Hi Leute,
hab da mal ne Frage, bin in einem Objekt beschäftigt wo obiger Lehrgang verlangt wird. Nun arbeite ich quasi schon
dort, habe jedoch Termin für den Lehrgang erst ab ende Januar bis in den März hinein. Jetzt bin ich in der Lohntabelle
über folgende Formulierung gestolpert:
"3. Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutzdienst, der auf besonderen Objekten mit besonderen Aufgaben betreut ist und auf Wunsch des
Auftraggebers eine IHK-Prüfung zur IHK geprüften Werkschutzfachkraft bzw. geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft gemäß Prüfungsordnung
ablegen muss und als solche Eingesetzt wird."
Da steht ja drinnen "ablegen muss" und nicht "abgelegt hat", ab wann steht mir also der Stundenlohn für die geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
zu, erst nach erfolgreich abgelegter Prüfung oder schon sobald man auf solch einer Stelle eingesetzt wird und wo ist das festgelegt ?
Schonmal vielen Dank für die Antworten ...