Probleme mit Anzeige wg. KV

    • Erster Beitrag

    Hallo,


    bin neu hier und möchte mich gerne mal mit einem Problem an die Community wenden.
    Ich arbeite ebenfalls als Security / Türsteher und plage mich nun mit einem Gast,
    der von mir nach einem Streit, den ich verbal geschlichtet habe und den danach gegen
    mich, sehr unter der Gürtellinie ausgestoßenen Verbalinjurien, nicht mehr eingelassen habe.


    Als die Veranstaltung dann beendet war, kam er überheblich grinsend aus dem
    Veranstaltungsraum und wollte an mir vorbei gehen.


    Da ich keine Lust hatte, mich von so einem Bub dumm anmachen zu lassen, habe ich ihn
    mir geschnappt und ihn wieder zurück in den Eingangsbereich gezogen und die Polizei
    rufen lassen - wg. §123 StGb - Hausfriedensbruch.


    Als die Streife dann da war, sagte er aus, ich hätte ihn tätlich angegriffen und ihm ins
    Gesicht geschlagen. Was absolut nich der Wahrheit entspricht. Denn ich vertrete die Ansicht,
    dass ein guter Türsteher ein freundlicher und jmd. ist, der keine unnötige Gewalt anwendet.


    Wie es eben so in Deutschland ist, musste die Anzeige aufgenmmen werden und jetzt schleppe
    ich mich von einer Zeugenaussage und Befragung zur Nächsten.


    Mittlerweile steht fest, dass ich ihm nichts getan habe (kein ärztl. Attest) und wer mich kennt,
    weiß dass ich, wenn ich gezwungenermaßen zuschlage, 1. treffe und 2. mein Gegenüber nicht
    unbeschadet da herauskommt.


    Jetzt meine Frage:
    - Wie kann ich dem jungen Mann im Nachhinein noch eine reindrücken?
    - Welche § greifen in genau dieser Situation? Üble Nachrede, Rufschädigung?


    Wäre dankbar für eure Hilfe - weil irgendwie bin ich der Meinung, dass er daraus eine Lehre ziehen sollte.
    Danke im Voraus

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • Zitat

    - Ein Glück gibt es Rechtschutzversicherungen -


    Nur dass die bei Vorsatztaten nicht zahlen. ARB 2000 § 3 (5)


    Zitat

    Natürlich ist von einem wiederrechtlichen eindringen erst einmal auszugehen(subjektive Eigenwahrnehmung)...bis zur Klärung( wenn kurzfristig möglich) ist ein Festhalten durchaus möglich


    Rechtsgrundlage? So ein Schmarr'n.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @ Prätorianer_Mainz


    Danke, ich arbeite meistens so, wie ich schreibe. Ohne ein bischen Humor kommt man ja nicht weit an so einem Abend. Lass Dich nicht ärgern von den ganzen Vollpfosten da draussen. Ist schwer, ich weiss. Gelingt mir auch nicht immer.


    Grüsse

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Natürlich hat der Bube sich unerlaubt den Eintritt verschafft.
    Erstens habe ich ihm, als Einsatzleiter an dem Abend den Eintritt nach der ersten Aktion verwehrt und natürlich meine Jungs diesbezüglich angewiesen. Er hat bei der Aussage bei der PolStrf sogar zugegeben, sich durch einen von innen zu öffnenden
    Notausgang Zutritt verschafft zu haben.


    Ich denke ich werde hier keine Fragen mehr stellen, an denen ich reifen könnte, wenn ich mir ständig nur blöde Bemerkungen und
    wie schlecht mein Verhalten war, anhören darf. Habe kein Problem mit gutgemeinten Ratschlägen, aber das was ihr hier teilweise
    betreibt. finde ich an den Haaren herbeigezogen.


    Bin nur froh, dass ihr alle (bis auf Ausnahmen) keine Menschen seid, von daher keine Fehler macht.
    Am besten ich geh nochmal zu einem von euch in die Lehre, den perfekt sein ist doch toll.


    Am Besten wir alle fassen uns ersteinmal an die eigene Nase und nur der, der der ohne Fehler ist, werfe den ersten Stein.
    Wird wohl das beste sein, wenn ich keine Threads mit Fragen mehr einstelle - wenn darauf solche Diskussionen folgen.

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • Nun mal alle wieder locker durch die Hose atmen und entspannen. Natürlich wird hier gerne mal kontrovers diskutiert, aber im Grunde sind wir hier unter uns und haben generell Verständnis für fast alle Fragen und Lebenslagen. Wer hat sich nicht schonmal über Situationen wie die obrige schwarzgeärgert? "Rachegelüste" sind da nur menschlich. Und den nötigen Humor findet man an manchem Abend auch erst im Feierabend wieder. Shit happens.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • @ Prätorianer_Mainz


    Tut mir leid, wenn sich meine Meinung zufällig (ist nicht immer so) mit der Einschätzung der Staatsanwaltschaft deckt. Aber die Ausgangsfrage erforderte ja wohl eine sachliche Einschätzung und dann muss man auch mit einer Antwort rechnen, die einem nicht gefällt.


    Nun zum Reifeprozess: Ich würde mich einfach an die Aussage um 13.23 Uhr halten, dann wird aus einer verfahrenen Situation ein (positiver) Lernprozess.

  • oh....mon dieu....die Herren Rechtsanwälte uiuiui..... :twisted:


    Festhalten, das kann man sogar ohne körperliche Einwirkung, echt, ohne Witz! Macht jeder Sicherheitsmitarbeiter des Öfteren in seinem Berufsleben, sogar straffrei! Und Bitte nicht Sätze aus dem Zusammenhang reissen...hilft meinem Blutdruck!


    Mir ist es ehrlich zu dumm hier einen Fall in epischer Breite auszuleuchten.


    Der Fall gibt zur Überprüfung her: Hausfriedensbruch auch unerlaubte Eindringen in einen abgegrenzten Bereich bei Überwindung eines Hindernisses genannt, Erschleichen von Leistungen, Beihilfe zu 2. und Nötigung, Freiheitsberaubung, 127StPO, 229 BGB....man kann noch kreieren wenn man geil drauf ist, jo.



    was bleibt bei der geschilderten Ausgangslage?.....Nun nach der nicht Verfolgten/weil nicht beweisbaren KV?...Nix....Hätte man anzeigen können? Klar 123StGB, evtl. 265a(kommt auf die Situation und Voraussetzungen an)...Was ist der 123...ne Straftat(jajajaja auf Antrag), was muss ich als braver Bürger bei einer Straftat?...und wo bleibt dann die Nötigung?, die Freiheitsberaubung?



    ein amusement der Spitzenklasse! ricon

  • Zitat von Prätorianer_Mainz

    Bin nur froh, dass ihr alle (bis auf Ausnahmen) keine Menschen seid, von daher keine Fehler macht.
    Am besten ich geh nochmal zu einem von euch in die Lehre, den perfekt sein ist doch toll.


    Das ist jetzt auch ein wenig überzogen, insbesondere da sich hier mal wieder einige in deinem Thread treffen die sich halt nicht so mögen und sich das auch immer wieder gerne mehr oder weniger freundlich unter die Nasen reiben....


    Ich lebe seit vielen Jahren ganz gut von den Fehlern meiner Mitmenschen :wink:


    Wo liegt der Fehler in deinem Handeln ?? Ganz einfach, wer zuerst die Anzeige schreibt prägt erst mal die Meinung....hättest du die Verbalinjurien deinerseits als Grundlage für eine Anzeige genutzt sähe die Sache heut anders aus.


    Aber: Kein Mitarbeiter der in der Konfrontation mit der Kundschaft steht kann sich wegen jeder Sch... die ihm so zustösst ständig eine Anzeige stellen, dann verbringt er seine gesamte Freizeit bei Aussagen....


    Resultat ? Dofen Job ausgesucht.... :wink:


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Zitat

    Ich denke ich werde hier keine Fragen mehr stellen, an denen ich reifen könnte, wenn ich mir ständig nur blöde Bemerkungen und
    wie schlecht mein Verhalten war, anhören darf. Habe kein Problem mit gutgemeinten Ratschlägen, aber das was ihr hier teilweise
    betreibt. finde ich an den Haaren herbeigezogen.


    Wenn von Anfang an alle Informationen vorgelegen hätten wäre die Diskussion auch mit Sicherheit anders abgelaufen.....

  • Ich versteh gar net, warum sich alle so aufregen und sich §§ an die Köpfe werfen.


    Seine Fragestellung war doch eindeutig; welche Möglichkeiten hat er gegen die seiner Meinung nach ungerechtfertigten Anschuldigungen von seines Gegenübers vorzugehen. Er fragte ja nicht,ob er richtig oder falsch gehandelt hat etc.


    Und wenn er einer Straftat bezichtigt wird, die er seiner Meinung nach nicht begangen hat, bleibt nur die falsche Verdächtigung § 164.


    Ich denke es is müssig sich über sein Verhalten, ob nun richtig oder falsch, sich auseinander zusetzen, oder war einer von Euch dabei??


    Ich denke dies zu beurteilen obliegt einzig und allein Staa und Richtern. Die Sichtweite eines jeden einzelnen ist da doch relativ unerheblich. Und wie gesagt, danach hatte er ja auch net gefragt.


    An seiner Stelle würd ich warten wie das laufende Verfahren gegen Ihn ausgeht. Wird es eingestellt oder erfolgt im Rahmen einer (wohl allerdings eher nicht ) zu erwartenden Verhandlung ein Freispruch, kann er, wenn er er will ganz in Ruhe eine Falsche Verdächtigung anzeigen und alles geht seinen Gang.


    Ob ihm das dann die entsprechende Genugtuung gibt,lassen wir mal dahin gestellt sein.

    "Wer nicht mit der Zeit geht...geht mit der Zeit" (Henry Ford)

  • Nur zur Info, um dieses Thema hier abzuschließen. Meine Anzeige wg. KV ist fallen gelassen worden, weil kein ärztliches Attest vorgelegt werden konnte und keinerlei Anzeichen für einen Angriff meinerseits gesprochen haben. Die Zeugen des jungen Mannes sind später bei der Zeugenvernahme auch alle umgekippt - wieder einmal hat die Gerechtigkeit gesiegt.
    Ehrlichkeit ist doch etwas tolles - leider konnte sie erst durch behördlichen Einsatz herbeigeführt werden. Nun habe ich wie immer, wieder eine weiße Weste.


    In diesem Sinne frohe Weihnachten und einen guten Rutsch in ein erfolgreiches und verletzungsfreies Jahr 2008

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)



  • Ich schalte mich auch nach langem nochmal ein um hier nochmal eins klarzustellen! Der Job im Sicherheitsdienst ist nunmal mitunter konfliktgeprägt. was eugene und lehrer51 dir hier klar machen wollten, dass du sehr sehr vorsichtig sein musst, mit Anschuldigungen/juristschen Rache-Aktionen oder versuchtem Paragraphen-Rodeo.


    Ein findiger Anwalt wird großen Spaß daran haben, den "doofen Türsteher" mit zivilrechtlichen Forderungen auszunehmen.


    Was du dir merken sollst: Handele stets richtig nach den Inhalten deiner Sachkundeprüfung (hoffentlich vorhanden!). Überschreite nicht deine Kompetenz und versuche dich nicht in "Wurst wider Wurst!" Du brauchst auch kein Exzempel zu statuieren. Wenn die KV fallengelassen wurde, sei froh und halte schön die Füße still! Du wärest nämlich erschrocken, wenn dir plötzlich klar wird, dass der Zutritt garnicht unrechtmäßig war (vielleicht hat ihn doch ein Kellner reingelassen?), Zeugen eine KV bestätigen (muss garnicht von einem Arzt attestiert werden) und dir dann auch noch nachgewiesen wird, dass die festgehaltene Person garnicht unbekannt war.


    Tata - schon hast du kein Recht mehr auf Schadenersatz des Besitzdieners (berechtigt auch zum Festhalten, bei nicht vorhandenen Personalien), da garkein Schaden entstanden ist - kein strafrechtlichen Schutz mehr, da 127 nicht mehr greift und bekommst noch die KV angehängt.


    Fazit: Halt die Füße still, besorg dir nen guten Anwalt und achte stets auf eigene Zeugen!

  • Hallo Kollege,


    du hättest diesen Genannten Person, sofort wo die Polizei den Vorfall aufgenommen hatte, wegen Falsche - Verdächtigung anzeigen sollen !!!!


    Derartige Straftaten kannst du innerhalb einer Frist von 3 Monaten Jederzeit anzeigen !!!!!


    Nach ablauf von 3 Monaten, kannst du diesen nicht mehr Strafrechtlich verfolgen !!!!


    ........auch wenn deine Unschuld bewiesen worden ist, kannst du bei einer Fristversäumnis ( nach 3 Monaten ) nicht mehr Strafrechtlich verfolgen !!!


    Der Strafantrag muss immer rechtzeitig gestellt werden !!!


    Wenn du deine Unschuld beweisen kannst und der Anschuldigung ( der Vorfall ) noch keine 3 Monate zurückliegt, würde ich dir sofort raten


    , den o.g. Person sofort anzuzeigen!!


    ........ habe dir geantwortet weil ich genau so´ne Situation selber erlebt habe....


    Ergebnis war, dass der Angeklagte 4 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewehrung bekommen hatte....


    MFG Selim

  • 21 Ausrufezeichen. :respekt:


    Zitat

    Derartige Straftaten kannst du innerhalb einer Frist von 3 Monaten Jederzeit anzeigen


    Zitat

    Der Strafantrag muss immer rechtzeitig gestellt werden


    Was denn nun:


    Strafnzeige oder Strafantrag? :roll:

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @ Selim


    Manchmal sollte man nen Fred schon von Anfang bis Ende lesen.


    Vielleicht kann hier geschlossen werden.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker