann dir alles kaputt machen.


    hab auch schon einige gehen sehen :wink:

  • Hallo zusammen,


    ich bin der Neue und komme nun öfters! :shock:


    Das ist ein grundsätzliches Problem im Wachgewerbe! Die Mitarbeiter wissen alle Ihre Rechte, jedoch nicht ihre Pflichten.


    Es gibt eine Möglichkeit wie du den Kollegen wieder zu Vernunft bringen kannst. Wie wir alle wissen, verdienen wir im Wachgewerbe unser Geld nur über die Stunden! Wenn du deinen nächsten Dienstplan schreibst, dann gebe dem Kollegen nur 40 Std. / Woche und den Rest verplanst du an die anderen Kollegen. Ziehe diese Maßnahme 2-3 Monate durch und der Kollege wird sich nicht mehr leisten können, weiterhin bei Dir zu arbeiten. Es ist zwar eine drastische Maßnahme, jedoch kann er Dir vor dem Arbeitsgericht nichts, da du einen Vollzeitmitarbeiter nur garantiere 40 Stunden die Woche am arbeiten halten musst.


    Jedoch ist natürlich ein "vernünftiges Gespräch" immer vor zu ziehen!!!


    Mach ihm klar, dass Ihr alle ein Team seit & das heisst "GEBEN & NEHMEN"


    Es wäre aber Nett, wenn u uns auf dem laufenden halten würdest!!!


  • Da liegst Du aber ganz schön falsch.
    lt. § 75 Betr.VG ist jeder Ma "nach Recht und Billigkeit zu behandeln" also jeder ist gleich.
    Wenn Du so verfährst lieferst Du Deinem Gegner noch mehr Munition sich aufzuregen.
    Wenn dann dieser jenige noch erkrankt, hast Du am Ende mehr Kosten am Hals als Dir lieb sein kann.
    Und das Arbeitsgericht bezeichnet so etwas als "Mobbing"

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zitat von A&O

    Liebe Kollegen


    Ein Mitarbeiter weigerte sich am Dienst teilzunehmen ( "Mein Wochende ist verplant ). Dieses Verhalten zeigt er nicht zum ersten mal.


    Er hat doch selber gesagt "Sein Wochenende ist verplant" Als fürsorglicher Chef sorge ich halt dafür, dass er an den Wochenenden mehr mit seiner Familie unternehmen kann :twisted:

  • Zitat von TMG-Security

    Er hat doch selber gesagt "Sein Wochenende ist verplant" Als fürsorglicher Chef sorge ich halt dafür, dass er an den Wochenenden mehr mit seiner Familie unternehmen kann :twisted:


    Was beweist, daß Du von Arbeitsrecht wenig Ahnung hast. :roll:

    Seien wir realistisch, versuchen wir das unmögliche! (Che)

  • Zu diesem Fall muss ich sagen, dass JEDER Mitarbeiter und auch in unserem Gewerbe ein RECHT auf planbare Freizeit hat. Planbar bedeutet in der Regel, dass der Dienstplan 14 Tage im Vorraus vorzuliegen hat.
    Du kannst den Mitarbeiter nur zur Arbeit verdonnern, wenn ein Not- und/oder Ausnahmefall vorliegt.
    Von einem Notfall kann man in diesem Fall nicht sprechen ein Ausnahmefall... scheinbar kommt das in deiner Firma öfter vor, fällt also auch flach.
    Nun, jetzt hast du noch die ganzen anderen Verfehlungen, die sich dein Mitarbeiter da erlaubt hat.
    Ich frage mich ernsthaft warum du ihn nicht SOFORT abgemahnt hast, denn nun hast du ein Probelm. Eine Abmahnung sollte im Zeitlichen Zusammenhand mit den Vorwürfen stehen. Außerdem lese ich zwischen den Zeilen, dass du als Firmeninhaber Kenntniss über die Fehlleistung hattest und nicht eingeschritten bist.
    Wahrscheinlich würdest du es sehr sehr schwer auf dem Arbeitsgericht haben. Letztlich würdest du den Kollegen zwar loswerden aber... :?

  • So - Thema erledigt


    § 626 BGB


    Habe ihn aus dem Objekt genommen und ihn für die Zeit der Kündigungsfrist an verschiedene Türen gestellt. Er hat allerdings zu viel Angst um seine Gesundheit und hat es vorgezogen für den Rest seiner Zeit Urlaub zu nehmen.


    Viele Dank für eur Kommentare


    MfG


    :lol:

  • Neu erstellte Beiträge unterliegen der Moderation und werden erst sichtbar, wenn sie durch einen Moderator geprüft und freigeschaltet wurden.

    Die letzte Antwort auf dieses Thema liegt mehr als 365 Tage zurück. Das Thema ist womöglich bereits veraltet. Bitte erstellen Sie ggf. ein neues Thema.