Hallo,
bin neu hier und möchte mich gerne mal mit einem Problem an die Community wenden.
Ich arbeite ebenfalls als Security / Türsteher und plage mich nun mit einem Gast,
der von mir nach einem Streit, den ich verbal geschlichtet habe und den danach gegen
mich, sehr unter der Gürtellinie ausgestoßenen Verbalinjurien, nicht mehr eingelassen habe.
Als die Veranstaltung dann beendet war, kam er überheblich grinsend aus dem
Veranstaltungsraum und wollte an mir vorbei gehen.
Da ich keine Lust hatte, mich von so einem Bub dumm anmachen zu lassen, habe ich ihn
mir geschnappt und ihn wieder zurück in den Eingangsbereich gezogen und die Polizei
rufen lassen - wg. §123 StGb - Hausfriedensbruch.
Als die Streife dann da war, sagte er aus, ich hätte ihn tätlich angegriffen und ihm ins
Gesicht geschlagen. Was absolut nich der Wahrheit entspricht. Denn ich vertrete die Ansicht,
dass ein guter Türsteher ein freundlicher und jmd. ist, der keine unnötige Gewalt anwendet.
Wie es eben so in Deutschland ist, musste die Anzeige aufgenmmen werden und jetzt schleppe
ich mich von einer Zeugenaussage und Befragung zur Nächsten.
Mittlerweile steht fest, dass ich ihm nichts getan habe (kein ärztl. Attest) und wer mich kennt,
weiß dass ich, wenn ich gezwungenermaßen zuschlage, 1. treffe und 2. mein Gegenüber nicht
unbeschadet da herauskommt.
Jetzt meine Frage:
- Wie kann ich dem jungen Mann im Nachhinein noch eine reindrücken?
- Welche § greifen in genau dieser Situation? Üble Nachrede, Rufschädigung?
Wäre dankbar für eure Hilfe - weil irgendwie bin ich der Meinung, dass er daraus eine Lehre ziehen sollte.
Danke im Voraus