Anzeige §42 Waffengesetz

    • Erster Beitrag

    Sodele,
    ich habe heute eine aufforderung zur Aussage von meinem Polzeipräsidium bekommen.
    Wie verhalte ich mich am besten?
    Ich weis das ich defenitiv KEINEN Teleskokschlagstock geführt habe.
    an dem besagten tag sind die securitys auf dem Fest alle von der Polizei auf waffen kontrolliert worden.


    wahrheitsgemäß antwortete ich auf die frage ob ich Waffen führen würde nur das ich ein Pfefferspray mitführe. Daraufhin wurden meine Personalien aufgenommen.


    Für Konstruktive Hilfe wäre ich Dankbar


    Grüße
    DanKai

  • Dankai, vielleicht ist da was unpräzise rübergekommen.
    Fakt ist, da möchte sich jemand profilieren und das kann dir eine
    ganze Ecke Ärger einbringen, wenn das nicht richtig gemanaged wird.
    Vielleicht nötigt man dich sogar zu einem faulen Kompromiss. Kann gut sein.
    Meine lediglich, du sollst alles mit deinem Anwalt erledigen
    und dir nicht zuviele Sorgen machen.

    Die letzten Worte eines Wachmanns: Ist da jemand ?

  • Schließ mich dieser Meinung an Dark Wing.


    Zudem kostet ein Beratungsgespräch nicht die Welt und Du bist so halbwegs beruhigt.


    Leider ist unser vorgegebenes Rechtssystem nicht immer grad "gerecht" zu uns.

  • Heute bekahm ich einen Brief von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt.


    Das Ermittlungsverfahren wurde nach §153 Abs. 1 Stpo eingestellt.


    Gut hätten wir das Thema erledigt.


    Aber wie bekomme ich jetzt meine Fingerabdrücke und Fotos aus dem Polizeialbum??? reicht da ein antrag beim amtsgericht? kennt sich da jemand aus?

  • Zitat

    Gut hätten wir das Thema erledigt.


    Nicht wirklich. 153 (1) bedeutet "geringe Schuld". Steht jetzt in der deiner Akte, wird bei einem neuen Ermittlungsverfahren wieder vorgezottelt. "Da war doch schon mal was!"

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • *wachmann* + :aetsch: = dann DAS! :todlachen:
    ich weiß wir sind ja alle -natürlich- gegen gewalt, aber es spricht mir ja schon soooo tiiiiief aus meiner kleinen bösen seele :twisted: ...
    DanKe-DanKai für das kleine video oben!

    Hauptsache -
    wir sind einer meiner meinung!!!

  • Zitat von Eugene Vidoq

    Nicht wirklich. 153 (1) bedeutet "geringe Schuld". Steht jetzt in der deiner Akte, wird bei einem neuen Ermittlungsverfahren wieder vorgezottelt. "Da war doch schon mal was!"


    Eorauf Du einen lassen kannst...


    Die ED-Maßnahme wirst Du übrigens nicht wieder rückgängig machen können.


    Alleine aus dem Grund, dass das Verfahren nach § 153 (1) eingestellt wurde.


    Somit bist und bleibst Du in den Untiefen der Informationssysteme erhalten...


    Ohne eine anwaltschaftliche Beratung und ein entsprechendes Mandat in dieser Sache wird man da nicht viel erreichen...

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