24 h schichten

  • ich riskiere mal eine (alte?) neue frage


    ich weiß, das 12 stunden schichten rechtlich möglich sind


    inwieweit sind 24 stundenschichten rechtlich möglich


    habe bei google nichts gefunden, was zivile bereitschaftdienste mit hund erlauben würden


    grund ist folgende anzeige: http://www.securitytreff.de/viewtopic.php?t=4846


    (ich habe auch schon von anderen 24 stundendiensten gehört, ist also nicht nur diese hier)

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Also ich kenn 24 Std. Schichten nur vom Bund.
    Würde ich persönlich auch nicht machen,irgendwo hörts ja mal auf :shock:

    Semper fidelis
    Wo Wir sind,herrscht Chaos,aber wir können nicht überall sein.

  • hallo,


    also im bereich "private sicherheit" sind mir 24 stunden schicheten nur bei der bewachung "militärischer anlagen" (bundeswehrobjekte) bekannt z.b. gerätedepots usw. da bei diesen diensten mehrere personen eingesetzt sind werden auch entsprechende "ruhephasen" eingehalten.



    gruß


    mike

  • Es gibt neben den militärischen Objekten noch den SMA im Werkfeuerwehrdienst... auch dort sind 24h-Schichten nicht unüblich und auch durch den MTV gedeckt.


    Hab die TV grad nicht zur Hand, werd mich heut nachmittag nochmal dazu äußern...



    so...also, der versprochene edit:


    § 6 Ziff. 2.1 MRTV,
    24h-Schicht im Werkfeuerwehrdienst und Objektschutzdienst bei Bewachung militärischer Anlagen (nicht US-Armee)
    erlaubt, wenn mindestens 50% (12h) Arbeitsbereitschaft vorliegt und innerhalb dieser Arbeitsbereitschaft eine Ruhezeit von 6h gewährleistet ist, davon i.d.R. 4h zusammenhängend.
    Im Werkfeuerwehrdienst muss die Ruhezeit i.d.R. 6h zusammenhängend sein.


    Die Ruhezeit nach einer 24h-Schicht beträgt i.d.R. 24h.



    Also, ausserhalb dieser beiden eng begrenzten Tätigkeiten ist keine 24h-Schicht möglich.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • gott sei dank ist unsere branche so gesetzestreu


    das kann man bestimmt auch noch anders auslegen :twisted: :twisted: :twisted:

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • naja, auslegen kann man dahingehend nichts anders, wenn es um die Bereiche geht in denen 24h-Schichten erlaubt sind.
    In der Ausgestaltung des Dienstes (Bereitschaftszeit, Ruhezeit) hingegen gibt es sicherlich die eine oder andere Abweichung ;-)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • na also, dann habe wir das gesetz ja in diesem fall nicht gebrochen, sondern nur sehr stark gebogen


    :D:D:D

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • biegen brauchst du da nicht viel... der MRTV gibt das z.T. selbst her...steht da doch, wo es um die Ruhezeit während des Dienstes geht immer so schön "in der Regel"...Ausnahmen also ausdrücklich erlaubt...;-)


    ...allerdings ist mir kein Beispiel aus der Praxis bekannt, wo in eklatanter Weise gegen diese Bestimmungen verstoßen wurde. Die Ruhephasen werden eingehalten wie vorgeschrieben. Und ich kenne sowohl einige Werksfeuerwehrler als auch militärische Bewacher.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo zusammen,


    ich bin durch Google auf euren Thread gestossen, und dachte ich hänge mich mal dran.


    Meine Frage zielt nicht direkt auf die 24 Schichten im Werkschutz, sondern generell auf Schichtzeiten länger als die üblichen 12 Stunden.


    Meine Arbeitskollegen und ich bewachen ein Objekt, bei der die Bewachungszeit abwechselnd 15 und 16 Stunden täglich beträgt.
    Es wurden vom Objektleiter schon verschiedene Kombinationen zur Aufteilung der 15 und 16 Stunden getestet, aber die einhellige Meinung der Mitarbeiter ist, dass diese langen Schichten NICHT geteilt werden sollte. Wohl in erster Linie wegen der zusammenhängenden Freizeit, die dann die anderen in der schichtfreien Zeit geniesen können, aber auch, weil der Dienst echt Honigschlecken ist. Man sitzt zwar alleine in der Zentrale (mit Küche und WC), aber es gibt keine Rundgänge oder sonstige Aussenkontrollen, nur beobachtung der Monitore.


    Jetzt bin ich ab nächsten Monat der zuständige Objektleiter, und möchte mich an die bestehenden Vorschriften und Gesetze halten. Aber leider bin ich nirgends fündig geworden, ausser dem Text im MTV, dass die Ruhezeit 8 Stunden betragen soll.
    Das wär ja dann eingehalten?! Jetzt hab ich gehört, dass ein Mitarbeiter eine Ruhezeit von 11 Stunden haben muss. Was stimmt denn nun?


    Welche Möglichkeiten gibt es denn diese Schicht zu besetzen?


    Kann man für ein Objekt Sondervereinbarungen treffen, wenn alle Mitarbeiter zustimmen?


    Gruss
    Berufsschläfer

  • Gesetzliche Grundlagen
    Nach dem Arbeitszeitgesetz, das Regelungen über die Arbeitszeit,
    Ruhepausen, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Nachtund
    Schichtarbeit enthält, sind für das Bewachungsgewerbe abweichende
    Regelungen im Tarifvertrag oder in Betriebsvereinbarungen
    zulässig.


    Für rheinland-pfälzische Wach- und Sicherheitsunternehmen findet
    i.d.R. der Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer vom
    22. Juni 1995 Anwendung.
    Man unterscheidet verschiedene Bewachungsgewerbe, für die es
    unterschiedliche Regelungen gibt.


    Die wichtigsten Regelungen
    Revierwachdienst


    • Die tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 7,5 Stunden. Sie kann auf
    max. 10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von vier
    Monaten im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten
    werden.


    Separatwachdienst nicht militärisch


    • Die tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Sie kann auf max.
    10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von drei Monaten
    im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.
    • Ohne Ausgleich kann eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit
    bis zu max. 24 Stunden nur erfolgen, wenn in der Arbeitszeit mindestens
    1/3 Arbeitsbereitschaft enthalten ist.


    militärisch
    • Der Wachdienst wird i.d.R. in 24stündiger Schicht durchgeführt,
    wobei die Ruhezeit und die Arbeitsbereitschaft jeweils mindestens
    6 Stunden betragen müssen.


    Geld- und Werttransport
    • Die tägliche Soll-Arbeitszeit beträgt 8 Stunden. Sie kann auf max.
    10 Stunden ausgedehnt werden, wenn innerhalb von drei Monaten
    im Durchschnitt 8 Stunden täglich nicht überschritten werden.


    Gemeinsame Regelungen
    • Eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten muss spätestens
    nach 6 Stunden Arbeitszeit erfolgen. Ab einer Arbeitszeit von mehr
    als neun Stunden müssen insgesamt mindestens 45 Minuten Pause
    gewährt werden. Bei Schichtarbeit ist es zulässig, die Gesamtdauer
    der Pausen auf Kurzpausen aufzuteilen.
    • Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit beträgt die Ruhezeit 11
    Stunden. Nach einem 24stündigen Wachdienst sind 24 Stunden zusammenhängende
    Freizeit zu gewähren.
    • Jedem Arbeitnehmer stehen zweimal im Monat 48 Stunden zusammenhängend
    Freizeit zu.
    • 15 Sonntage im Kalenderjahr müssen beschäftigungsfrei bleiben.
    • Das Arbeitszeitgesetz und die Tarifverträge bzw. die Betriebsvereinbarung
    müssen an geeigneter Stelle ausgelegt bzw. ausgehängt
    werden.
    • Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, so müssen die
    Arbeitszeiten aus allen Arbeitsverhältnissen zusammengerechnet
    und die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Danke Ghostguard für die schnelle Antwort!



    Tut mir Leid, wenn ich nochmal Dumm frage:
    Wie definiere ich diese Arbeitsbereitschaft?
    Wir haben in diesem Objekt "keine Arbeit" sondern "sitzen" diese Zeit nur ab.
    Wir sind also quasi auf "Bereitschaft", weil wir erst aktiv werden, wenn der Computer einen Alarm meldet.



    Von der Geschäftsleitung sind für unser Objekt offiziell keine Pausezeiten geplant, weil wir in dieser EMA-BMA Zentrale angeblich eine "Tätigkeit ausführen, bei der keine Pausenregelung notwendig ist".
    Vermutlich basiert das auf den Satz mit den "Kurzpausen".


    Wie sieht das mit den 11 Stunden Ruhezeit nun in Verbindung mit dem o.g. 8 Std. Arbeit und 8 Std. Bereitschaft aus?


    Gruss
    Berufsschläfer

  • Gesetzliche Pausenregelung davon abziehen und dann den bereits genannten Stundendurchschnitt nehmen. Wurde doch eben bereits gross und breit erklärt. Da gibst nichts zu diskutieren. Ist Gesetz.

  • wer redet denn von pause? er hat nach der definition von arbeitsbereitschaft *blub*


    "darüber hinaus kann auf über 10 stunden täglich verlängert werden, wen in [.] erheblichem umfang arbeitsbereitschaft fällt"


    problem: es gibt keine gesetzliche oder auf einem urteil basierende definition von "arbeitsbereitschaft"


    weder: du 30 minuten keinen kundenkontakt am stück haben


    noch: du musst zwischendurch zeit haben aus dem fenster zu sehen


    du musst nur danach mindestens 9 stunden frei haben, tja, dann kann es nochmal von vorne losgehen *g*


    (24 stunden pause nach einer 24 stunden schicht sollten "in der regel" sein) *ich liebe gummiparagrafen*

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Hallo fssma84,


    da liegst du leider falsch......

    Zitat


    problem: es gibt keine gesetzliche oder auf einem urteil basierende definition von "arbeitsbereitschaft"


    Das Bundesarbeitsgericht hat diese so definiert:
    Arbeitsbereitschaft= Wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung


    oder für den Normalsterblichen erklärt:
    Als Pförtner zum B. ist Arbeitsbereitschaft,wenn du in der Pforte anwesend bist,um jederzeit auf ein Ereignis
    -Besucher kommt
    -BMA/EMA löst aus
    SOFORT tätig werden zu können.
    In dieser Arbeitsbereitschaft kannst du
    -die Füße hochlegen
    -TV gugge
    -Lesen
    usw.
    du MUSST NUR SOFORT reagieren können....
    Genau aus diesem Grunde darf (und wird) die Arbeitsbereitschaft auch nur mit der Hälfte auf die bezahlte Arbeitszeit angerechnet.


    Das "Problem" ist nur,das diese Definition aus den 1950er-Jahren stammt,wo du tatsächlich noch Pförtner hattest,die abends gekommen sind und die Schranke zu machten samt Tor und dann erst um 4 Uhr morgens wieder Tätig wurden.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von fssma84


    du musst nur danach mindestens 9 stunden frei haben, tja, dann kann es nochmal von vorne losgehen *g*


    9? Ich dachte nach 8 Stunden?!
    Ist das nicht die 1/3 Regelung? (3x8Stunden)



    Das beschreibt sehr gut unsere jetztige Tätigkeit *g*
    Worauf bezieht sich denn die Äusserung "die Arbeitsbereitschaft (wird) auch nur mit der Hälfte auf die bezahlte Arbeitszeit angerechnet."
    Auf die Arbeitsstunden der Schicht oder auf den ausgehandelten Stundenlohn?
    Heisst es nicht im MTV "Eine Arbeitsbereitschaft wird mit Grundstundenlohn vergütet"?!


    Ich dachte das heisst 1 Std. Bereitschaft wird mit dem Stundenlohn (ohne Zuschläge) vergütet.
    Oder liege ich da falsch?
    (Sieht in der Realität, auch bei uns, natürlich anders aus. Ich kenne viele Fälle, bei denen die Mitarbeiter kurz danach wegen "Arbeitsmangel" gekündigt wurden, weil sie ihren Bereitschaftslohn eingeklagt hatten.)


    Gruss

  • Hallo Berufsschläfer,


    nicht nur unsere Hungerlöhne und 12-Stunden-Schichten werden mit dem Argument der


    Arbeitsbereitschaft begründet........


    Es wird pauschal im Wachgewerbe (außer Fahrtätigkeiten,da hier EU-Recht für Kraftfahrer greift) davon ausgegangen,das du in einer Schicht


    50 % Arbeitsbereitschaft hast......für Normalsterblich übersetzt: Du arbeitest real 4 (bei 8-Stunden Schicht) bzw. 6 Stunden
    (bei 12-Stunden Schicht).



    Das dieses nicht mehr der Realität des heutigen Arbeitsalltages entspricht,dürfte ja wohl klar sein.......

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Zitat von Frank


    Das Bundesarbeitsgericht hat diese so definiert:
    Arbeitsbereitschaft= Wache Achtsamkeit im Zustand der Entspannung


    (hast du da ein aktenzeichen zu? rein zufällig?)


    und was ist mit dem anteil der bereitschaft am dienst? der ist meines wissens nach noch nicht geregelt (ich bin aber ja hier, um mich verbessern zu lassen)


    @ berufsschläfer: in bw sind es laut mtv 9 stunden minimum

    "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

  • Hallo



    zu finden unter anderem hier:
    BAG 12.Februar 1986 -7 AZR 358/84


    dazu gibt es aber reichlich Entscheidungen des BAG........



    Zitat


    und was ist mit dem anteil der bereitschaft am dienst? der ist meines wissens nach noch nicht geregelt (ich bin aber ja hier, um mich verbessern zu lassen)


    Das hatte ich bereits geschrieben.....bei uns im Wachgewerbe wird von einem 50 % -Anteil bei der gesamten Dienstschicht ausgegangen.
    (So auch noch in einigen Manteltarifverträgen zu finden)

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • Werd dieses Jahr 43.......16 Stundenschichten und lang darüber sind bei uns normal an der Regel, bei knapp 7 T€uro pro Stunde. Dafür ham wa aber auch nachts 7 Stunden Aussendienst bei Wind und Wetter. Mach das jetzt schon 4 Jahre, hab nie Kohle inne Tasche, kann mir net ma die Heizung, vernünftiges Fressen zuhause leisten und hab 2 Lungenentündungen hinter mir wo man dann noch faules Fieber vorgeworfen bekommt. Hab langsam schlicht und einfach die Schnauze voll........ Bin froh, dass die uns ab November net mehr brauchen. Dann werd ich glaub ich nen Monat durchschlafen...... scheiss Politik.....datt sowatt überhaupt möglich iss. Und das Schmarotzervolk da oben sitzt im Warmen und verdient sich ne goldene Nase. Unsereins macht mit gutem Willen nen 34a mit Sachkunde um dem Scheissstaat net auffe Tache zu liegen, und landet inne Gosse...... Deutschland verrecke!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!1 :evil:

    Mädel, das heisst net "Spiel mir das Lied vom Tod, sondern: Spiel mir am Glied bis zum Tod!!! ;-)


    Gruss - Mickey!! :-)

  • "Es ist viel sicherer, zu wenig als zuviel zu wissen."


    Samuel Butler

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