Urlaubsanspruch!?

  • Hallo zusammen,


    Ich war da jetzt die letzten tage an meinen Urlaubsplanungen für ende dieses Jahres, und es kamen mir einige fragen auf!


    Mir wurde gesagt wenn ich eine Woche Urlaub nehmen will, dan muss ich das MO-SA (6 Tage beantragen), das ist insoweit in ordnung oder? Aber wie sieht es eigentlich mit Brückentagen bzw. gesetzlichen Feiertagen in einer Urlaubswoche aus.


    Nehmen wir zb. die woche vom 1.10 - 7.10, da ist der 3.10 ein feiertag, ich will die Ganze woche urlaub haben, dann muss ich doch nur 5 Tage beantragen oder? da der 3.10 sowieso ein feiertag ist?


    wie sieht es da mit den Gesetzlichen regelungen eigentlich aus?
    hinzu will ich erwähnen das ich ein azubi bin, und laut Vertrag nur 5 Tage a 8 Stunden arbeiten soll...


    zählt jetzt für mich die urlaubswoche als 5 oder als 6 Tage, und Brückentage bzw. Samstage?


    mfg

  • also für mich in bw als azubi, auch mit 8 h/werktag arbeitszeit, gelten nur werktage, also montag bis freitag ohne feiertage,


    also wenn der mittwoch ein feiertag ist, dann trag ich auch nur vier tage urlaub ein

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Bei uns wird pro Urlaubswoche 5 Tage Urlaub abgezogen. Das WE gehört zwar dazu, wird aber nicht als Urlaub gezählt.
    Ist in der Woche ein Feiertag, werden nur 4 Tage abgerechnet.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo Indiziert,


    das kommt darauf an,in welchem Bundesland du lebst und ob dort ein "allgemeinverbindlicher Tarifvertrag" gilt......



    mfg

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Also Deinen Urlaub regelt der Tarifvertrag.
    Da im Sicherheitsgewerbe auch an Feiertagen und am Wochenende gearbeitet wird zählen diese Tage als ganz normale Arbeitstage, dafür bekommen wir auch mehr Urlaubstage als Arbeiter in anderen Berufen.
    Das heist, wenn Du 14 Tage Urlaub nimmst dann sind das auch 14 Tage, egal ob da ein Feiertag, Wochenende oder auch Weihnachten in diesen 14 Tagen ist.

  • Zitat von Konsoler

    Also Deinen Urlaub regelt der Tarifvertrag.


    Richtig.


    Zitat von Konsoler


    Da im Sicherheitsgewerbe auch an Feiertagen und am Wochenende gearbeitet wird zählen diese Tage als ganz normale Arbeitstage, dafür bekommen wir auch mehr Urlaubstage als Arbeiter in anderen Berufen.
    Das heist, wenn Du 14 Tage Urlaub nimmst dann sind das auch 14 Tage, egal ob da ein Feiertag, Wochenende oder auch Weihnachten in diesen 14 Tagen ist.


    Falsch.



    Wir bekommen nicht mehr Urlaub als andere Berufe... (oder sind meine 30 Tage mehr...?) ... und wenn ich 2 Wochen Urlaub mache, dann werden mir 10 Tage Urlaub abgezogen, nicht 14... und habe trotzdem die beiden Samstage und Sonntage nicht zu arbeiten...


    Dazu der MErgTV BW, §6 (2):
    Die Urlaubsdauer beträgt 30 Tage unter Zugrundelegung der 5-Tage-Woche. (...)

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    Team_Signatur

  • Wie gesagt, ich kann nur von mir selbst ausgehen.
    Ich unterliege dem Tarifvertrag für Bayern und ich habe die 7Tage Woche im 12 Stunden Schichtdienst.
    Habe nach 5 Jahren Wachdienst nun 38 Tage Gesamturlaub, wie das in BaWü ist kann ich nicht sagen.

  • @
    Ich kenne nur Feiertag = Sonntag und zählt nicht bei der Berechnung,
    Gut geplant, einen Tag mehr, oder noch mehr...
    Brückentage gibt es bei uns nicht


    Wobei "ein Tag mehr" nicht bedeutet. das ich den Tag dann auch bezahlt bekomme...
    Bei uns nur, wenn gearbeitet wird. Ansonsten "allgemeinverbindlich" null Anspruch.

  • Grundlage 1: Bundesurlaubsgesetz. Danach gibt es 24 Werktage Urlaub. Werktage sind Montag bis Sonnabend.


    Grundlage 2: Tarifvertrag. Wenn der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied ist oder der Arbeitgeber BDWS-Mitglied ist oder der Manteltarifvertrag (denn nur da stehen die Urlaubsregelungen drin) allgemeinverbindlich ist gibt es Urlaub demnach. Das können Werktage, Arbeitstage oder Schichten sein.


    Grundlage 3: Feiertagsgesetz. Die dort bestimmten Feiertage sind keine Werktage. Feiertage können aber Arbeitstage sein wenn der Jahres(schicht)plan diese als Arbeitstage ausweist.


    Grundlage 4: Arbeitszeitgesetz. Arbeitet der Arbeitnehmer am Sonntag oder Feiertag muss er einen freien Tag im Ausgleich bekommen.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • MINDESTENS 24 tage urlaub, ich hab es gerade zur hand


    und du wirst, wenn es darauf ankommt, vor ein arbeitsgericht ziehen müssen, um zu klären, ob dir im jahr 4 wochen erholungsurlaub reichen, "zur seelischen erhebung"


    ja, werktags wird auch in bw als montag bis samstag deklariert, aber das ist bis jetzt (auch wenn ich die schulkollegen frage) eher die ausnahme, wenn es nur unter 30 tagen urlaub gibt.


    wie gesagt, unsere firma sagt werktags ist montag bis freitag


    also auch wieder eine frage der firmenphilosophie

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Zitat von fssma84

    wie gesagt, unsere firma sagt werktags ist montag bis freitag


    also auch wieder eine frage der firmenphilosophie


    Yep, wie bei uns auch.

    I stay, I pray,
    I see you in heaven - far away


    I stay, I pray,
    I see you in heaven - one day

  • Zitat von Specialist II

    Yep, wie bei uns auch.


    Nein, ist es nicht. Nochmal: Werktage sind Werktage, gesetzlich festgeschrieben von Montag bis Sonnabend. Arbeitstage sind das, was eure Firma oder Tarifvertrag festlegt.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @ EV:


    e
    NEIN.....es gibt die gesetztlichen Werktage und es gibt die tariflich festgelegten Werktage Arbeitstage werden Arbeitsvertraglich geregelt.


    ricon

  • @
    doch ricon...
    steht so bei urlaubs - berechnung im tarifvertrag, steht so bei krank - berechnung im tarifvertrag....
    warum soll das nicht auch bei den arbeits - tagen gelten??? oder eben anders herum...
    mo bis sa ist usus
    (anderes wäre mir auch lieber...)
    aber dann würde mein krank am samstag zB auch nicht berechnet...
    grübel...
    hat alles zwei seiten! :idea:

  • gesetzlich haben wir natürlich 6 Werktage! Aber tariflich kann davon abgewichen werden auf 5 oder 3 oder , oder, oder :wink: nur nicht 7. Arbeitstage werden im AV festgelegt und sind lediglich an einen allg. Verbindlichen TV oder falls es diesen nicht gibt ans AZG gebunden, bzw. darf der AN besser gestellt werden!


    Gruss ricon

  • @
    Ricon...

    Zitat

    ....darf der AN besser gestellt werden!


    Das wurde irgendwann in meiner Jugend abgeschafft... oder so....


    Kann dazu nur oftop begrüßen, das der Herr mir nicht die Kraft gab... denen auf's Maul zu kloppen...


    Sicher hast Du aus sozialer Sicht Recht, und damit meine volle Unterstützung...


    Aber siehe meine Fußnote....

  • Zitat von ricon

    @ EV:


    e
    NEIN.....es gibt die gesetztlichen Werktage und es gibt die tariflich festgelegten Werktage Arbeitstage werden Arbeitsvertraglich geregelt.


    ricon


    Immer noch falsch!

    --
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    Dagobert Lindlau

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