Wird WBK auch als Waffensachkunde anerkannt??

    • Erster Beitrag

    Hallo! Ich besitze seit 12 Jahren eine Waffenbesitzkarte ( Sportschütze Kurzwaffen)! Meine Frage: Wird dies auch als Waffensachkunde für das Bewachungsgewerbe anerkannt oder muß ich eine spezielle Prüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen?

  • Hallo und Guten Morgen !


    @HS Ltd.


    Auf eine ganz normale Frage nach einer gesetzlichen Quelle, antwortest Du mit einer (vermutlichen) Beleidigung ?


    Ist ja ein wenig schade !


    Nun möchte ich aber die trotz allem noch eine kurze Frage stellen :
    Inwieweit ist Deine Aussage zu deuten, dass Du eine WSK "verkaufst" ?
    Sicherlich meinst Du damit die Schulung, aber es wäre schön, dies auch so zu schreiben, denn sonst kann es gerade bei neuen Forumsmitgliedern oder bei Gästen des Forums zu Irretationen führen.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Guten Morgen!


    @ sniper050


    also das war sicher keine beleidigung!!! also wir verkaufen auch WSK... allerdings verkaufen wir keine WSK-Prüfungszertifikate, die muss sich schon jeder selbst erarbeiten!!!


    Wer aber soviel Kriminelleenergie hat um dieses bei meiner Aussage zu denken ist in dem Job und ich denke auch hier im Forum auf jeden Fall fehl am Platze, oder?!


    @ ricon


    ja da hast du natürlich recht... wenn deinem sachbearbeiter auf dem amt z.B. dein nachnahme nicht gefällt stuft er dich als unzuverlässig ein und du kommst mit keiner WSK weiter...


    Wünsche allen einen schönen Montag, und eine ruhige Woche!!!
    Gruß JOH

  • Hallo und Guten Tag !


    @ HS Ltd :


    Wenn der erste Satz von Dir "ihr seid alle ein wenig f... kann das sein?" (Zitatende) keine Beleidigung enthielt,
    dann ist das ja okay.
    Aber warum hast Du dann das Wort nicht ausgeschrieben ?!


    Und mir irgendeine kriminelle Energie vorzuhalten, ist weit entfernt von jeder Realität !!!
    Daher kann ich über eine solche Aussage nur den Kopf schütteln und gehe nicht weiter darauf ein.


    Ein Tip sei aber noch erlaubt : Einträge besser genau lesen, bevor man anderen (z.B. mir) irgendwelche realitätsfernen
    Vorhaltungen macht.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • sorry leute ich werd mich hier ein wenig zurück nehmen und möchte nur eins noch kurz anmerken...


    @ sniper050


    wie ganz richtig von dir zitiert stand am ende des satzes ein "?" somit wahr es keine Beleidigung und auch nicht so gemeind...
    auch habe ich "DIR" keine kriminelleenergie vorgeworfen...


    @ all


    ... aber schon mein Opa sagte: "wer sich den schuh anzieht..."



    Ich möchte nochmals deutlich darauf hinweisen das ich weder jemanden persönlich angreifen wollte noch sollte es den anschein erwecken... auch war es keine absicht das sich personen so stark damit identifizieren dass man gleich zu einem solchen ton greift...


    ich meld mich hier ab!!! für weitere fragen stehe ich gern per PN zur Verfügung...


    Gruß JOH

  • Hallo und Guten Abend !


    @HS Ltd :


    Du hast mich in den vergangen Einträgen persönlich angesprochen und somit gebietet es meine Höflichkeit,
    auch zu antworten !


    Somit war es auch m.E. nach auch nicht der berühmte "Schuh", den ich mir anzog, sondern einfach nur eine Antwort.


    Meine Antworten waren m.E. auch nicht im Ton "vergriffen" oder ähnliches !



    pfandflasche
    Sollte der Admin oder einer der Mod's allerdings der Meinung sein, dass ich mich im Ton tatsächlich vergriffen habe, so bitte ich um Entschuldigung und nehme auch eine begründete Verwarnung an.


    Viele Grüße
    sniper050

    Gewalt ist eine andere Ausdrucksform für Dummheit

  • Verwarnungswert fand ich hier nichts.


    Gruss L.

    Sed quis custodiet ipsos custodes?


    "None of you understand. I'm not locked up in here with you. You're locked up in here with me."

  • hallo,


    das ausschlagbebende, ist was auf deiner waffensachkunde draufsteht. für "berufliche waffenträger" ist das wichtige der hinweis besitzt die erforderlichen kenntnisse "zur ausübung der tatsächlichen gewalt" z.b. "faustfeuerwaffen" und patronenmunition.


    gruß


    mike

  • Zitat von qexco

    Rechtliche Grundlage?


    WSK =WSK. Da gibt es keine "Extra für Bewachungsgewerbe"- Prüfung.
    Hab mit 11 Jahren das erste mal die WSK abgelegt und 19 Jahre später (letztes Jahr) zur Auffrischung bei einer Bildungseinrichtung für das Bewachungsgewerbe erneut abgelegt. Unterschiede im Stoff: Keine, bis auf die Unterrichtung über Langwaffen, die war bei meiner ersten WSK dabei. Unterschiede auf dem Zeugnis: Keine. Aussage des Dozenten: Gibt keine Unterschiede. Aussage des KVR München (Stand April 07): Keine Unterschiede.


    Falsch. WSK ist nicht WSK. Sportschützen machen die WSK meist in einem Verband/Verein eines Verbandes. Laut WaffG und neuester Feststellung des BVA können Verbände bzw. deren Vereine WSK NUR für Verbandsmitglieder BESCHEINIGEN. Die WSK- Prüfung wird vor einer Behörde oder einem staatlich anerkannten Ausrichter (kann nie eine Firma oder ein Verband sein, ist immer eine Einzelperson) abgelegt. Diese/r bescheinigt die Prüfung durch eine Urkunde/Bescheinigung welche u.a. das Aktenzeichen der Anerkennung enthalten muß.
    Außerdem ist in der Verwaltungsvorschrift zum WaffG klar festgelegt, dass die Sk für Sportschützen 16 Ue plus Prüfung umfassen muß, die für das Sicherheitsgewerbe 32 UE plus Prüfung und hohe Schießleistungen.
    Dort ist auch explizit aufgeführt, dass " die als Sportschütze erworbene SK nicht geeignet ist, die SK für das Bewachungsgewerbe zu vermitteln". NAchzulesen unter Punkt 7.6 zu § 7 Sachkunde.
    Die "ordentlich" gemachte WSK muß zwei Wochen vorher durch den staatlich anerkannten Prüfungskommissionsvorsitzenden bei der für ihn zuständigen Behörde mit den Daten aller Teilnehmer angemeldet werden, dann nach einem Forderungkatalog des Gesetzes abgehalten werden. Die Prüfung muß vor drei Prüfern ablaufen, diese müssen alle die besondere SK nachgewiesen haben und von der Behörde zugelassen sein. Ein Angehöriger der Genehmigungsbehörde kann als Beisitzer teilnehmen Die Prüfung hat schriftlich ausschließlich mit Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog des BVA (170 Seiten) , mündlich und praktisch zu erfolgen. Über diese Prüfung ist dann ein Protokoll zu fertigen und der Behörde zuzuleiten.
    Selbst die Urkunde (Aussehen und Inhalte) werden geprüft und dann genehmigt. Der Durchführer der WSK muß der Behörde die Anmietung eines geeigneten Unterrichtsraumes, des Schießstandes und die entsprechende Ausstattung mit erforderlichen Unterrichtsmaterialien nachweisen.
    DESHALB sind proffessionell durchgeführte WSK insbes. für das Bewachungsgewerbe NICHT für Knopp und Klicker zu machen. Die Kosten sind einfach zu hoch. Beispiel: bei unseren WSK bekommt jeder einen Ordner mit ca. 300 Seiten, ca. ein drittel davon in Farbe. Nur die Druck-/Kopiekosten inkl. Ordner belaufen sich pro Teilnehmer auf über 65,- Euro. Und billigere Drucker/Kopierläden hat (hier) noch keiner gefunden. Dann 32 UE mit zwei, die Prüfung mit 3 Referenten, deren Fahrtkosten und nen 10er pro Std. muß ja wohl auch sein. Und zwischen den beiden Lg-Wochenenden dann noch an zwei Abenden zwei Telefon-Hotlines, eine für rechtliche und eine für technische Fragen.
    Also. Was darf eine WSK kosten? Nicht vergessen, jeder muß vorher noch ein Anmeldeformular bekommen, dann eine Bestätigung seiner Anmeldung.
    Geht natürlich alles für 150,-?? Prima - dann sofort machen.
    Wenn die zuständige Behörde natürlich eine Bescheinigung eines Sportverbandes anerkennt... Glück gehabt? Und beim Wechsel des Arbeitgebers oder Umzug in anderen Bereich?

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • wenn ich dich richtig verstehe kann ich also die waffensachkunde im bewachungsgewerbe auch als waffensachkunde für sportschützen benutzen.


    nur nich andersherum.

  • Zitat von ingo

    wenn ich dich richtig verstehe kann ich also die waffensachkunde im bewachungsgewerbe auch als waffensachkunde für sportschützen benutzen.


    nur nich andersherum.


    JA, wenn die WSK so gemacht und geprüft wurde, dass das sportliche Bedürfnis abgedeckt ist. Wenn du also LW beantragen willst und deine "Berufs-WSK" ist auf KW ausgestellt, dass musst du beim Verband nachkarten.
    Den Verbänden ist es auch freigestellt, einfach zu sagen: "hier haben wir besondere Regeln, wir bestehen auf einer zusätzlichen internen SK".
    Das dürfen sie, weil eben ihre SK nur für den Verband gilt. Aber ich habe bisher keinen Teilnehmer erlebt, der hiterher mit einer Behörde Probleme gehabt hätte. Wir machen die SK-Lehrgänge inkl. LW, aber das ist auch ein Zeitproblem. Da in D bis auf ganz wenige Ausnahmen (bestimmte Objekte und dann nur von Firmeninternen SD`s bewacht) KEINE LW eingesetzt werden dürfen, stellt sich die Frage nach einer WSK inkl. LW aus rein beruflicher Sicht nicht, einige Arbeitsämter bezahlen auch nur die WSK für KW.
    Aber dann kann man bei den meisten Anbietern einfach privat einen Zusatzlehrgang absolvieren oder sie haben es wie wir einfach von Beginn an drin.
    Und nochmal: die staatlich anerkannten WSK`s müssen Geld kosten, weil allein die Genehmigung zu erhalten bereits neben der Arbeit und den Nachweisen zwischen 400 und 800,- an Gebühren kostet. Wenn die Behörde diese dann noch zeitlich begrenzt, das kann und darf sie bei jedem Verwaltungsakt, dann zahlt man jedes JAhr/alle zwei Jahre wieder.
    Und für die SB`s ist ja auch wichtig, durch eine einfach behördeninterne MAil oder Telefonat von z.B. HH nach M abzuklären, ob der XYZ bei dem ABC eine Prüfung anerkannt abgelegt hat. Da sonst ja jeder sich selbst eine Urkunde ausstellen könnte mit Phantasielehrgang und Aktenzeichen.
    DESHALB muss protokolliert, angemeldet und genehmigt sein. Ist eigendlich für den Nutzer ein Service, wenn er z.B. die Arbeitsstelle wechselt und von einem in ein anderes Bundesland wechselt oder wenn er einmal den Nachweis seinr SK verliert. Versuch mal bei einem HH-Bürger, der seine WSK in Irgendwo gemacht hat, den Nachweis tatsächlich zu überprüfen. Bis das evtl. geklappt hat, hat der aus lauter Verzweifelung oder weil der Job sonst weg ist, das Ding neu gemacht.
    Und nebenbei: Wer die staatliche Anerkennung haben will, der muss schon was tun und nachweisen können. Und er wird ständig überwacht und von der Behörde beobachtet. Da ist nichts mit einfach mal noch jemand einen Tag vorher in den Lehrgang aufnehemen, eine Bescheinigung ausstellen weil man den "Schützenbruder" schon ewig kennt und weiß, dass er es kann. Dann ist die Anerkennung schneller weg als erteilt.
    Und die Behörde kann bei Bekanntwerden von Unregelmäßigkeiten die WSK auch rückwirkend aberkennen! Also: Wer glaubt, das alles sei für 150,- pro Nase zu machen, der soll es tun. Der glaubt aber auch die Sache mit den Zitronenfaltern und den Störchen.
    Wenn man einige "Stellungnahmen" hier oder in anderen Foren zu diesem Thema liest, kann man eigendlich nur Dieter Nuhr zitieren: "Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal ..... halten!"
    Und für die wirklich interessierten gilt wie immer: Informieren, informieren. Und daran denken, alles was etwas taugt (Werkzeug) kostet Geld. Und für einen SD-Mann/Frau ist die WSK ein Werkzeug zur Berufsausübung. Für den Sportschützen ein notwendiger Nachweis gegenüber der Behörde.
    Wenn ein SD-Bediensteter wirklich mal die Waffe einsetzen musste und etwas ging schief- was wird er als erstes hören: "Sie haben doch SK, hätten also wissen müssen..." Die Antwort? Richtig: "Haben wir NIE drüber gesprochen, noch nie von gehört" Und bei wem wird dann nachgehakt? Und evtl. ein Fehler gesucht, auch vom Anwalt des Betroffenen? RISCHDISCH!! Beim Ausrichter der WSK.
    Und jetzt überleg mal, was eine WSK mit 32 Std. plus Prüfung und dem Nachweis "hoher Schießleistungen" bei dir kosten würde.

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.


  • Das muss nicht sein. Diese Genehmigung/Bescheinigung "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" kann und darf eigendlich nur die Behörde ausstellen durch ihre WBK oder WS. Der Ausrichter kann nur bescheinigen, dass
    "die erforderliche SK im Umgang mit KW/und oder LW nachgewiesen/nicht nachgewiesen wurde"
    Denn auch bei Nicht-Bestehen der Prüfung ist laut Gestez eine Bescheinigung auszustellen.
    Und nach dem Gesetz kann die WSK auf bestimmte Waffenarten beschränkt werden. So haben z.B. Firmen WSK geprüft nur für eine bstimmte Waffe, Hersteller und Kaliber angegeben. Bei Firmenwechsel dann das böse Erwachen.
    Und der genaue Wortlaut der Bescheinigung/Urkunde wird vorher von der Behörde "abgesegnet". Dies kann also von Ausrichter zu Ausrichter auch anders aussehen. Man darf z.B. auch nicht einfach ein Firmenlogo reinbauen, wenn man einen LG für eine größere Firma abhält. Zumindest hier in Hessen nicht.
    Und zu den Bemerkungen "gilt nicht, steht nur in der VwV, nicht im Gestez, hat keine Bindung für den oder jenen" - in den meisten Bundesländern wurde per Erlass (und ja, die dürfen dass, steht im Gesetz!!) die nicht in Kraft gesetzte VwV zum WaffG zur Anwendung "empfohlen", d.h. faktisch in Kraft gesetzt. Und alle richten sich danach. Also bringen Diskussionen über Wenn und Aber NICHTS!

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • ... die gleiche Frage wie der Threadsteller habe ich ein paar Zeilen weiter unten auch gestellt,
    und darauf unmissverständliche Sachinformationen erhalten.


    Frage mich nur, warum mein Thread geschlossen wird weil der Fall so klar ist, und hier seitenlang diskutiert wird, ausserdem off-topic.

    Lache nie jemanden aus, der einen Schritt zurück macht- er könnte Anlauf nehmen

  • Zitat von dana

    ... die gleiche Frage wie der Threadsteller habe ich ein paar Zeilen weiter unten auch gestellt,
    und darauf unmissverständliche Sachinformationen erhalten.


    Frage mich nur, warum mein Thread geschlossen wird weil der Fall so klar ist, und hier seitenlang diskutiert wird, ausserdem off-topic.


    Na aber jetzt nicht meckern.


    Der Threatersteller am 4.12. und Du am 26.12.
    2 Freds mit der selben Frage müssen ja auch nicht sein. Oder haste andere Antworten erwartet ???

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Stimmt, ghost, hast recht.


    Habe nicht auf das Datum geachtet. Ich war ja später.


    Sorry.

    Lache nie jemanden aus, der einen Schritt zurück macht- er könnte Anlauf nehmen

  • Ist ja kein Problem.


    Wenn deine Frage nicht beantwortet ist, kannst ja hier weitermachen.

    Gruss
    Ghost


    Seiner eigenen Würde gibt Ausdruck, wer die Würde anderer Menschen respektiert.
    R.v.Weizsäcker

  • Ich hab die Waffensachkunde für den GWT Bereich auch nochmal machen müssen :x . Obwohl die Sportschützensachkunde schwerer war. Ulkig fand ich nur die damlige Berechtigung für alle Kurz und Langwaffen. Die meisten damaligen Kollegen hatten soviel Ahnung von Waffen wie ne Kuh vom schlittschuhlaufen. Bei Sportschützen sieht das meist anders aus. Obwohl Sie die Waffen wesentlich besser beherschen bekommen sie keine Anerkennung :evil: .

  • Zitat von qexco

    Ich find im § 7 WaffG keine Unterscheidung von Sportschützen und Berufswaffenträgern. Sachkunde ist Sachkunde.


    Och nöööö... nicht schon wieder.


    Suchfunktion, Thema wurde schon mehrfach diskutiert.

    "Was ich anpacke, klappt immer..... ...manchmal
    Mike Lowrey - Bad Boys


    Team_Signatur

  • Zitat von qexco

    Ich find im § 7 WaffG keine Unterscheidung von Sportschützen und Berufswaffenträgern. Sachkunde ist Sachkunde.


    Nicht ganz, denn durch einschlägige Urteile wird die WaffVwV mit herangezogen. Dort wird zwishen den beiden SK unterschieden. Sowohl was die Dauer der Unterrichtungen angeht, als auch die Prüfungsinhelte. Weil man bei den "Waffenträgern" nicht von dem bei Sportschützen obligatorischen Training ausgehen kann, denn diese müssen ja vor Beantragung de waffenrechtlichen Erlaubnis 1 Jahr und 18 Trainigstermine nachweisen, sind bei der SK für Waffenträger z.B. "hohe Schießleistungen" gefordert. Außerdem ist darauf abgestellt, dass im "gewerblichen" Bereich der Unterricht rechtlicher art intensiver gestaltet werden muß.
    Daher ergeb sich auch die deutlich teureren SK-Lg. für Waffenträger - und weil sie nicht wie die Sportschützen z.B. durch die Vereinswaffen und die kostenlose Bereitstellug der Unterrichtsräume sowie der anderen Unterrichtsmaterialien "gesponsort" werden.


    Editiert von Stinkefuchs

    Können kommst von Kunst - mer kunns oder mer kunns nit.

  • Zitat von lobo-s

    (...) sind bei der SK für Waffenträger z.B. "hohe Scheißleistungen" gefordert. (...)


    DAS glaub ich kaum... Hab Deinen Beitrag mal abgeändert...
    Sorry für oT...

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