Lücken im Steckerprotokoll

  • Hallo!


    Hat jemand von euch vielleicht eine produktive Idee zu meinem Problem?


    Wir fahren 12 Stunden PKW-Streife und fahren dabei ca. 26-40 Steckstellen pro Runde an,eine Runde sind ca.13 km/1,5 Stunden.
    Bereitschaftszeit wird uns "offiziell" 90 Min gewährt pro Schicht auf drei "Pausen" aufgeteilt-auch mit Steckstellen für Anfang/Ende versteht sich.


    Nun haben zwei Kollegen und ich jeweils eine Abmahnung bekommen für Fehlzeiten auf den Protokollen des Datensammlers die 6 Wochen(!!!) zurückliegen.
    Bei mir sind es 122 Minuten insg. auf zwei "Lücken" aufgeteilt.Protokoll hab ich nicht gesehen...
    Befragt wurde ich nach gut 4 Wochen(!!!)- aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr was in der Nacht nun war!
    Wir geben alle Ereignisse an den Wachleiter via Telefon und der nimmt es wenn es für den Kunden relevant ist in den Wachbericht auf-oder auch nicht wenn es "Kleinkram"ist wie LKW zum Tor begleitet weil er sich auf dem Gelände verfahren hat o.Ä.
    Technische Probleme wie Defekte am Auto/Ausrüstung etc.werden nirgends notiert.


    Es gibt reichlich Gründe für "Lücken" und normalerweise ist das nicht so das Problem,Bewachung ist ja eigentlich auch mehr als Steckstellen anfahren...
    Ausser der Abmahnung an sich stört mich besonders die Formulierung,den ich werde des "versuchten Betruges" beschuldigt und die 2 Stunden sollen mir weil ich ja angeblich in der Zeit nicht gearbeitet habe nachträglich abgezogen werden...! :evil:
    Das finde ich geht endschieden zu weit! Nicht nur das ich es unrecht finde abgemahnt zu werden (ich schlafe nicht im Dienst), die Anschuldigung geht auch entschieden zu weit!!!


    Wiedersprochen hab ich schon-als Antwort hab ich fast den selben Text nochmal bekommen.


    Vielleicht hat ja Jemand hier noch eine Idee?

    Hundeführerin+Sprengstoffspürhundazubi suchen Arbeit!

  • Wie wäre es denn wenn Du selbst einen Wachbericht schreibst.... :?::?::?:


    Ansonsten wirste wohl kaum was gegen die Abmahnung unternehmen können. Würde aber vielleicht überlegen mal mit einem Rechtsanwalt zu sprechen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Vielleicht hat ja Jemand hier noch eine Idee?


    Ja... interessant ist dieser Absatz:


    Zitat

    Nun haben zwei Kollegen und ich jeweils eine Abmahnung bekommen für Fehlzeiten auf den Protokollen des Datensammlers die 6 Wochen(!!!) zurückliegen.
    Bei mir sind es 122 Minuten insg. auf zwei "Lücken" aufgeteilt.Protokoll hab ich nicht gesehen...
    Befragt wurde ich nach gut 4 Wochen(!!!)- aber ich weiß beim besten Willen nicht mehr was in der Nacht nun war!


    Es wäre wichtig, die genauen zeitlichen Abstände zwischen Bekanntwerden der Unklarheiten/des Verstoßes und der Übergabe der Abmahnung zu erfahren.


    Eine Abmahnung ist nur zulässig, wenn sie innerhalb 2 Wochen nach Bekanntwerden des abmahnwürdigen Verhaltens ausgesprochen wird... ansonsten: Nicht das Papier wert, auf der sie geschrieben steht.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Richtig innerhalb 2 Wochen.


    Aber wenn der Deister erst alle 4 Wochen ausgelesen wird? Ich denke wenn die Abmahnung rechtens wäre oder ist, hat er keine Chance dagegen vorzugehen.


    Ich versteh allerdings auch nicht warum die eben keinen Bericht über Ihren Dienst machen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Zitat

    Aber wenn der Deister erst alle 4 Wochen ausgelesen wird?


    2 Wochen nach Bekanntwerden...


    Das können also in deinem Beispiel also auch gern mal 6 Wochen nach dem eigentlichen Verstoß sein...


    (wobei die 2-Wochen-Frist nicht unumstritten ist, also durchaus mit Vorsicht zu genießen)

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Hallo k9rottweiler



    Zitat


    Nun haben zwei Kollegen und ich jeweils eine Abmahnung bekommen für Fehlzeiten auf den Protokollen des Datensammlers die 6 Wochen(!!!) zurückliegen.
    Bei mir sind es 122 Minuten insg. auf zwei "Lücken" aufgeteilt.Protokoll hab ich nicht gesehen...


    Dagegen würde ich per Anwalt vorgehen........


    Wird das Wächterkontrollgerät nicht in meiner Gegenwart ausgelesen und ich erhalte sofort eine Kopie davon,erkenne ich hinterher GAR nichts an.....
    (Deswegen verlangen "Clevere Kunden" ja auch eine tägliche Auslesung des Wächterkontrollgerätes AM Objekt......:-) )


    Ausdrucke kann man nämlich sehr wohl manipulieren.......und nach 4 Wochen kann sich kein Mensch mehr daran errinnern,was er in der besagten Nacht gemacht hat.....

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

  • @
    Grübel...
    Das Thema, das die Jungs nur noch Streifen ziehen... oder stechen... haben wir auch...
    Die Kontrollzeiten sind so, das man gerade von einem... zum anderen hetzen kann... Halt "Streifendienst"...
    Zusätzlich gibt es bei uns aber noch ein handschriftliches Tourenprotokoll
    Sollte es das bei Euch geben, hat der "Kläger" schlechte Karten....
    Wenn denne drin steht, was war...
    Insider wissen was ich meine...

  • Bei uns wird es so gehandhabt das zum Dienstbeginn und Dienstende das GCS gezogen wird.
    Daneben ist ein Handschriftliches Tourenprotokoll zu führen und zu Unterschreiben. Da wird z.Bsp. auch vermerkt wenn meinetwegen 1 std. Auf BzP. gewartet wird. Oder vergleichbares. So ist der Ablauf der Schicht jederzeit nachvollziehbar.
    Führung in der hinsicht, Ankunft Objekt, Abfahrt Objekt, Bemerkungen.
    Wenn dann zBsp. zwischen 2 Objekten die unmittelbar nebeneinander liegen ne halbe Stunde Fahrzeit ist stimmt was nicht.
    Und mit der Ordentlichen Führung sind alle Seiten abgesichert.

    Ruhige Schicht und Denkt dran. Wer Ostern zu viel Eier sucht hat Weihnachten Bescherung.

  • Danke erstmal für eure Antworten!


    Also ausser Sonntags werden die Protokolle täglich ausgedruckt.


    Ja inzwischen führe ich selbst ein kleines Wachbuch wo dann ALLES reingeschrieben wird. :twisted:


    Ich fühle mich ziemlich überfahren weil ich ja nichtmal befragt wurde geschweige denn ermahnt,Protokolle bekommen wir gewöhnlich nicht zu sehen...
    Auch dieses Protokoll mit den besagten Lücken und den Wachbericht dazu mußte ich mir "erbetteln".


    Wo steht das mit den zwei Wochen? Ich werde morgen früh den zweiten Wiederspruch schreiben und ein paar §§§ währen hilfreich!!!
    Auch zu Bereitschaftszeiten in einer 12 Stu. Schicht-uns werden nur 90 Min.gewährt... :roll:

    Hundeführerin+Sprengstoffspürhundazubi suchen Arbeit!

  • Hallo k9rottweiler,




    Zitat


    Wo steht das mit den zwei Wochen? Ich werde morgen früh den zweiten Wiederspruch schreiben und ein paar §§§ währen hilfreich!!!



    Es gibt keinen "Speziellen" § für Abmahnungen.....


    Dazu hat sich nur im Laufe der Jahrzehnte eine umfangreiche Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes entwickelt.


    Mit der Abmahnung wird von einer Vertragspartei das Fehlverhalten der anderen Vetragspartei gerügt. Denn nicht nur der
    Arbeitgeber kann eine Abmahnung schreiben.....auch der Arbeitgeber kann den AG Abmahnen....
    (zum B. bei wiederholten Nicht-oder zu Spät zahlen des Arbeitslohnes).


    Eine Abmahnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen.....
    Mündliche Abmahnungen sind wie Nebel...........eben noch da und nun verschwunden......... 8)


    Bei schriftlichen Abmahnungen sieht das ganz anders aus..........
    Kommt der AG mit einer Abmahnung zum AN,so kann dieser im Augenblick der Abmahnung widersprechen.
    Bleibt der AG bei der Abmahnung, so wird sie wirksam und kommt in die Personal-Akte (Mann sollte sich,sofern es der AG nicht freiwllig tut,ohne Kopie derselben geben lassen).
    Ab hier kann man sich nur noch mit Gegendarstellung gegen die Abmahnung wehren......


    Dazu sollte man entweder zur Gewerkschaft oder zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen.
    Vielfach sind Abmahnungen der AG schon aufgrund von Formfehlern nichtig und man braucht überhaupt nichts zu tun.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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