Sonderzugangsrechte

  • den Wortlaut kenn ich ... bestimmter betrieblicher Funktionen müssen im Rahmen ihrer Aufgabe ...
    wo ich im mom Kopfschmerzen habe ist das mit der Feuerwehr/ Polizei bei gefahr im verzuge habe diese auch Sonderzugangsrechte und auf was berufen diese sich

  • Ziemlich lange Kette:


    Für die Polizei:
    - Art. 13, Abs. 2 GG
    - § 102 ff. StPO
    - "Polizeigesetze" der Länder (z.B. SOG)


    Für die Feuerwehr:
    - "Feuerwehrgesetze" der Länder (z.B. BrandSchG)

  • Hallo,


    mach es dir doch nicht komplizierter als es ist........ 8)


    Schau in die Objektanweisung........dort stehen die Behörden mit Sonderzugangsrechten meistens namentlich drinne....:-)


    In der Regel sind das immer folgende Behörden:
    -Staatliches Amt für Umwelt
    -Gewerbeaufsichtsamt/Staatliches Amt für Arbeitssicherheit (oder wie es in dem jeweiligen Bundesland heisst)
    -Ordnungsamt
    Diese haben jederzeit und ohne Nachweis die Berechtigung,das Werksgelände zu betreten.
    Folgende Behörden haben Sonderzugangsrechte nur bei konkreten Gründen:
    -Feuerwehr
    -Polizei
    -Staatsanwaltschaft
    -Gerichtsvollzieher
    -Zoll
    -Steuerfahndung


    Bei der Feuerwehr ergibt sich die "Berechtigung" in der Regel durch die Ursache ihres Einsatzes,weil sie der Werkschutz ja meistens selber
    direkt (oder die BMZ) angefordert hat.


    Bei den übrigen ist in der Regel ein Gerichtsbeschluß vorhanden.


    Ohne Gerichtsbeschluß.....NADA.......warten,bis ein verantwortlicher vom Kundenobjekt da ist......


    Falls die "Staatsmacht" nicht warten will Unbedingt einen Durchsuchungsbericht und ein Beschlagnahmeverzeichnis von den Beamten
    fordern.............. Beides muss ausgehändigt werden.Darin den Widerspruch gegen die Maßnahmen vermerken.

    "Wo wir sind klappt nichts.........aber wir können nicht überall sein........"

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