Teleskopschlagstock | Rechtliches

  • Hi,


    bitte nichts falsches denken.


    Ich bin 16 Jahre alt und habe eine Frage:


    Es heisst doch, dass man eine Genehmigung zum Tragen einer Waffe bekommen könnte, wenn man einen guten Grund nennen kann?
    Spiele seit langem mit dem Gedanken mir einen Teleskopschlagstock zu besorgen und möchte fragen ob es mit diesem Paragraphen klappen würde.


    §3 Abs. 3

    Zitat


    (3) Die zuständige Behörde kann für Kinder und Jugendliche im Einzelfall Ausnahmen von Alterserfordernissen zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.



    Bin Polizeilich natürlich nciht vorbestraft und kann Positive Aussagen zu mir von meiner Schule geben lassen, da ich dort als Hilfsbereit und alles andere als gewalttätig aufällig bekannt bin.


    Meine Gründe sind halt simpel und denke das man damit nicht zu einer Sondergenehmigung kommen kann. Deshalb frage ich hier einfach mal nach.


    Zu den Gründen:


    Da Gewalt ja schon zur Normalität an Schulen gehört und viele Messer bei sich tragen und meistens 10 Leute auf eine Person gehen und umstehende Personen nicht eingreifen, brauche ich etwas zum Eigenschutz. Er soll nciht dazu dienen mich gegen eine unbewaffnete Person zu schützen, sondern gegen mehrere Leute (>3), oder gegen bewaffnete Personen ( die meisten tragen Messer bei sich.)


    Meine größte Angst ist es, dass Ich mit nem Messer angegriffen werde. Ich weiss wie es enden kann und darauf hab ich überhaupt keine Lust.
    ich habe auch nicht vor mit der Waffe anzugeben, sondern es soll niemand wissen ausser mein Vater und meine Freundin, denn so kann ich mich im Notfall am besten wehren. Die Personen die Streß machen, werden dann abgesachreckt, wenn ich den Schlagstock ziehe und sie werden mich mit Grlück in Ruhe lassen, da sie in dem fall "Feige" werden.
    Eigendlich könnte man es ja auch schlau nennen, aber da die Personen sonst immer ein auf stark tun, sind sie in dem Fall feige und das ist gut so. Ich will den Schlagstock gar nicht benutzen müssen. Ich gehe dem Streß auch viel lieber aus dem Weg, aber es fällt einem sehr schwer... Kennt ihr bestimmt selber.


    Sport treibe ich auch noch selber, damit ich mich so wehren kann, oder halt mich durch etwas breiteres Aussehen zu schützen. Ich müsste da aber schon an die 100 Kilo wiegen, damit die mich in Ruhe lassen (zumindest die Unbewaffneten).


    So genug geschrieben aber nur noch eine Kleinigkeit. Mein Vater ist ausgebildeter Personenschützer und ist selbstständig. Hat auch den 34a usw. Vielleicht kann man damit auch was bewirken beim Amt?


    Naja dann erstmal gute Nacht.
    Falls ihr Rechtschreib,- oder Grammikfehler entdecken solltet... Es ist schon spät ;D[/quote]

  • Editert: In was für einer schönen Welt wir doch leben...


    Ein Teleskopschlagstock ist frei verkäuflich ab achtzehn Jahren. Musst Dich also noch zwei Jahre lang gedulden. Ansonsten ist so ein Teil eine erlaubnisfreie Waffe, mit den dazugehörigen Einschränkungen und Auflagen (Trageverbot bei öffentlichen Veranstaltungen, etc.).