Mitführen von CS GAS

    • Erster Beitrag

    Hallo
    ich bin neu in dem Geschäft und wollte mal fragen ob man bei der Objektschutz
    CS Gas mitführen darf
    und wie es aussieht mit denn Kleinen Waffenschein


    MFG

  • und noch ein nachtrag das erwerben oder führen von Butterflymessern oder Totschlägern (kein Teleskopschlagstock) ist verboten Es gibt niemanden der dies legalisieren kann bzw. niemanden der diese sachen führen darf noch nicht mal die Polizei !!! Das ist ein Verbot. §40 Waffengesetz (Liste der verbotenen Gegenstände)


    Aber es wird gesetzlich nicht geregelt ob dein Arbeitgeber dir erlaubt cs zu tragen oder nicht, sondern es liegt in seinem ermessen und nicht im ermessen eines gesetzes, da dies so ist handelt es sich nicht um ein Gesetz welches verbietet CS zu führen.

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • @ ricon


    Ich finde die Diskussion nicht nur witzig, sondern ......


    Ist einem der Herren Teilnehmer eigentlich mal aufgefallen, dass die BewachV weder ein Verbot noch eine Freigabe der dort aufgeführten Waffen enthält?


    Dort steht nur, dass der Arbeitgeber in der Dienstanweisung etwas "bestimmen" muss, nicht mehr und nicht weniger.


    Alles andere richtet sich nach Arbeitsrecht, Waffenrecht usw.

  • @ Oliver7,


    da hast du recht, es zieht hier, wie von Lehrer51 schon erwähnt, dann das Arbeitsrecht :wink:


    @Lehrer 51...tja wat soll man sagen :wink:



    Gruss ricon


  • ich wollte eigentlich das gleiche Schreiben :wink:

  • @ sicherheit02


    Dieser Passus ist allein in diesem Thread 3 mal enthalten, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


    Ich würde die Posts einfach mal in Ruhe durchlesen.

  • Zitat von Lehrer51

    @ sicherheit02


    Dieser Passus ist allein in diesem Thread 3 mal enthalten, wer lesen kann, ist klar im Vorteil.


    Ich würde die Posts einfach mal in Ruhe durchlesen.


    genau, und landi dichtmach hier

    Die theoretische Praxis oder die praxisbezogene Theorie ist der Grundgedanke jeglichen Unsinns und das Tor zur Ungeschicklichkeit.

  • Zitat von sicherheit02

    Das Bereithalten und Führen von Schreck- oder Gas-Schusswaffen ist bei der Durchführung von Wach- und Sicherungsaufgaben unzulässig (BGV C7 §19 Abs.4)


    http://Http://www.fusion-security.de


    loooooool ich glaubs net bitte erst lesen dan schreibn thx. !!!


    mach dat ding zu bitteeeeeeee

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Zitat von bratensaft

    Kennt Ihr eigentlich schon BGV C7 §19 Abs.4 ??!! :todlachen:


    War nur n'Witz.. :wink:


    Omg macht die Kette vor büddeeeeeeee ich will nicht mehr.
    bratensaft mach weiter so dann kommste auf den Spieß :D

    WSFK / Luftsicherheitsassistent
    Dozent / Arbeitsvermittler Sicherheitsgewerbe

  • Bin kein Landgraf, aber ich hab auf den Mist auch keine Lust mehr.
    Wenn der Threadersteller noch Fragen hat, kann er mich per PN kontaktieren. Dann mach ich (vielleicht) wieder auf.


    Kette vor.