Detektei ( Aufgaben )

    • Erster Beitrag

    Hallo Forum Freunde,


    Ich betreibe seit einer Längeren zeit ein Gewerbe, was aber nichts mit Detektei zu tun hat.
    Ich war 4 Jahre lang in einen Sicherheitsgewerbe tätig hab aber jetzt das ganze aufgegeben da ich langsam zu alt da für werde.
    Nun habe ich so ne Frage:


    Was darf eine Detektei alles machen?


    Ich habe das Forum nicht durch sucht da ich da zu sehr wenig zeit habe, deshalb frage ich so.


    Vielen dank für eure Antworten.


    MFG
    David

  • Hallo Forum Freunde,


    Ich betreibe seit einer Längeren zeit ein Gewerbe, was aber nichts mit Detektei zu tun hat.
    Ich war 4 Jahre lang in einen Sicherheitsgewerbe tätig hab aber jetzt das ganze aufgegeben da ich langsam zu alt da für werde.
    Nun habe ich so ne Frage:


    Was darf eine Detektei alles machen?


    Ich habe das Forum nicht durch sucht da ich da zu sehr wenig zeit habe, deshalb frage ich so.


    Vielen dank für eure Antworten.


    MFG
    David


    Hallo David,
    bist Du schon weiter gekommen ? Würde mich interessieren. Die Kollegen hier haben ja nicht toll auf Deine Frage geantwortet und sind zum Teil aus dem Ruder gelaufen. Gute Kollegen geben da schon mal eine vernünftige Antwort. Auf diesem Weg habe ich mit ein paar Kollegen im Bundesgebiet eine sehr gute Zusammenarbeit getroffen. Ich habe z.B.einen Auftrag für Hamburg bekommen und den Kollege in Hamburg angrufen und gesagt mach mal !!


    Gruß Rainer

    Es grüßt Euch Haui aus dem schönen Plochingen am Neckar.
    Wir Schwaben können alles ausser hochdeutsch !

  • Hallo Haui


    Rechtliche Grundlagen für die Ausübung des Detektivgewerbes


    1. Rechtliche Grundlagen für den Detektiv


    Jeder deutsche Staatsbürger kann auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland beim zuständigen Gewerbeamt nach § 14 der Gewerbeordnung (Gew0) ein Detektivgewerbe (Detektei, Detektiv) anmelden. Eines weiteren Befähigungsnachweises für diese Gewerbeanmeldung bedarf es nicht.


    Mit Inkrafttreten einer Änderung der Gewerbeordnung am 01. Oktober 1998 hat die zuständige Behörde nach § 38 der GewO jedoch unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder der Gewerbeummeldung nach § 14 die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen.
    Zu diesem Zweck hat der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Abs. 5 zur Vorlage bei der Behörde zu beantragen.
    Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Behörde diese Auskünfte von Amts wegen einzuholen.


    Das Detektivgewerbe gehört nach § 38 GewO zum "Überwachungsbedürftigen Gewerbe". Dies hat zur Folge, daß die Landesregierungen durch Rechtsverordnung für das Detektivgewerbe bestimmen können, in welcher Weise es seine Bücher zu führen und dabei Daten über einzelne Geschäftsvorgänge, Geschäftspartner, Kunden und betroffene Dritte aufzuzeichnen hat.



    2. Rechtliche Grundlagen für den Kaufhausdetektiv


    Der Kaufhausdetektiv gehört gewerberechtlich zum Bewachungsgewerbe. Die Ausübung des Gewerbes eines Kaufhausdetektiven erfordert deshalb eine Gewerbeanmeldung nach § 34 a der GewO.


    Der Gewerbetreibende muß den Nachweis erbringen, daß er die für die Ausübung der Bewachungstätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und daß er eine ausreichende Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Außerdem unterliegt er der Buchführungspflicht einschließlich der Aufzeichnung von Daten über einzelne Geschäftsvorgänge sowie über die Auftraggeber und der Pflicht zur Erteilung von Auskünften.
    Darüber hinaus unterliegt er der Verpflichtung zur Duldung der behördlichen Nachschau. Insoweit kann das Grundrecht des Artikels 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) eingeschränkt werden.


    Mit Inkrafttreten der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung BewachV) vom 07. Dezember 1995 am 01. April 1996 hat der Kaufhausdetektiv zudem ein Unterrichtungsverfahren bei seiner für ihn zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) zu durchlaufen, das für den selbständig Gewerbetreibenden 40 Unterrichtsstunden und für den Mitarbeiter im Bewachungsgewerbe 24 Unterrichtsstunden umfaßt.


    In der Vergangenheit war die Zuordnung der Kaufhausdetektive wiederholt auch Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Diese Frage erscheint zwischenzeitlich aber insoweit endgültig geklärt, als der Bund-Länder-Ausschuß "Gewerberecht" am 12./13. November 1991 beschlossen hat, daß der Kaufhausdetektiv zum Bewachungsgewerbe gehört und die Zuordnung der Kaufhausdetektive zum Bewachungsgewerbe in zwei Grundsatzurteilen bestätigt worden ist, und zwar durch


    a) Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 25. Januar 1982 (Az.: 3 Ob OWi 225/81)
    b) Urteil des Oberlandesgerichts Köln (OLG) vom 22. Januar 1993 (Ss 447/92 (B) - 191 B).
    Vor diesem Hintergrund wird deutlich, daß eine klare gewerberechtliche Trennung zwischen dem Detektiven und dem Kaufhausdetektiven besteht und die beiden Tätigkeitsbereiche somit in keiner Weise miteinander vergleichbar sind.


    Gruss
    Ghostguard

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Hallo ghostguard,
    vielen herzlichen Dank für Deine Belehrung, wenn ich Dich nun nicht gehabt hätte würde ich glatt schwimmen. Ich bin nun seit 22 Jahre in der Branche tätig mir brauchts Du keine Gesetzestexte schreiben. Ich weis was ein Detektiv und ein Kaufhausdetektiv machen darf und was nicht und ich kenne auch die Ländergesetze. Ich habe nur David etwas gefragt wie weit er nun gekommen ist mehr nicht und wenn es interesse hat kann er sich jederzeit bei mir melden vieleicht bringe ich Ihn ja auch mit meine Kollege zusammen die Bundesweit tätigsind. Das nennt sich kollegialität und nicht das herum gezigge was hier im Forum so ab geht.


    Gruß Haue

    Es grüßt Euch Haui aus dem schönen Plochingen am Neckar.
    Wir Schwaben können alles ausser hochdeutsch !


  • Eine klare Antwort auf diese Frage. Hatte nur nicht gesehen dass nicht Du diese gestellt hast.


    Also wenn hier irgendjemand herumzickt, dann doch wohl Du. Und deine blöden Sprüche kannst Du dir sonst wo hinstecken.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker

  • Danke für die Belehrung. Hab das später auch gesehen.


    Muss trotzdem keine blöden Sprüche drücken


    Edit


    @ Wolperdinger


    Ich finde es blöd Komentare zu schreiben und dann zu löschen.

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker


  • @ Ghostguard
    verstehe ich Dich richtig, dass Du Privatermittler abschaffen willst und Ermittlungen in Sachen Lohnfortzahlungsbetrug, Unterhaltsrecht oder Schuldnerermittlungen zukünftig nur noch von Leuten durchgeführt werden sollen die, die Sachkundeprüfung abgelegt haben oder FaSchuSI sind?
    Wenn ja möchte ich Dir da folgendes entgegnen:
    1. Ich bin ausschließlich Privatermittler, auf meiner Gewerbeanmeldung steht: Private Ermittlungen ohne Tätigkeiten gem. § 34 a der GewO und somit genau das, was Du abschaffen möchtest!
    2. Ich habe auch die Sachkundeprüfung weil ich vor einiger Zeit darüber nachgedacht habe auch Sicherheitsdienste anzubieten und was den Bereich private Ermittlungen angeht hat mich die Sachkundeprüfung mal NULL weitergebracht! Zum Glück war ich darauf nicht angewiesen!
    3. Der Lehrplan zur FaSchuSi beinhaltet meines Wissens nach ebenfalls kaum Qualifikationen die für einen Privatermittler wichtig sind - welche das sind kannst Du gerne in meiner Firmenvorstellung nachlesen!
    4. Du beschwerst Dich über Detekteien die Sicherheitsdienste anbieten und damit zu einem schlechten Ruf beitragen... Ich kann Dir alleine im Berliner Raum ein Dutzend Sicherheitsdienste nennen die Ermittlungen anbieten und davon auch keinerlei Ahnung haben!
    5. Die lächerlichen 5000 € Liquiditätsreserve, die ca. 500 € für den Antrag auf Erteilung einer Bewachungserlaubnis, die Sachkundeprüfung und die Haftpflichtversicherung für ca. 1000 € im Jahr, die Du nachweisen mußt um eine Bewachungserlaubnis zu bekommen sind ein Witz im Vergleich zu den Kosten einer professionellen Detektivausrüstung und somit ganz sicher auch KEIN Qualitätsmerkmal.


    Du solltest mal darüber nachdenken, ob Du nicht vielleicht doch in der Lage bist anzuerkennen, dass ein Detektiv und eine Sicherheitskraft zwei verschiedene Paar Schuhe sind und das es auf BEIDEN Seiten nicht nur gute Leute gibt sondern eben auch schwarze Schaafe, bevor Du einer ganzen Berufsgruppe ihre Existenzberechtigung absprichst.


    Und das zu allem überfluß als Moderator im Detektivforum!

    Omne ignotum pro magnifico - aber letztendlich kochen wir doch alle nur mit Wasser!!!

  • @ Ghostguard


    Ok. Entschuldigung, habe grade gesehen, dass Du nicht der Mederator für das Detektivforum bist, Aber Du bist dennoch ein Moderator in dieser Forensammlung.


    Hier die Definition einer Moderation aus Wikipedia:


    Zitat: Moderation ist eine (Unterrichts-)Methode zur gemeinsamen Arbeit in Gruppen; das wichtigste Ziel dabei ist alle in der Gruppe an der Diskussion / der Arbeit zu beteiligen. (Zitat Ende)


    ...was voraussetzt, dass man eben nicht einen in der Gruppe von vorne herein ausschließt!!!

    Omne ignotum pro magnifico - aber letztendlich kochen wir doch alle nur mit Wasser!!!

  • @ghostgard
    Holmes Erbe


    hallo kollegen,


    na kommt schon ruhig bleiben.


    ich denke, da es für detektive keine gesetzliche mindestanforderung betreffend der ausbildung gibt die sachkunde als "grundlage" nicht verkehrt ist und eine "weiterbildung für den detektivischen bereich" angeschlossen werden sollte. ob ich ein sicherheitsunternehmen habe oder eine detektei, beides verlangt "gesetzliches grundlagen wissen" und darauf aufbauend sollte man sich danach spezialisierend "weiterbilden". sicherheit und detektei sind zwei unterschiedliche bereiche,und erfordern zwei unterschiedliche weiterbildungen, allerdings sind das "grundlagenwissen" in beiden fällen das selbe.


    gruß


    mike

  • Leut jetzt reichts aber
    Bin ich im falschen Film oder was


    @ IPSS was bitte soll denn der Spruch
    @ Holmes Erbe


    Anscheinend machste Dir nicht mal die Mühe den Fred von Anfang an zu lesen.


    Wenn Du schon mal uralte Freds ausgräbst, solltest Du Dir wenigstens die Mühe machen diese von Anfang an zu lesen.


    Solltest Du dabei etwas nicht verstehn, einfach mal nachfragen.


    Es ging schließlich um die Personen die mal eben ein Detektivgewerbe anmelden, da sie eben keine Bewachungserlaubnis erhalten. Die Gründe lassen wir mal eben dahingestellt. Ich kann dir aber einige nennen. Diese arbeiten allerdings als Kaufhausdetektive. Und genau das ist der Grund, warum ich sage, dass das Detektivgewerbe genauso wie die Bewachung durch eine Erlaubnispflicht zu genehmigen sei.


    Dies würde die schwarzen Schafe reduzieren. Das müsste sogar in deinem Interesse sein.


    Du unterstellst mir, dass ich behaupte den Privatermittler abzuschaffen???
    Nehm dich mal blos nicht so wichtig.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • ghostguard


    ich meinte damit, das man sachlich darüber reden kann.


    ich gebe dir recht, das eine erlaubnis für den bereich detektei nicht verkehrt ist. allerdings war es vor der unterrichtung im bewachungsgewerbe genauso "bis auf ausnahmen bei denen für gewisse objekte die wekschutzfachkraft verlangt wurde". ich würde es auch begrüßen, wenn es für detekteien die erlaubnis und eine "mindestqualifikation" geben würde.


    gruß


    mike

  • Da werden uralt Freds ausgegraben und dann pickt man sich mel einen Post raus der einem nicht passt.


    Aber wie heist es so schön lesen bildet.


    Vielelicht mal Dr. Watson um Rat fragen

    Gruss
    Ghost


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    R.v.Weizsäcker