Probleme mit Anzeige wg. KV

  • Hallo,


    bin neu hier und möchte mich gerne mal mit einem Problem an die Community wenden.
    Ich arbeite ebenfalls als Security / Türsteher und plage mich nun mit einem Gast,
    der von mir nach einem Streit, den ich verbal geschlichtet habe und den danach gegen
    mich, sehr unter der Gürtellinie ausgestoßenen Verbalinjurien, nicht mehr eingelassen habe.


    Als die Veranstaltung dann beendet war, kam er überheblich grinsend aus dem
    Veranstaltungsraum und wollte an mir vorbei gehen.


    Da ich keine Lust hatte, mich von so einem Bub dumm anmachen zu lassen, habe ich ihn
    mir geschnappt und ihn wieder zurück in den Eingangsbereich gezogen und die Polizei
    rufen lassen - wg. §123 StGb - Hausfriedensbruch.


    Als die Streife dann da war, sagte er aus, ich hätte ihn tätlich angegriffen und ihm ins
    Gesicht geschlagen. Was absolut nich der Wahrheit entspricht. Denn ich vertrete die Ansicht,
    dass ein guter Türsteher ein freundlicher und jmd. ist, der keine unnötige Gewalt anwendet.


    Wie es eben so in Deutschland ist, musste die Anzeige aufgenmmen werden und jetzt schleppe
    ich mich von einer Zeugenaussage und Befragung zur Nächsten.


    Mittlerweile steht fest, dass ich ihm nichts getan habe (kein ärztl. Attest) und wer mich kennt,
    weiß dass ich, wenn ich gezwungenermaßen zuschlage, 1. treffe und 2. mein Gegenüber nicht
    unbeschadet da herauskommt.


    Jetzt meine Frage:
    - Wie kann ich dem jungen Mann im Nachhinein noch eine reindrücken?
    - Welche § greifen in genau dieser Situation? Üble Nachrede, Rufschädigung?


    Wäre dankbar für eure Hilfe - weil irgendwie bin ich der Meinung, dass er daraus eine Lehre ziehen sollte.
    Danke im Voraus

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • solltest Du ohne weiteren Schaden aus der Sache herauskommen, dann freu Dich im Gedanken an Deine Genugtuung, die Du darin findest, daß er Dir nichts anhaben konnte. Belass es dabei :wink:

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von Landgraf

    §164 StGB


    Wohl eher § 240 StGB in Tateinheit mit 239 StGB. 8)


    Zitat von Prätorianer_Mainz

    Da ich keine Lust hatte, mich von so einem Bub dumm anmachen zu lassen, habe ich ihn mir geschnappt und ihn wieder zurück in den Eingangsbereich gezogen und die Polizei rufen lassen

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • Also ich kann euch ja teilweise folgen, aber leider nur teilweise.


    Landgraf schrieb:


    §164 StGb - vollkommen richtig (Falsche Verdächtigung)
    Gesetzestext:
    § 164
    Falsche Verdächtigung(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    (2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

    Eugene Vidoq schrieb:


    § 240 StGb (Freiheitsberaubung) in Tateinheit mit 239 StGb (Nötigung) - WARUM??? - (
    Sowiet ich unterrichtet bin, kann ich eine Person, die sich einer Straftat schuldig gemacht hat, und dabei auf frischer Tat ertappt wurde, nach 127 StPO festhalten, bis zum EIntreffen der Polizei - also inwiefern bitte Freiheitsberaubung.


    Darüber hinaus habe ich ihn angewiesen, dort zu warten, bis die PolStrf kommt - er hätte ja versuchen können, zu gehen.


    Und eine Nötigung kann ich da auch nirgends erkennen.
    Bitte erkläre er sich.
    :roll:

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • Hi Prätorianer, nur vorab der geht jetzt nicht gegen dich, OK


    EV: definiere den §127StPo! im Zusammenhang mit dem von Prätorianer geschilderten Vorfall!


    es geht mir ehrlich gesagt langsam auf den Sack!


    Schmeiss keine §§ durch den Raum, sondern fang mal an deine Aussagen zu begründen! Wenn ich nen Rechtsverdreher brauch der das macht, geh ich in ne Verhandlung und hör mir die einleitenden Worte vom Stawa an.....


    ricon


    jetzt mal wirklich richtig angefressen!(was ein wirklich sehr seltener Zustand ist!)

  • Mit 28 war ich auch noch sehr unruhig, dass legt sich in den nächsten Jahren, die Erfahrung wird Dich lehren wie Du diese Probleme am besten bewältigst, bzw. Dir Deine Genugtung auf andere Art und Weise verschaffst.


    Warte noch 2-5 jahre und dann sieht es mit der Gesetzeslage bzw. der hoheitlichen Truppe in diesem Lande eh ganz dunkel aus-und dann sind die privaten mehr gefodert und am Zuge.


    Die Zeit läuft für uns :evil:

  • Aussage gegen Aussage ergibt nicht viel.
    Sei froh, das er nicht so schlau war, sich ins Gesicht zu schlagen und dann selbst die Polizei zu rufen. So einen Patienten hatte ich mal.


    Einfachste Variante: Bei der Vernehmung ruhig und sachlich bleiben und die Beamten einfach mal fragen, was da greifen könnte. Die üblichen Verdächtigen sind ja schon genannt. Im allgemeinen finden es die Beamten auch nicht so furchtbar witzig, jedes WE von solchen Kandidaten mit Falschaussagen belästigt zu werden.


    Schön war auch meiner vor 4 Monaten bummelig:


    Polizist: "Ich muss das aufnehmen. *augenverdrehen* Der Herr im Streifenwagen sagte, er wäre mit einem Messer verfolgt worden. Er weist aber keinerlei Verletzungen auf. Haben sie ein Messer?"
    Ich: "Klar nehme ich mein Messer. Immer dann, wenn ich die Machete verlegt habe"


    Da war das Eis gebrochen. Ich habe ihm dann erzählt, was wirklich vorgefallen ist und das der gute Mann eigentlich eine Gegenanzeige wegen versuchter KV, Bedrohung, Hausfriedensbruch und Verleumdung erhalten könne. Das übliche. Da kam der nächste Klopfer. Guckt mich der Polizist grinsend an und meint dann ganz trocken:


    "Wenn wir die Bedrohung aufnehmen, dann müssen sie sich aber auch bedroht fühlen.." :lol:
    Im Auto sitzt die halbe Portion; 60kg gestandenes HippHopperfleisch.. den hab ich abgeführt, ohne meinen Kaffee abzustellen..
    "Lassen wir das dann mal"


    Ich bin mehrmals gut gefahren mit folgendem:
    "Wenn dieser betrunkene Mann dahinten mir wirklich eine Anzeige wegen KV anhängen möchte, weisen Sie ihn bitte darauf hin, das dann meinerseits Anzeige erstattet wird wegen Hausfriedensbruches, Bedrohung, Nötigung der Kassendame, Beleidigung, versuchter KV und Sachbeschädigung. Und wenn ich mir den Abend so Revuee passieren lasse, fallen mir bestimmt noch zwei oder drei Tatbeständige zu diesem netten, etwas verhaltensauffälligen jungen Mann ein. In Kurzform: Wenn er es wissen will, bekommt er meine Anzeige im DIN A 4 Format kleingeschrieben. Aber ich möchte keinen Aufwand verursachen, wir haben beide besseres zu tun. *zum Polizisten* Leider wird man immer wieder von solchen Leuten belästigt. Erklären Sie ihm bitte, das er einfach nach Hause gehen soll und die Sache ist gegessen. Sowas ist mein täglich Brot. Ich verzichte auf eine Anzeige, wenn er seine Falschaussage zurückzieht."


    Hat mindestens 3x bereits geklappt. Von den letzten Spezialisten hab ich nichts mehr gehört danach.


    Reinwürgen ist so eine Sache. Nicht selber falsche Aussagen machen, das kann genauso gut auf die eigenen Füsse fallen. Interessiert mich auch nicht gross. Solche Typen haben sich ihr lebenslanges Hausverbot verdient. Mit ihren Anzeigen.. da hatte ich immer Glück. Arbeiten im Anzug, solide Rhetorik und fachlich kompetent ausgestrahlte Ruhe mit klarer Schilderung des Sachverhaltes hat bis jetzt jeden Polizisten davon überzeugt, das ich grundlos niemanden schlage oder würge. Jedenfalls musste ich noch zu keiner Anhörung als Beschuldigter.

    Greetz,
    Connar76
    Ausbilder FfKmSWHuS [IHK]

  • Wenn jemand, dessen Frustrationstoleranz offensichtlich sehr gering ist

    Zitat

    Da ich keine Lust hatte, mich von so einem Bub dumm anmachen zu lassen

    jemanden mit körperlicher Gewalt (was erstmal zweifelsfrei nicht zur Festnahmebefugnis nach §127 (1) StPO gehört)

    Zitat

    habe ich ihn
    mir geschnappt und ihn wieder zurück in den Eingangsbereich gezogen

    darin hindert sich fortzubewegen, darüber hinaus in seinem Auftreten bereits einschüchternd ist

    Zitat

    wer mich kennt,
    weiß dass ich, wenn ich gezwungenermaßen zuschlage, 1. treffe und 2. mein Gegenüber nicht unbeschadet da herauskommt.

    macht sich mindestens der Nötigung und Freiheitsberaubung schuldig. Nun noch ein Staatsanwalt, der der neulich nicht in die Disco rein gekommen ist und einen Richter der seine Kriminologiearbeit über Anlage/Umweltverhalten geschrieben und die erste Bewährungsstrafe ist perfekt.

    --
    Trotz markiger Erklärungen produzieren wir wenig Sicherheit und viel Sicherheitsmarketing, das bestenfalls Passagiere in Flugzeugen und Besucher von Massenveranstaltungen beruhigt.


    Dagobert Lindlau

  • @ EV : Er hatte ja gefragt welches die einschlägigen §§ für seine Retourkutsche sein könnten....


    Das ich in diesem Fall seine Tat ganz ähnlich bewerte wie du war ja mal nicht gefragt, daher auch die Kürze meiner Antwort.


    Eine Aufforderung dazubleiben und die Personalien für eine spätere Anzeige anzugeben wäre zwar wahrscheinlich erfolglos gewesen, überspringen sollte man die Schritte trotzdem nicht....

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • Mag sein, dass ich an dem Abend ein wenig überreagiert habe.
    Finde es sehr angenehm, dass ihr die Situation von allen Seiten beleuchtet.


    Danke an euch alle - hat mir gezeigt, dass sich hier durchaus sehr sachkundige Personen
    tummeln.


    @Connar - geiler Schreibstil, wenn du genauso locker arbeitest, Respekt.
    @ Landgraf & Eugene Vidoq - vollkommen richtig, man (ich) hätte wohl etwas ruhiger und
    gelassener reagieren können.


    Nun bleibt mir nur noch zu hoffen, dass ich aus dieser Sache unbeschadet heraus komme.
    Am besten wird es wohl sein, wenn ich mich demnächst einfach noch mehr unter Kontrolle
    habe und ruhiger werde - könnte wohl auch mit dem Alter zusammen hängen.


    Danke auf jeden Fall an euch alle

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • nun:



    der von mir nach einem Streit, den ich verbal geschlichtet habe und den danach gegen
    mich, sehr unter der Gürtellinie ausgestoßenen Verbalinjurien, nicht mehr eingelassen habe.


    Als die Veranstaltung dann beendet war, kam er überheblich grinsend aus dem
    Veranstaltungsraum und wollte an mir vorbei gehen.


    Hausfriedensbruch? Erschleichen einer Leistung(evtl.), Einbruch(evtl.)..soso, und das Handeln war also nicht gerechtfertigt?


    unbekannt, Feststellung Personalien...127?



    ricon

  • Grundsätzlich hast du recht, ich denke auch dass mein Handen gerechtfertigt war, aber
    wir alle sind alt und vernünftig genug um zu wissen, wie es in unserem Land mit den
    Gesetzen bestimmt ist. Wenn ich ihn einfach hätte gehen lassen, dann würde ich mich
    nun nicht mit einer Anzeige rumplagen müssen und meinem Anwalt zur Last fallen müssen.
    - Ein Glück gibt es Rechtschutzversicherungen -
    Es ist nun mal so, dass man sich in unserem Job ständig in einer Grau-Zone bewegt und
    die Schritte die man egal in welche Richtung auch gehen mag, nicht immer gut für einen
    selbst sind. Leider.


    Es wäre wünschenswert, dass sich das irgendwann mal ändert. Aber dann würde es
    vermutlich auch wieder Sicherheitsdienstler geben, die das dann schamlos ausnutzen würden.
    Es ist blöd, egal, wie man sich dreht und wendet.


    In Hinsicht auf solche Dinge (in diesem Fall war es nun Kindergarten), bin ich des Öfteren am
    überlegen, meinen Hut zu nehmen und der Branche den Rücken zu kehren.

    per aspera ad astra


    Schweiß (in der Ausbildung) erspart Blut
    (im Einsatz)

  • @ ricon


    Ich würde mal halblang machen!


    Wo geht aus der Beschreibung hervor, dass der "böse Bube" widerrechtlich eingedrungen ist (Vielleicht hat ihn ja ein anderer Türsteher reingelassen), was bleibt dann noch von dem gern (und meist falsch interpretierten) "Erschleichen von Leistungen" (ich erinnere hier an das zwingende "Umgehen oder Ausschalten von Sicherheitsvorkehrungen") und "Einbruch" ist ein Tatbestand, den nur absolute Amateure überhaupt in ihrem Sprachgebrauch haben, dies gilt auch für den "evtl.", außerdem sind wir da im Bereich von Ratespielen (der Begriff "Vermutung" wäre schon zu stark).


    Was bleibt, ist gar nichts, nada, nothing usw.

  • Ich halte die Gedankengänge und Reaktionen des Threaderstellers für, gelinde gesagt, übertrieben, auch wenn er sich geärgert haben wird beim bemerken, reingelegt worden zu sein.
    Ansonsten ist die erhaltene Anzeige berechtigt.

  • darum gehts doch.....und "Einbruch" ist zumindest umgangssprachlich verständlich...habe keine Lust mich einer Rechtssprache zu bedienen, dann könnt ich ein Jur_Forum besuchen :wink:


    Natürlich ist es hier spekulativ! Nur aus den dargestellten Situationen Nötigung und Freiheitsbersaubung herzuleiten; ist dies weniger spekulativ?


    ...vor allem mal §§ eingeworfen...aber eben keine Begründung! Soll ich mich jetzt mit §§ auseinandersetzen und mir meinen eigenen Reim machen oder wäre es mal möglich sich in der Sache zu äussern und sich dann mit diesen Äusserungen auseinanderzusetzen?!?


    Gruss ricon

  • ok, ich leide anscheinend an Lesedemenz :evil:


    Welche Anzeige zu recht, wegen KV? Wenn sie zu recht gewesen wäre, wäre eine Sanktion erfolgt. Dem ist nicht so ergo ohne Berechtigung!
    Natürlich ist von einem wiederrechtlichen eindringen erst einmal auszugehen(subjektive Eigenwahrnehmung)...bis zur Klärung( wenn kurzfristig möglich) ist ein Festhalten durchaus möglich...keine Festnahme! Bei Positiver Feststellung ist eine Festnahme nach 127, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, durchaus denkbar.


    ricon

  • Jetzt bin ich mal gespannt:


    In welchem Gesetz ist das "Festhalten" als Rechtfertigungsgrund für eine Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB verankert?


    Und wo steht, dass eine "subjektive Eigenwahrnehmung" ausreicht?


    Ich gebe schon mal einen Tip zum § 239 StGB:


    Auf die Dauer kommt es nicht an, es reicht daher grds. auch eine nur kurzfristige Entziehung der Bewegungsfreiheit (BGH 14, 314, 345; 4 StR 147/75; vgl auch schon RG 33, 234).