StVO auf dem Werksgelände

    • Erster Beitrag

    Sachverhalt:


    auf dem Werksgelände gilt die StVO. Für jeden sichtbar angebracht. Dies beinhaltet für mich auch, dass sich Fahrzeugführer (egal ob eigene oder femde) nur mit gültiger Fahrerlaubnis auf dem Gelände bewegen dürfen.


    Frage:


    Bei wem ist es ähnlich und wie "überprüft" ihr das VOR der Einfahrt in der Praxis ? Mich interessiert dabei eher die rechtliche Variante, wenn sich jemand (was er ja darf) weigert, seinen Führerschein vorzulegen und ihr ggf. dann die Einfahrt verweigert.
    Also weniger wie man taktisch vorgeht, damit er den Lappen doch vorzeigt.


    gruß
    rolf

    Die beste Möglichkeit, seine Träume zu verwirklichen, ist aufzuwachen.

  • Zitat von Konsoler

    Ich bin in einem Bundeswehrobjekt tätig und da steht auch das Schild " Hier gilt die STVO".
    Habe den SIBE der BW auch schon mal gefragt und da heist es nur das nur Teile der StVO gültig sind, sozusagen damit die Angestellten und Beamten wissen das im Gelände rechts vor links und die öffentlichen Verkehrszeichen zu beachten sind.


    Gerade dort, hinter der Schranke deines BW-Objektes, gilt gänzlich gar keine StVO... warum? Weil es sich um nicht-öffentlicher Verkehrsaum handelt...


    Praktisches Beispiel: "Rechts vor Links" in der Kaserne nicht beachtet, es kommt zum Zusammenstoß zweier PKW.
    Verstoß gegen StVO? Owi-Anzeige möglich?

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Da hast Du schon recht aber ich wollte damit eigentlich nur sagen, das dass Schild nur da steht damit sich alle an rechts vor liks halten und an die Schilder wie Parkverbot usw.
    Es wird halt davon ausgegangen das jeder der den Führerschein hat die StVO kennt und jeder weis das die Verkehrszeichen die gleiche bedeutung haben wie im normalen öffentlichen Verkehr auch.

  • @ Konsoler....
    "Werksgelände" ist meist Privatbesitz, und da kann der Eigentümer, oder dessen Beauftragte- sprich MA/Angestellte... machen was sie wollen! (das Thema haben wir doch analog bei den "betrieblichen Türstehern" ohne 34a...)
    Theoretisch zB auch ohne Berechtigung irgend welche Autos, Stapler..etc. fahren...
    (jetzt mal die Verstöße gegen UVV & anderes außen vor)
    Genau aus dem Grund sehe ich den Hinweis auf StVO ...
    Also auch hier nur mit Schein! nicht wegen der Schilder...
    - Vor kurzer Zeit erst gehabt...
    Unfall ohne Personenschaden zwischen Werksfahrzeug & Anlieferer im Gelände vom Kunden. Polizei wollte nicht wegen Unfall kommen!
    Anzeige auf "Sachbeschädigung" ging dann....
    Erklärt, wenn auch um die Ecke, auch die Frage...
    :mrgreen:

  • Hallo Faultier,



    Code
    "Werksgelände" ist meist Privatbesitz, und da kann der Eigentümer, oder dessen Beauftragte- sprich MA/Angestellte... machen was sie wollen!


    Das ist nicht Theoretisch...sondern Praktisch.........:-)
    Sofern das Werksgelände "Abgeschlossen" und die Zufahrt durch Schranken /Tore gesichert ist,sodas kein Unbefugter das Gelände betretren/Befahren kann,kann der Eigentümer dort machen was er will.......also auch Linksverkehr "anordnen" (gibt es übrigen sogar in einigen Parkhäusern ...ich mache mal ein Foto davon...)



    Zitat


    Unfall ohne Personenschaden zwischen Werksfahrzeug & Anlieferer im Gelände vom Kunden. Polizei wollte nicht wegen Unfall kommen!
    Anzeige auf "Sachbeschädigung" ging dann....


    Da hatten die Grünen auch Recht......ein "Verkehrsunfall" (ohne Personenschaden) geht sie nämlich nichts an.......
    Und "Sachbeschädigung" ist es nicht.......denn diese würde ein "absichtliches Herbeiführen" des Unfalles erfordern....
    Also ist das eine Anzeige für die "Rundablage".......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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