Wird WBK auch als Waffensachkunde anerkannt??

    • Erster Beitrag

    Hallo! Ich besitze seit 12 Jahren eine Waffenbesitzkarte ( Sportschütze Kurzwaffen)! Meine Frage: Wird dies auch als Waffensachkunde für das Bewachungsgewerbe anerkannt oder muß ich eine spezielle Prüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen?

  • Zitat von stinkefuchs

    DAS glaub ich kaum... Hab Deinen Beitrag mal abgeändert...
    Sorry für oT...


    Nomen est Omen .... Danke!

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • Wie ist denn der Status einer bestandenen behördlichen Waffensachkunde für Schußwaffen aller Art einschl. der dazu gehörigen Munition? Abgehalten von der Prüfungskommission einer Landesbehörde zum Zwecke des Nachweises als Waffensachverständiger? Diese Prüfung schließt die Genehmigung für den Erwerb der Roten WBK ein, ein gesondertes Bedürfnis ist nicht mehr zu erbringen. (Zumindest war das bei mir so vor 25 Jahren) Das Aberkennen oder der "Verfall" einer einmal ab gelegten behördlichen WSK dürfte ein interessantaner Fall für das Bundesverwaltungsgericht werden. (Anderes der legale Waffenbesitz!)

  • Momentan kann eine WSK nur dann aberkannt oder zurückgenommen werden, wenn klar bewiesen ist, dass bei der Erteilung der WSK-Bescheinigung oder der Prüfung Fehler begangen wurden. Sonst nicht - noch nicht.
    Meinr Meinung nach wird aber genau das noch kommen, spätestens dann, wenn man alle WSK mit einer Gültigkeitsdauer versieht. Ws in meinen Augen übrigens Sinn macht.

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • @ Lobo-s


    Bezüglich der WSK mit Verfallsdatum, hast du da schon was zu lesen gekriegt?


    Finde ich ja hochinteressant! Wenn jemand Praxis nachweist sollte ja eigentlich davon abgesehen werden?!


    Tschüß Earl! 8)


  • Hallo Earl, nein, habe ich nicht :wink: .
    Aber zu deiner Aussage bezüglich Praxis: Auch jeder Trainer/Übungsleiter muss trotz nahezu täglicher Praxis alle 4 Jahre mindestens 16 Std. Fortbildung nachweisen können, sonst erlischt die Lizenz. Gabelstaplerfahrer (soweit ich weiß) jährlich, Lkw-Fahrer auch alle Jahre, Schießstandsachverständige müssen in 3 Jahren 2 x 1 Fortbildungstag/e (werden zentral angeboten) nachweisen sonst ist die Lizenz weg.
    Also-

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • Im DSB ist das so geregelt, das stimmt. Im BDS behalte ich ebenfalls nur dann meine Lizenzen, wenn ich regelmäßig pfeife (als Range Officer). Aber das macht ja auch Spass.


    Meine letzte Fortbildung ist allerdings auch schon ein paar Tage her, ich wollte diesbezüglich mal zu einem Kurs von OPS, hätte dann aber am liebsten den Großmeister persönlich, von daher bin ich mir nach den letzten Berichten über die Kurse nicht wirklich sicher ob ich da nicht bei so einer Franchise- Firma lande.


    Was hast du denn so im Programm?


    Tschüß Earl. Schick mir doch mal was auf PN. 8)

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